Elektroschrott Entsorgung

    Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.

    Beschreibung

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) dürfen nicht mit den üblichen Restabfällen (Hausmüll) entsorgt werden. Sie enthalten eine Vielzahl von Stoffen und Materialien. Werden EAGs nicht sachgerecht entsorgt, kann es aufgrund der zum Teil noch enthaltenen Schadstoffe zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen wie Schwermetallen und FCKW enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen und somit im Kreislauf zu führen gilt. Werden EAGs sachgerecht entsorgt, können so Primärrohstoffe (und damit deren aufwändige Gewinnung) ersetzt und ein wesentlicher Beitrag zur Schonung der natürlichen Ressourcen geleistet werden.

    Die Entsorgung der EAGs wird von den Bürgerinnen und Bürgern schon beim Kauf der Elektro- und Elektronikgeräte mitfinanziert. Die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger müssen daher die EAGs von den Bürgerinnen und Bürgern kostenlos zurücknehmen und an die zuständigen Hersteller und Vertreiber zur weiteren Behandlung und Verwertung weitergeben oder selbst verwerten.

    Elektro- und Elektronik-Altgeräte (EAG) können Sie in den Wertstoffhöfen kostenlos abgeben. Viele Händler nehmen zudem die Elektro-Altgeräte in den Läden zurück.

    Online-Dienst

    Antrag Sperrmüllabholung

    ID: L100040_445184214

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 02.02.2022 (von: Webservice, Samtgemeind Gieboldehausen)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeind Gieboldehausen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Gieboldehausen: Elektro-Altgeräte zur Entsorgung abgeben

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Göttingen.

    Eine Beratung sowie Informationen erhalten Sie bei der Abfallhotline des Landkreises, Tel.: 0551 525-2473
    oder 525-2474.

    Im Bürgerbüro der Samtgemeinde Gieboldehausen sind folgende Vorgänge möglich:

    • An-, Um- und Abmeldung von Abfallbehältern
    • Kauf von Abfallsäcke für zusätzlichen Restmüll sowie Laubsäcke
    • Erhalt von Wertstoffsäcke
    • Erhalt der Sperrmüllkarten

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis Göttingen.

    Eine Beratung sowie Informationen erhalten Sie bei der Abfallhotline des Landkreises, Tel.: 0551 525-2473
    oder 525-2474.

    Im Bürgerbüro der Samtgemeinde Gieboldehausen sind folgende Vorgänge möglich:

    • An-, Um- und Abmeldung von Abfallbehältern
    • Kauf von Abfallsäcke für zusätzlichen Restmüll sowie Laubsäcke
    • Erhalt von Wertstoffsäcke
    • Erhalt der Sperrmüllkarten

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hahlestraße 1

    37434 Gieboldehausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05528 202-0

    E-Mail: buergerbuero@sg-gieboldehausen.de

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2022 (von: Webservice, Samtgemeind Gieboldehausen)

    Technisch geändert am 19.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeind Gieboldehausen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Landkreis Göttingen - Fachbereich Umwelt

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhäuser Landstraße 4

    37083 Göttingen

    Version

    Technisch erstellt am 28.03.2023 (von: Nieder, Oliver)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Schefer, Nadine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • keine

    Hinweise für Niedersachsen: Elektroschrott Entsorgung

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Herausnehmbare Altbatterien müssen gesondert entsorgt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 04.01.2021 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Elektromüll, Elektroschrott, Abfall, E-Schrott, Sondermüll, Wertstoffhof, Sonderabfälle, Müll, Elektronikschrott, Produktverantwortung, Altgeräte, Wertstoff, Rücknahme, Sonderabfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)