Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Studienvorbereitung und zum StudiumOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Studiums beantragen

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums erhalten, wenn Sie in Deutschland studieren möchten und eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule oder an einer vergleichbaren Bildungseinrichtung in Deutschland haben. Es muss sich bei dem Studium um ein Vollzeitstudium handeln.

    Der Aufenthaltszweck des Studiums umfasst auch studienvorbereitende Maßnahmen. Studienvorbereitende Maßnahmen sind

    • der Besuch eines studienvorbereitenden Sprachkurses, wenn bereits eine Zulassung zum Studium vorliegt ist und die Zulassung an den Besuch eines studienvorbereitenden Kurses gebunden ist und
    • der Besuch eines Studienkollegs oder einer vergleichbaren Einrichtung, wenn ein Platz sicher zur Verfügung steht.

    Die Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums ist ein befristeter Aufenthaltstitel.

    Sie dürfen mit Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums eine Beschäftigung bis zu 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr oder eine studentische Nebentätigkeit ausüben. Bei studienvorbereitenden Maßnahmen im ersten Jahr dürfen Sie nicht arbeiten, ausgenommen in der Ferienzeit.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

    Für die Durchführung eines Studiums an einer deutschen Hochschule kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Der Aufenthaltszweck umfasst nicht nur das Studium, sondern auch studienvorbereitende Maßnahmen wie einen Sprachkurs oder ein Studienkolleg, im Rahmen des Studiums erforderliche Praktika, ein Postgraduiertenstudium sowie eine Promotion.

    In welchem Umfang Sie arbeiten dürfen, können Sie Ihrer Aufenthaltserlaubnis entnehmen. Auf dem Zusatzblatt zu Ihrem elektronischen Aufenthaltstitel ist eine entsprechende Auflage aufgedruckt. Grundsätzlich dürfen Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium eine Beschäftigung ausüben, die insgesamt 140 Arbeitstage im Jahr nicht überschreitet (Arbeitstagekonto). Darüber hinaus ist eine studentische Nebentätigkeit erlaubt.

    Als Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union benötigen Sie keine Aufenthaltserlaubnis, sondern können sich im Rahmen Ihres Freizügigkeitsrechts zum Studium in Deutschland aufhalten.

    Wichtiger Hinweis - Ausländische Studierende dürfen seit dem 1. März 2024 mehr arbeiten!

    Gemäß § 16b Abs. 3 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) dürfen Inhaber eines Aufenthaltstitels nach § 16b Absatz 1 und Absatz 5 AufenthG seit dem 1. März 2024 mehr arbeiten:

    Mit Ihrem Visum oder Ihrer Aufenthaltserlaubnis zum Studium und zu studienvorbereitenden Maßnahmen (studienvorbereitender Sprachkurs/ Studienkolleg) dürfen Sie pro Kalenderjahr (Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember) eine Beschäftigung ausüben, die insgesamt 140 Arbeitstage im Jahr nicht überschreitet (Arbeitstagekonto). Studentische Nebentätigkeiten werden nicht angerechnet. Selbständige Tätigkeiten sind nicht erlaubt.

    Wie berechnen sich die erlaubten 140 Arbeitstage Beschäftigung pro Kalenderjahr?

    Während der Vorlesungszeit:

    • Ganzer Arbeitstag: ab vier Stunden Arbeitszeit pro Tag
    • Halber Arbeitstag: bis vier Stunden Arbeitszeit pro Tag
    • oder bis zu 20 Stunden Arbeitszeit pro Woche

    Außerhalb der Vorlesungszeit (Semesterferien):

    • Es besteht keine zeitliche Begrenzung der Arbeitszeit (pro Woche werden zweieinhalb Arbeitstage berücksichtigt, unabhängig davon wie viel Sie tatsächlich arbeiten)

    Ihre Arbeitgeberin oder Ihren Arbeitgeber können Sie gerne auf die erweiterte Beschäftigungsmöglichkeit aufmerksam machen. Bei der nächsten Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis passen wir das Zusatzblatt zu Ihrem Aufenthaltstitel entsprechend an.

