• Krebeck (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Deponie Stilllegung

Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen

Wenn Sie in der Stilllegungsphase der Deponie oder des Deponieabschnitts alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt haben, müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird.

Beschreibung

Nach Durchführung der erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems sowie der Rekultivierung beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Diese Feststellung erfolgt im Wege einer Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung.

Zuständigkeit

  • Staatliche Gewerbeaufsichtsämter Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Oldenburg
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
  • Region Hannover
     

Hinweise für Niedersachsen: Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen

  • Staatliche Gewerbeaufsichtsämter Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Oldenburg
  • Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
  • Region Hannover
     

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Adresse

Hausanschrift

Stilleweg 2

30655 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 511 643-0

Fax: +49 511 643-2304

E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 01.12.2011

Technisch geändert am 05.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig

Adresse

Hausanschrift

Ludwig-Winter-Str. 2

38120 Braunschweig

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 35476-0

Fax: +49 531 35476-333

E-Mail: poststelle@gaa-bs.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 21.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • mindestens bewertende Zusammenfassungen der Jahresberichte nach § 13 Absatz 5 DepV
  • Bestandspläne nach § 13 Absatz 6 DepV
  • Bescheinigungen der zum Zeitpunkt der Errichtung zuständigen Überwachungsbehörde oder gleichwertige Nachweise über die ordnungsgemäße Errichtung des Oberflächenabdichtungssystems

Formulare

  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Voraussetzungen

  • In der Stilllegungsphase haben Sie alle erforderlichen Maßnahmen durchgeführt
  • Sie haben dem Antrag die erforderlichen Unterlagen beigefügt

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Sie haben die beabsichtigte Stilllegung einer Deponie oder eines Deponieabschnitts bei der zuständigen Behörde bereits angezeigt sowie die erforderlichen Maßnahmen zur Errichtung eines Oberflächenabdichtungssystems durchgeführt. Auch die Rekultivierung ist abgeschlossen. Nun beantragen Sie bei der zuständigen Behörde, dass die endgültige Stilllegung festgestellt wird. Ihr Antrag wird geprüft und eine Abnahme der einzelnen Deponieabschnitte sowie der dazugehörigen technischen Einrichtung eingeleitet. Anschließend werden der Zeitpunkt der endgültigen Stilllegung und weitere Anforderungen in Bezug auf die Nachsorgephase festgestellt. Der Bescheid der Behörde wird Ihnen übersandt.

Fristen

keine

Kosten

Kostenrahmen: EUR 100 - 5000

Gebühr ab 100.0 EUR bis 5000.0 EUR

Hinweise für Niedersachsen: Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen

Gebühr ab 100.0 EUR bis 5000.0 EUR

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.01.2021

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Deponieabschnitt, Deponieverordnung, Abfall, Stilllegung, Deponieklasse, stilllegen, Deponie, Kreislaufwirtschaftsgesetz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024