Elektroschrott Entsorgung

    Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

    Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.

    Hinweise für Friesland: Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Allgemeine Informationen

    Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
    Die Entsorgung wird von den Kunden bereits beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei sein muss. Hierfür haben die Hersteller der Elektrogeräte eine Stiftung zur Rücknahme eingerichtet (Produktverantwortung).

    Zur Rücknahme verpflichtet ist der verkaufende Handel gem. Elektrogesetz. sowie der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
    Alte Elektrogeräte sind von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurückzunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben.



    Allgemeine Informationen

    Gemäß dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) dürfen Elektro- und Elektronikgeräte nicht mit dem üblichen Hausmüll entsorgt werden.
    Die Entsorgung wird von den Kunden bereits beim Kauf des Produktes mit finanziert, so dass die Entsorgung dann für den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei sein muss. Hierfür haben die Hersteller der Elektrogeräte eine Stiftung zur Rücknahme eingerichtet (Produktverantwortung).

    Zur Rücknahme verpflichtet ist der verkaufende Handel gem. Elektrogesetz. sowie der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.
    Alte Elektrogeräte sind von den Bürgerinnen und Bürgern kostenfrei zurückzunehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weiterzugeben.



    Online-Dienste

    Kontaktformular Abfallwirtschaft

    ID: L100040_482814557

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    Sperrmüll und Strauchwerk auf Anforderung - Onlineformular

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    Terminanforderung Abfallwirtschaftszentrum Wiefels

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    Terminanforderung Wertstoffhof Varel

    ID: L100040_480149069

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    Zuständigkeit

    Hinweise für Friesland: Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben


    Gesetzliche Rücknahmepflicht Handel: Handel und Geschäfte mit einer Verkaufs- und Lagerfläche für Elektrogeräte größer 400 m², sowie Einzelhändler und Discounter, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte z.B. als Aktionsware anbieten (Verkaufsfläche größer 800 m²)  müssen Altgeräte zurücknehmen → Rückgabefinder von Plan-E

    • Alt gegen Neu. Wird ein Gerät gekauft, muss ein Gerät der gleichen Kategorie (z.B. Fernseher, gegen Fernseher) kostenfrei zurückgenommen werden, sollte dieses gewünscht sein.
    • Elektroaltgeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge müssen in haushaltsüblichen Mengen auch dann zurückgenommen werden, wenn im Gegenzug kein neues Gerät gekauft wird, bzw. das Altgerät bei einem andern Händler erworben wurde.

    Ist dieses nicht möglich, bietet der Landkreis Friesland folgende Möglichkeiten an:


    Gesetzliche Rücknahmepflicht Handel: Handel und Geschäfte mit einer Verkaufs- und Lagerfläche für Elektrogeräte größer 400 m², sowie Einzelhändler und Discounter, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte z.B. als Aktionsware anbieten (Verkaufsfläche größer 800 m²) müssen Altgeräte zurücknehmen Rückgabefinder von Plan-E

    • Alt gegen Neu. Wird ein Gerät gekauft, muss ein Gerät der gleichen Kategorie (z.B. Fernseher, gegen Fernseher) kostenfrei zurückgenommen werden, sollte dieses gewünscht sein.
    • Elektroaltgeräte bis 25 Zentimeter Kantenlänge müssen in haushaltsüblichen Mengen auch dann zurückgenommen werden, wenn im Gegenzug kein neues Gerät gekauft wird, bzw. das Altgerät bei einem andern Händler erworben wurde.

    Ist dieses nicht möglich, bietet der Landkreis Friesland folgende Möglichkeiten an:

    Ansprechpartner

    Fachbereich Umwelt - Abfallberatung

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 14

    26441 Jever

    Kontakt

    Kontaktperson

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    Technisch erstellt am 25.02.2020 (von: Webservice, Landkreis Friesland)

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Friesland: Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Im Regelfall müssen keine Unterlagen vorgelegt werden.

    Die Anmeldung als Sperrmüllabfuhr erfolgt über die Sperrmüllkarte oder per eMail

    Für die Abgabe an den Entsorgungsanlagen ist ein Termin notwendig.

    Im Regelfall müssen keine Unterlagen vorgelegt werden.

    Die Anmeldung als Sperrmüllabfuhr erfolgt über die Sperrmüllkarte oder per eMail

    Für die Abgabe an den Entsorgungsanlagen ist ein Termin notwendig.

    Formulare

    Hinweise für Friesland: Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Friesland: Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

    Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG)

    Fristen

    Hinweise für Friesland: Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Die Anmeldung als Sperrmüll erfolgt innerhalb von 4 Wochen, eine Expressabholung ist gegen eine Extragebühr möglich.

    Die Abgabe an den Entsorgungsanlagen erfolgt gegen Terminabfrage, im Regelfall werktäglich möglich.

    Die Anmeldung als Sperrmüll erfolgt innerhalb von 4 Wochen, eine Expressabholung ist gegen eine Extragebühr möglich.

    Die Abgabe an den Entsorgungsanlagen erfolgt gegen Terminabfrage, im Regelfall werktäglich möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Friesland: Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Die Anmeldung zur kostenfreien Sperrmüllabfuhr kann bis zu 4 Wochen dauern, die Antwort kommt im Regelfall 3-5 Tage vor dem Abholtermin.

