Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zum Zweck der Anerkennung Ihrer ausländischer Berufsqualifikation vor Ablauf ihrer Geltungsdauer verlängern lassen , wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie können die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn die Qualifizierungsmaßnahme(n) die festgestellten Defizite ausländischer Qualifikation noch nicht ausgeglichen hat/haben, weil Sie z.B. eine Prüfung wiederholen müssen oder den Prüfungen lange Wartezeiten vorausgehen.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme gelten dieselben Voraussetzungen wie für die Erteilung. Insbesondere soll Ihr Lebensunterhalt für die gesamte Dauer der Qualifizierungsmaßnahme(n) gesichert sein.
Im Falle der Verlängerung wird Ihre Aufenthaltserlaubnis erneut befristet. Die Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme kann um sechs Monate verlängert werden. Die Gesamtaufenthaltsdauer zum Zweck der Durchführung der Qualifizierungsmaßnahmen darf aber nicht zwei Jahre überschreiten.
Die Aufenthaltserlaubnis kann in der Regel nicht verlängert werden, wenn dies bei der Erteilung oder der zuletzt erfolgten Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis bereits ausgeschlossen wurde.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde .
Ansprechpartner
32.111 - Allgemeines Ausländerrecht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Termine nur nach Vereinbarung. Terminvereinbarungen bitte per Mail unter: abh@landkreis-helmstedt.de oder online unter www.landkreis-helmstedt.de/online-terminvergabe
Kontakt
Kontaktperson
Frau Evers
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstabe J-Z
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1112
E-Mail: abh@landkreis-helmstedt.de
Frau Dammann
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstabe J-Z
E-Mail: abh@landkreis-helmstedt.de
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1111
Frau Wolter
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstabe A-I
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1114
E-Mail: abh@landkreis-helmstedt.de
Frau Dimmler
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstabe A-I
Telefon Festnetz: +49 5351 121-1113
E-Mail: abh@landkreis-helmstedt.de
erforderliche Unterlagen
- Pass oder Passersatz
- Aktuelles biometrisches Foto
- Bestehender Aufenthaltstitel
- Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Sperrkonto bei einer Bank)
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Mietvertrag
- Nachweise über Qualifizierungsmaßnahme, ggfls. Weiterbildungsplan
Formulare
- Formulare: behördenspezifische Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten.
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen erforderlich: ja
Hinweise für Helmstedt: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
- Den auszufüllenden Antrag finden Sie unter "Links". Das Laden des Antrags kann ggf. etwas Zeit in Anspruch nehmen.
- Den auszufüllenden Antrag finden Sie unter "Links". Das Laden des Antrags kann ggf. etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz sowie die gültige Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zum Zweck der Anerkennung Ihrer ausländischen Berufsqualifikation nach § 16d Absatz 1 Aufenthaltsgesetz.
- Die Geltungsdauer Ihrer Aufenthaltserlaubnis wird in naher Zukunft ablaufen.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland
- Die Qualifizierungsmaßnahme ist noch geeignet die Anerkennung der Berufsqualifikation oder den Berufszugang zu ermöglichen.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Hinweise für Helmstedt: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig erhoben werden.
Nähere Informationen können Sie Ihrem Ablehnungsbescheid entnehmen.
Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig erhoben werden.
Nähere Informationen können Sie Ihrem Ablehnungsbescheid entnehmen.
Verfahrensablauf
Die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
- Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
- Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
- Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit). Für die Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
- Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Gesprächstermin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese bitte zum Termin mit) und Ihre Fingerabdrücke für die Ausstellung der eAT- Karte genommen.
- Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT- Karte.
- Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie eAT- Karte bei der Ausländerbehörde abholen.
- Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde
Fristen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis: spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis
- Rechtsmittelfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
etwa sechs bis acht Wochen
Kosten
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation:
für einen weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten: EUR 96
für einen weiteren Aufenthalt von mehr als drei Monaten: EUR 93 - Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Helmstedt: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
Die Zahlung der Gebühren ist nur mit EC-/Kreditkarte möglich.
Sofern Sie keine oder nur geringe Deutschkenntnisse besitzen, nehmen Sie den vereinbarten Termin bitte mit einem Dolmetscher wahr.
Die Zahlung der Gebühren ist nur mit EC-/Kreditkarte möglich.
Sofern Sie keine oder nur geringe Deutschkenntnisse besitzen, nehmen Sie den vereinbarten Termin bitte mit einem Dolmetscher wahr.
Weitere Informationen
- Zentrale Stelle Berufsanerkennung:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/pro/zsba.php#
(Deutsch)
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/en/pro/service-center.php
(Englisch) - Anerkennung in Deutschland:
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php
(Deutsch)
https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/en/index.php
(Englisch) - Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der „Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland“ vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
Telefon: 030 1815-1111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr - Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland:
https://www.make-it-in-germany.com/de/ueber-das-portal/kontakt/hotline/
Hinweise für Helmstedt: Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme beantragen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Referat 64 (Ausländer- und Asylrecht) am 27.10.2020
Stichwörter
Ausgleichsmaßnahmen, Bildungsmaßnahmen, Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Qualifizierungsmaßnahme, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Berufsqualifikation: Ausländische Berufsqualifikation, Anpassungsmaßnahmen