Löschung einer bestehenden Beeidigung als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer
Beenden Sie die Tätigkeit als allgemein beeidigte:r Dolmetscher:in oder ermächtigte:r Übersetzer:in, ist dies dem Landgericht Hannover mitzuteilen und die ausgehändigte Bescheinigung oder Urkunde im Original an das Landgericht Hannover zurückzusenden.
Beschreibung
Die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetscher:innen , Dolmetscher:innen für behördliche und notarielle Zwecke, Gebärdensprachdolmetscher:innen und die Ermächtigung von Übersetzer:innen zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke für das Gebiet des Landes Niedersachsen erfolgt auf Antrag beim Landgericht Hannover.
Über die allgemein beeidigten Dolmetschenden und die ermächtigten Übersetzenden wird ein Verzeichnis geführt, das für Gerichte und Behörden sowie für die Notariate einsehbar ist und mit den Daten, zu deren eine Einwilligung erteilt wurde, zusätzlich auch im Internet veröffentlicht.
Das Verzeichnis über die allgemein beeidigten Dolmetscherinnen/Dolmetscher und die ermächtigten Übersetzerinnen/Übersetzer wird im Internet unter der Adresse https://www.justiz-dolmetscher.de/Recherche/ veröffentlicht.
Beenden Sie die Tätigkeit, ist dies dem Landgericht Hannover mitzuteilen. Die ausgehändigte Urkunde als Gerichtsdolmetscher:in oder Bescheinigung über die allgemeine Beeidigung als Dolmetscher:in und/oder Ermächtigung als Übersetzer:in ist im Original an das Landgericht Hannover zurückzusenden.
Online-Dienst
Antrag auf Löschung oder Änderung einer bestehenden Beeidigung als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht Hannover.
Ansprechpartner
Landgericht Hannover
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 (von Juni bis August bis 15:00 Uhr) Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Telefonisch erreichen Sie das Landgericht Hannover Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Eilanträge, die am Freitag oder vor Feiertagen eingereicht und bearbeitet werden sollen, müssenvor 12:00 Uhr schriftlich oder per Fax eingegangen sein. Die Kernzeit endet freitags und vor Feiertagen um 12:00 Uhr. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeiter des Landgerichts teilweise nur vormittags anwesend sind bzw. Gleitzeiten in Anspruch nehmen können, so dass sie außerhalb der Kernzeiten (09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr) ggf. nicht erreichbar sind.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 347-0
erforderliche Unterlagen
Antrag sowie die Rücksendung der vom Landgericht Hannover ausgestellten Urkunde als Gerichtsdolmetscher:in oder die Bescheinigung über die allgemeine Beeidigung als Dolmetscher:in für behördliche und notarielle Zwecke und Gebärdensprachdolmetscher:in und/oder Ermächtigung als Übersetzer:in im Original.
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf, da lediglich die Löschung einer Eintragung im Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher/innen und/oder ermächtigten Übersetzer/innen vorgenommen wird.
Verfahrensablauf
Nach Stellung des Antrags und Rückgabe der Bescheinigung oder Urkunde über die allgemeine Beeidigung und/oder Ermächtigung erfolgt die Löschung aus dem öffentlichen Verzeichnis.
Fristen
Die Beendigung der Tätigkeit muss dem Landgericht Hannover unmittelbar nach Ende der Ausübung mitgeteilt werden.
Bearbeitungsdauer
Die mitgeteilte Beendigung der Tätigkeit wird unverzüglich verarbeitet.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 07.03.2023
Stichwörter
Dolmetscherbeeidigung, Ermächtigung als Übersetzerin, Sprachendienst, Translationservice, Dolmetscher/Dolmetscherin werden, Übersetzer/Übersetzerin werden, Translationsdienst, Fremdsprachenkorrespondent/Fremdsprachenkorrespondentin, Übersetzungsbüro, Ermächtigung als Übersetzer