Entgelt für Wasserentnahme Berechnung

    Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen

    Sie entnehmen Wasser aus einem oberirdischen Gewässer oder dem Grundwasser oder fördern oder leiten Grundwasser Zutage oder leiten Grundwasser ab? Dann ist hierfür ein Entgelt an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

    Beschreibung

    Für die Entnahme und Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser kann in Deutschland ein Wasserentnahmeentgelt erhoben werden. Ob und in welcher Höhe die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts erfolgt, entscheiden die einzelnen Länder.

    In Niedersachsen wird für die Entnahme und Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser eine Wasserentnahmegebühr erhoben.

    Hinweise für Göttingen: Wasserentnahmegebühr

    Das Land Niedersachsen erhebt für Wasserentnahmen zu bestimmten Zwecken Gebühren in unterschiedlicher Höhe je m³ entnommenen Wassers.
    Die Gebühren werden vom Landkreis Göttingen - untere Wasserbehörde - festgesetzt, eingezogen und an das Land Niedersachsen abgeführt. Angestrebt ist die Drosselung des Wasserverbrauches (Ressourcenschonung). Das Gebührenaufkommen wird für Maßnahmen zum Schutz der Gewässer, des Wasserhaushaltes, des Naturschutzes und für sonstige Maßnahmen der Wasserwirtschaft verwendet.

     Zudem werden Gebühren nur erhoben, wenn die Gebührenschuld 260,00 Euro/Jahr übersteigt.

     Die Vordrucke zur Festsetzung der Wasserentnahmegebühr und zur Berechnung können Sie über den Link zum Niedersächsischen Umweltministerium aufrufen.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Göttingen

    ID: L100040_473377329

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    zuständige Stelle

    • in der Regel sind für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr die unteren Wasserbehörden zuständig: Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte, Region Hannover
    • in bestimmten Fällen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr zuständig

    Ansprechpartner

    Landkreis Göttingen - Fachbereich Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhäuser Landstraße 4

    37083 Göttingen

    Kontakt

    Fax: 0551 525-180

    Telefon Festnetz: 0551 525-0

    E-Mail: info@landkreisgoettingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es gibt keine einheitliche Regelung in den Bundesländern, in denen das Wasserentnahmeentgelt erhoben wird.

    • Erklärung gemäß § 23 Absatz 3 NWG 

    Voraussetzungen

    Wasserentnahmeentgeltpflichtig ist, wer Wasser aus einem oberirdischen Gewässer entnimmt, ableitet oder Grundwasser entnimmt, zutage fördert, zutage leitet oder ableitet.

    • die Gebühr schuldet, wer das Gewässer benutzt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Es gibt keinen einheitlichen Verfahrensablauf der Bundesländer, da dieser von den spezifischen gesetzlichen Vorgaben und Strukturen in den einzelnen Ländern abhängig ist.

    • Wer die Gebühr schuldet, hat der Wasserbehörde in einer Erklärung bis zum 15. Februar des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres die zur Festsetzung der Gebühr erforderlichen Angaben zu machen und durch geeignete Nachweise zu belegen. 

    Fristen

    • Wer die Gebühr schuldet, muss der Wasserbehörde bis zum 15. Februar des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres die zur Festsetzung der Gebühr erforderlichen Angaben machen und durch geeignete Nachweise belegen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Formulare und Unterlagen.

    Kosten

    Hinweise für Göttingen: Wasserentnahmegebühr

    Für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 14.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Kreislaufkühlung, Wasserentnahme, oberirdisches Gewässer, Grundwasserentnahme, Wasserversorger, Wasserentnahmeabgabe, Wasserentnahmeentgelt, Entgeltpflicht, Geothermie, Grundwasser, Entgeltsatz, Oberflächenwasser, Brunnen, Durchlaufkühlung, Wassercent, hocheffiziente KWK-Anlagen, Wasserpfennig, Messeinrichtung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English