Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles beantragen

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

    Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Stadt Celle

    ID: L100040_547403467

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 08.05.2024

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt gegenüber dem Sie die Sterbefallanzeige erstattet haben. Dies ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Celle - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Stadtkirche 11

    29221 Celle

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 08:00 - 13:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich ist! Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch mit dem/der zuständigen Ansprechpartner/in oder senden Sie eine E-Mail an standesamt@celle.de . Termin außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Rücksprache möglich. Telefonisch sind wir zu folgenden Zeiten erreichbar: montags von 9.00 bis 12.00 Uhr dienstags von 9.00 bis 12.00 Uhr donnerstags von 9.00 bis 12.00 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05141 123403

    Fax: 05141 123499

    E-Mail: standesamt@celle.de

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2009

    Technisch geändert am 11.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
    • Die Beurkundung des Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Angaben oder Nachweise zurückgestellt sein.
    • Die Bescheinigung kann nur die Person beantragen, die den Sterbefall gemeldet hat

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Bescheinigung auszustellen. 

    Verfahrensablauf

    • Stellen Sie den Antrag schriftlich oder mündlich beim zuständigen Standesamt.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt gegebenenfalls die Bescheinigung aus.
    • Das Standesamt schickt Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde

    Fristen

    Es gibt keine Fristen

    Bearbeitungsdauer

    Variiert 

    Kosten

    Gebühr 15.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2020

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sterbefall, Sterbefallurkunde, Bestattung, Todesfall, Zurückstellen der Beurkundung, Sterbefallanzeige, Tod, Anzeige eines Todesfalls, Bescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024