Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles Ausstellung

    Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalles beantragen

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Beschreibung

    Wenn Ihnen nach der Anzeige eines Sterbefalls aufgrund fehlender Daten oder Nachweise noch keine Sterbeurkunde ausgestellt werden kann, können Sie sich die Anzeige des Todes bescheinigen lassen.

    Diese Bescheinigung dient Ihnen als Nachweis, dass Sie Ihrer Anzeigepflicht nachgekommen sind.

    Mit der Bescheinigung können Sie die ordnungsgemäße Anzeige des Sterbefalls nachweisen. Die Anzeige ist eine Voraussetzung für die Bestattung der verstorbenen Person.

    Online-Dienst

    Sterbefallanzeige

    ID: L100040_492981241

    Beschreibung

    ### Allgemeine Informationen Nach dem Personenstandsgesetz muss der Tod eines Menschen spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beim zuständigen Standesamt gemeldet werden. Gesetzlich ist vorgeschrieben, welche Personen dazu verpflichtet sind, einen Sterbefall beim Standesamt zu melden. Tritt der Sterbefall im Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim ein, sind die Träger der Einrichtung dazu verpflichtet, den Fall schriftlich beim Standesamt anzuzeigen. Ist mit der Anzeige ein Bestattungsunternehmen beauftragt, so kann die Anzeige ebenfalls schriftlich erfolgen. - § 28 PStG Anzeige - § 29 PStG Anzeige durch Personen - § 30 PStG Anzeigen durch Einrichtungen und Behörden ### Hinweise zum Prozess Um die rechtswirksame Anzeige absenden zu können benötigen Sie eine qualifizierte elektronische Signatur. Andernfalls nutzen Sie bitte die Anzeige für die Hybrideinreichung, wo Sie vor dem Absenden die ausgefüllte Sterbefallanzeige ausdrucken und unterschreiben können. Nach Eingabe der Daten für die Sterbefallanzeige bietet Ihnen die Onlinestrecke die Möglichkeit, die gewünschten Sterbeurkunden zu beantragen. Dazu müssen Sie angeben, welche Urkundenformate in wie vielen Exemplaren Sie beantragen wollen. Bitte beachten Sie, dass bei der Beantragung Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Sie anfallen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 05.05.2023

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das Standesamt gegenüber dem Sie die Sterbefallanzeige erstattet haben. Dies ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Maschweg 21

    31224 Peine

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5171 4017001

    Telefon Festnetz: +49 5171 4017051

    Fax: +49 5171 4017731

    E-Mail: gesundheit@landkreis-peine.de

    Version

    Technisch erstellt am 11.05.2022

    Technisch geändert am 20.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Keine

    Voraussetzungen

    • Der Sterbefall muss gegenüber dem Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist, von Ihnen angezeigt sein.
    • Die Beurkundung des Sterbefalls muss durch das zuständige Standesamt wegen fehlender Angaben oder Nachweise zurückgestellt sein.
    • Die Bescheinigung kann nur die Person beantragen, die den Sterbefall gemeldet hat

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Anzeige eines Todesfalls ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Bescheinigung auszustellen. 

    Verfahrensablauf

    • Stellen Sie den Antrag schriftlich oder mündlich beim zuständigen Standesamt.
    • Das Standesamt prüft Ihre Angaben und stellt gegebenenfalls die Bescheinigung aus.
    • Das Standesamt schickt Ihnen die Bescheinigung der Anzeige per Post, sofern keine persönliche Abholung vereinbart wurde

    Fristen

    Es gibt keine Fristen

    Bearbeitungsdauer

    Variiert 

    Kosten

    Gebühr 15.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 16.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 18.12.2020

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Sterbefall, Sterbefallurkunde, Bestattung, Todesfall, Zurückstellen der Beurkundung, Sterbefallanzeige, Tod, Anzeige eines Todesfalls, Bescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024