    Online-Dienst

    Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken online beantragen

    ID: L100040_466676979

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg - Ausländerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-3181

    E-Mail: auslaenderbuero@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Ausländerbüro ist für Ausländerangelegenheiten und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zuständig.

    Version

    Technisch geändert am 09.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
    • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
    • Visum, soweit die für Einreise erforderlich war
    • Nachweise die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Eigenkapital, Stipendienbescheinigung, Verpflichtungserklärung, Sperrkonto bei einer Bank, Nachweise über das Einkommen der Eltern oder Ähnliches)
    • Mietvertrag
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    • Zulassungsbescheid des Bildungsinstituts
    • Ggfls. Nachweis über die erforderlichen Sprachkenntnisse, zum Beispiel durch geeignete Sprachzertifikate wie Sprachtests der ALTEzertifizierten Prüfungsanbieter Goethe-Institut, telc GmbH, ÖSD, TestDAF, aber auch DSH, DSD, TOEFL, IELTS
    • Bei Teilnahme an studienvorbereitenden Maßnahmen: Nachweis über die Zulassung zum Studienkolleg oder zu einem studienvorbereitenden Sprachkurs

    Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

    • aktuelle Mitgliedsbescheinigung Ihrer Krankenkasse, die nicht älter als drei Monate ist (die Krankenkassenkarte reicht nicht aus)
    • Nachweis über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel Sperrkonto mit monatlichem Sperrvermerk und aktuellem Kontoauszug, Verpflichtungserklärung, Arbeitsverträge einschließlich Gehaltsabrechnungen der vergangenen drei Monate, Confidential Financial Statement der Eltern, Stipendiennachweise, Studienkredite wie zum Beispiel KFW-Kredit)

    Hinweis bei Konto mit Sperrvermerk: Zur Eröffnung/Verlängerung des Sperrkontos benötigen Sie eine Bescheinigung des Ausländerbüros zur Vorlage bei der Bank. Kontaktieren Sie uns bitte bis spätestens 14 Tage vor Ihrem Termin per E-Mail an hochschulservice[at]stadt-oldenburg.de, da der Prozess der Kontosperrung bei der Bank bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen kann.

    • aktuelle Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweis über die Anmeldung zu einem studienvorbereitenden Sprachkurs
    • aktuelle Notenübersicht
    • bei einer Gesamtmiete unter 360 Euro: Mietvertrag mit Nachweis/Abschlagsbescheid über Heiz- und Nebenkosten
    • gültiger Reisepass
    • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild

    Sollten weitere Unterlagen benötigt werden, fordert das Ausländerbüro diese mit gesondertem Schreiben an.

    Formulare

    • Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
    • Onlineverfahren vereinzelt möglich
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) und - sofern dies für die Einreise erforderlich war ein zweckentsprechendes Visum.
    • Sie haben eine Zulassung an einer staatlich anerkannten Hochschule oder einer anerkannten Bildungseinrichtung in Deutschland.
    • Es handelt sich um ein Vollzeitstudium.
    • Ihr Lebensunterhalt ist für die Dauer des Studiums gesichert.
    • Abhängig von den Studienvoraussetzungen Ihres Studiengangs müssen Sie evtl. für das Studium erforderliche Sprachkenntnisse (in der Regel mindestens auf dem Niveau B2) gegenüber der Ausländerbehörde nachweisen. Es ist kein Nachweis über die Sprachkenntnisse zu erbringen, wenn diese bereits im Rahmen der Zulassungsentscheidung durch die aufnehmende Hochschule geprüft worden sind oder im Rahmen eines studienvorbereitenden Sprachkurses erworben werden sollen.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

    Das Studium muss den Hauptaufenthaltszweck darstellen, so dass Abend-, Wochenend- oder Fernstudien für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht ausreichen. Beim studienvorbereitenden Sprachkurs muss es sich um einen Intensivsprachkurs mit mindestens 18 Wochenstunden handeln, der dazu dient, das für Ihr beabsichtigtes Studium geforderte Sprachniveau zu erreichen.

    Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis setzt voraus, dass Ihr Lebensunterhalt sichergestellt ist. Hierfür ist nachzuweisen, dass Sie monatlich über Mittel verfügen, die dem Höchstfördersatz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) entsprechen. Dieser Satz wird jährlich festgesetzt und beträgt aktuell 934,00 Euro.

    Als Finanzierungsnachweis kommen insbesondere eine Verpflichtungserklärung durch einen Dritten, ein Sperrkonto in Höhe eines Jahresbetrags (11.208 Euro) oder ein Stipendium in Frage. 

    Außerdem benötigen Sie einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz in Deutschland. Als ausreichend wird ein Krankenversicherungsschutz bewertet, wenn er in Leistungsart und -umfang dem Schutz einer gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Folgende Leistungen muss Ihr Krankenversicherungsschutz beinhalten: ärztliche und zahnärztliche Behandlung, Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, Krankenhausbehandlung, medizinische Leistungen zur Rehabilitation sowie Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

    § 16b Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    Rechtsbehelf

    Gegen ablehnende Entscheidungen der Ausländerbehörde kann Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    • Die Aufenthaltserlaubnis ist zu beantragen, bevor Ihr Visum bzw. die visafreie Aufenthaltszeit oder Ihre aktuelle Aufenthaltserlaubnis ablaufen.
    • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
    • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Außerdem müssen Sie eine Unterschrift leisten.
    • Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Die Abholung muss grundsätzlich persönlich erfolgen.
    • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

    Der Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken kann

    • online oder
    • formlos schriftlich gestellt werden.
      • per E-Mail an hochschulservice[at]stadt-oldenburg.de
      • per Post an Ausländerbüro, Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg oder
      • per Fax an 0441 235-3181

    Nach Eingang des Antrages nimmt der Hochschulservice des Ausländerbüros Kontakt zu Ihnen auf und fordert erforderlichenfalls weitere Unterlagen von Ihnen an. Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels vor, erhalten Sie einen Termin zur Abgabe Ihrer biometrischen Daten.

    Nach der Abgabe der biometrischen Daten im Ausländerbüro und dem Abschluss der aufenthaltsrechtlichen Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über den bewilligten Aufenthaltstitel. Das Ausländerbüro bestellt außerdem den elektronischen Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei. Nähere Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels finden Sie hier.

    Fristen

    • Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums oder Ihrer noch gültigen Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
    • Rechtsmittelfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    Dauer (bei fester Zeit): ca. 8

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Die Bearbeitungsdauer für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.

    Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

    Sie erhalten innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung zum Antrag. Die weitere Bearbeitungsdauer hängt dann vom jeweiligen Einzelfall ab.

    Kosten

    Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

    • 100 Euro für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
    • 93 Euro für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

    Eine Gebührenbefreiung kann für Personen mit deutschem Stipendium möglich sein.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen empfiehlt es sich, mit einer Person vorzusprechen, die als Übersetzer auftreten kann.
    • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
    • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
    • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

    Weitere Informationen

    • Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland
      https://www.make-it-in-germany.com/de/visum/arten/studieren/
    • Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der "Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland" vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
      Telefon: 030 1815-1111
      Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport Referat 64 (Ausländer- und Asylrecht) am 27.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Beschäftigung, Studium, Studentische Nebentätigkeiten, Studienvorbereitung, Vollzeitstudium, Einwanderung, Sprachkenntnisse, Studienkolleg, Studienvorbereitende Maßnahme, Aufenthaltserlaubnis, Studienvorbereitender Sprachkurs, Einreise

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de