    Expressabfuhr siehe Hinweise

    Für die Abgabe im AWZ Wiefels und Wertstoffhof Varel ist eine Terminanmeldung erforderlich Im Regelfall ist eine Anmeldung je nach Verfügbarkeit auch noch an dem jeweiligen Öffnungstag möglich. Die Datenübertragung erfolgt zeitnah meist innerhalb von Minuten.

    Die Anmeldung zur kostenfreien Sperrmüllabfuhr kann bis zu 4 Wochen dauern, die Antwort kommt im Regelfall 3-5 Tage vor dem Abholtermin.

    Expressabfuhr siehe Hinweise

    Für die Abgabe im AWZ Wiefels und Wertstoffhof Varel ist eine Terminanmeldung erforderlich Im Regelfall ist eine Anmeldung je nach Verfügbarkeit auch noch an dem jeweiligen Öffnungstag möglich. Die Datenübertragung erfolgt zeitnah meist innerhalb von Minuten.

    Kosten

    • keine

    Hinweise für Niedersachsen: Elektroschrott Entsorgung

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.

    Hinweise für Friesland: Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Warum gibt es keine Sammelcontainer für Kleingeräte in den Gemeinden?
    Bei den Sammelcontainern werden die Elektrogeräte eingeworfen.
    Zum einen ist dann die im Elektrogesetz geforderte, eventuell mögliche Weiternutzung meist ausgeschlossen, wenn die Geräte dabei beschädigt werden.
    Zum anderen können in den Geräten befindliche Akkus Kurzschlüsse auslösen und zu Bränden führen. Dieses gilt vor allem für Li-Ionen Akkus → mehr

    Sperrmüll und fest verbaute Geräte:
    Die Definition für Sperrmüll umfasst keine mit einem Gebäude verbundenen Geräte, wie z.B. Nachtspeicheröfen, Wärmepumpen, Klimaanlagen usw. Diese gelten als Elektrogeräte, müssen vom Nutzer/in aber selber zur Entsorgungsanlage gebracht werden. Die Annahme ist kostenfrei. Bitte die Annahmeregelungen für Nachtspeichergeräte sowie Wärmeträger beachten.

    Gewerbe:
    Für die Entsorgung von Elektrogeräten gem. Elektronik-Gesetz aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe, öffentliche Einrichtungen, Freiberufler usw.) steht ausschließlich das Abfallwirtschaftszentrum Wiefels zur Verfügung. Bei größeren Anlieferungen (mehr als 10 Geräte) wird um vorherige Anmeldung gebeten. Die Behälterkapazitäten sind nur begrenzt und eine zu große Anlieferung muss dann ggf. auf einen Termin mit leeren Behältern verwiesen werden.

    Händler mit einer Verkaufsfläche > 400 m² oder Discounter mit einer Verkaufsfläche > 800 m² die Elektroaltgeräte nicht zurücknehmen, müssen mit empfindlichen Bußgeldern, im Wiederholungsfall, bis zu 100.000 € rechnen.


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    Warum gibt es keine Sammelcontainer für Kleingeräte in den Gemeinden?
    Bei den Sammelcontainern werden die Elektrogeräte eingeworfen.
    Zum einen ist dann die im Elektrogesetz geforderte, eventuell mögliche Weiternutzung meist ausgeschlossen, wenn die Geräte dabei beschädigt werden.
    Zum anderen können in den Geräten befindliche Akkus Kurzschlüsse auslösen und zu Bränden führen. Dieses gilt vor allem für Li-Ionen Akkus mehr

    Sperrmüll und fest verbaute Geräte:
    Die Definition für Sperrmüll umfasst keine mit einem Gebäude verbundenen Geräte, wie z.B. Nachtspeicheröfen, Wärmepumpen, Klimaanlagen usw. Diese gelten als Elektrogeräte, müssen vom Nutzer/in aber selber zur Entsorgungsanlage gebracht werden. Die Annahme ist kostenfrei. Bitte die Annahmeregelungen für Nachtspeichergeräte sowie Wärmeträger beachten.

    Gewerbe:
    Für die Entsorgung von Elektrogeräten gem. Elektronik-Gesetz aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbe, öffentliche Einrichtungen, Freiberufler usw.) steht ausschließlich das Abfallwirtschaftszentrum Wiefels zur Verfügung. Bei größeren Anlieferungen (mehr als 10 Geräte) wird um vorherige Anmeldung gebeten. Die Behälterkapazitäten sind nur begrenzt und eine zu große Anlieferung muss dann ggf. auf einen Termin mit leeren Behältern verwiesen werden.

    Händler mit einer Verkaufsfläche > 400 m² oder Discounter mit einer Verkaufsfläche > 800 m² die Elektroaltgeräte nicht zurücknehmen, müssen mit empfindlichen Bußgeldern, im Wiederholungsfall, bis zu 100.000 € rechnen.


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    Weitere Informationen

    Hinweise für Friesland: Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 04.01.2021 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Elektromüll, Elektroschrott, Abfall, E-Schrott, Sondermüll, Wertstoffhof, Sonderabfälle, Müll, Elektronikschrott, Produktverantwortung, Altgeräte, Wertstoff, Rücknahme, Sonderabfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)