Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter Erteilung

    Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter Erteilung

    Wenn Sie die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ führen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Näheres erfahren Sie hier.

    Sie möchten als Notfallsanitäter oder Notfallsanitäterin in Deutschland tätig werden? Dann beachten Sie die formale Berechtigung zum Führen dieser Berufsbezeichnung.

    Beschreibung

    Das Führen der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin “ ist in Deutschland reglementiert und unterliegt somit rechtlichen Vorschriften.

    Das bedeutet, dass die Berufsbezeichnung nur mit einer staatlichen Erlaubnis geführt werden darf.

    Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter / Notfallsanitäterin“ zu führen und als solche oder solcher zu arbeiten. Die Erlaubnis muss beantragt werden.

    Online-Dienst

    Anerkennung als Notfallsanitäterin bzw. Antrag auf Bescheinigung der Gleichwertigkeit Rettungssanitäterin

    ID: L100040_457539065

    Beschreibung

    Berufliche Qualifikation wurde im Ausland erworben und Antragstellender möchte in Deutschland – Niedersachsen als Notfall-/Rettungssanitäter*in arbeiten. Mit diesem Online Antrag kann der ausländische Abschluss beim Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport als zuständige Stelle anerkannt

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Version

    Technisch erstellt am 23.06.2022

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    zuständige Stelle

    das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK)

    Zuständigkeit

    An das Niedersächsische Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK)

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Brand- und Katastrophenschutz - Celle

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 2205

    29262 Celle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5141 979-0

    E-Mail: poststelle@nlbk.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 04.06.2024

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Identifikationsnachweis in amtlich beglaubigter Fotokopie
    • Nachweis über die Ableistung der vorgeschriebenen Ausbildungszeit und die bestandene staatliche Prüfung / staatliche Ergänzungsprüfung
    • ein amtliches Führungszeugnis der Belegart OE zur Vorlage bei Behörden, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate. Das Führungszeugnis kann beim Bürgerbüro oder Einwohnermeldeamt beantragt werden.
    • ärztliches Attest über die Eignung zur Berufsausübung, bei Erlaubniserteilung nicht älter als 3 Monate
    • Bestätigung, über die für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache zu verfügen (Zertifikat über den Erwerb von Sprachkenntnissen mindestens der Stufe B2 sowie - falls vorhanden - Fotokopien der letzten Arbeitszeugnisse)
    • einen Auszug aus dem Register Ihrer örtlichen Meldebehörde (Meldebescheinigung)
    • oder sollten Sie noch keinen Wohnsitz in Niedersachsen haben, werden Unterlagen benötigt, die die Ernsthaftigkeit Ihrer Absichtserklärung in Niedersachsen arbeiten zu wollen, belegen (z.B. Stellengesuche, Bewerbungsschreiben oder Kontaktaufnahmen einer beauftragten Personalvermittlungsagentur);
    • einen tabellarischen Lebenslauf;
    • Ihre Geburts oder Heiratsurkunde in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache;
    • Ihren Personalausweis oder Pass
    • Ihr(e) Diplom(e) in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache;
    • detaillierte Übersichten, aus der die theoretischen und praktischen Unterrichtsfächer, Noten und die Stundenzahl Ihrer Aus/Weiterbildung hervorgehen (z.B. Anlage(n) zum Diplom), in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Sprache;
    • detaillierte Übersichten über die während Ihrer Ausbildung absolvierten Praktika (mit Angaben zu den Praktikumseinrichtungen, Tätigkeitsmerkmale, Zeitraum, Stunden/Tag);
    • falls Berufserfahrung im erlernten Beruf vorhanden ist: Arbeitszeugnisse, behördliche Bescheinigungen oder Arbeitsbücher inkl. detaillierter Aufgabenbeschreibung über die erlangte Berufserfahrung
    • Einverständniserklärung zur Datenspeicherung
    • Nachweis über deutsche Sprachkenntnisse Niveau B2

    Voraussetzungen

    Sie müssen die vorgeschriebene Ausbildungszeit absolviert und die staatliche Prüfung bestanden haben. Die Ausbildung dauert unabhängig vom Zeitpunkt der staatlichen Prüfung in Vollzeitform drei Jahre, in Teilzeitform höchstens fünf Jahre.

    Daneben müssen Sie die charakterliche und gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung und ausreichende deutsche Sprachkenntnisse besitzen, um die Erlaubnis zu erhalten.

    Antragstellende müssen in Niedersachsen leben beziehungsweise einen glaubhaften Nachweis erbringen (durch Vorlage einer Arbeitsaufnahme), in Niedersachsen zu arbeiten

    • Berufliche Qualifikation
    • persönliche Eignung
    • gesundheitliche Eignung
    • Kenntnisse der deutschen Sprache

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Wenn Sie den Antrag gestellt haben und alle Unterlagen vollständig vorliegen, prüft die zuständige Stelle, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.

    Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie die Erlaubnis.

    Sie dürfen mit der Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die Erlaubnis erhalten haben.

    • Entgegennahme des Antrages auf Feststellung der Gleichwertigkeit von einer im Ausland abgeschlossenen Ausbildung im Rettungswesen
    • Weiterleitung des Antrages zur Begutachtung an eine Fachschule (wird auf freiwilliger Basis tätig), gegebenenfalls Weiterleitung an die ZAB (Zentralstelle für ausl. Bildungswesen)
    • Mitteilung des Begutachtungsergebnisses
    • Erteilung des Kostenfestsetzungsbescheides für die Erstellung des Gutachtens
    • Je nach Ergebnis: Verfahren zur Erteilung der Berufserlaubnis Notfallsanitäterin/Notfallsanitäter, gegebenenfalls Feststellung der Gleichwertigkeit zur Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter sonst Aufarbeitung der im Gutachten festgestellten Mängel

    Fristen

    Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die Unterlagen vollständig eingegangen sind und keine Ausschlussgründe in Bezug auf die persönliche Eignung vorliegen. 

    Bearbeitungsdauer

    Sind die Unterlagen vollständig, wird Ihr Antrag zeitnah bearbeitet.

    6 bis 32 Wochen (Eine Feststellung der Gleichwertigkeit erfolgt durch Fachschulen auf freiwilliger Basis, je nach freier Kapazität. Gegebenenfalls ist nach einer unbestimmbaren Zeitspanne die Einschaltung der ZAB erforderlich, dort kann die Bearbeitung erfahrungsgemäß mehrere Monate in Anspruch nehmen)

    Kosten

    Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

    Gebühr ab 100.0 EUR bis 600.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    • vorab sollten Sie Kontakt mit der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung (für noch im Ausland lebende Antragsteller) beziehungsweise dem IQ-Netzwerk Niedersachsen (für schon in Niedersachsen lebende Antragsteller) aufnehmen
    • die Feststellung der Gleichwertigkeit und Antrag auf Berufserlaubnis sind getrennte Verfahren

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 22.06.2022

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2020

    Technisch geändert am 12.02.2025

    Stichwörter

    Notfallsanitäterin, Sani, Rettungssanitäterin, Notfallrettung, Rettungsdienst, NotSan, Notfallsanitäter, Rettsan, Rettungssanitäter, Notfallrettung Sicherstellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024