Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation

    Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen

    Sie können eine Aufenthaltserlaubnis für das Ablegen einer für die Anerkennung erforderlichen Prüfung erhalten, wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen

    Beschreibung

    Wenn Ihre ausländische Berufsqualifikation in Deutschland noch nicht anerkannt werden kann und für die Anerkennung nur der Ablegung einer Prüfung bedarf, dann können Sie allein für die Ablegung der Prüfung eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.

    Begriff der Prüfung erfasst Prüfungen, die zur Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit einer inländischen Berufsqualifikation sowie in einem im Inland reglementierten Beruf für die Erteilung der Befugnis zur Berufsausübung oder für die Erteilung der Befugnis zum Führen einer Berufsbezeichnung erforderlich sind. Dies schließt sprachliche und fachsprachliche Prüfungen ein. Auch das Absolvieren mehrerer Prüfungen kommt in Betracht.

    Sollen Sie vor dem Ablegen der Prüfung noch einen Prüfungsvorbereitungskurs besuchen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für die Durchführung einer Qualifizierungsmaßnahme zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation erhalten.

    Sie müssen gegenüber der Ausländerbehörde Ihre Sprachkenntnisse nachweisen, wenn der Nachweis der Sprachkenntnisse nicht Gegenstand Ihrer Prüfung ist.

    Die Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation berechtigt nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

    Die Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie für die Dauer des Prüfungsverfahrens erteilt. Dieses erfasst den Zeitraum vom  Ablegen der Prüfung bis zur Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses bzw. bis zur Erteilung eines das Verfahren abschließenden Bescheids der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Braunschweig: Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung Erteilung zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung e

    Online-Dienste

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    Zuständigkeit

    Die für den Wohnsitz des Antragstellenden zuständige Ausländerbehörde

    Ansprechpartner

    Braunschweig - Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

    Informationen über Ausländerangelegenheiten erhalten Sie auf unseren Internetseiten (s. bei "Downloads/Links").

    Die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels endet:

    Bitte melden Sie sich noch vor Ablauf der Gültigkeit zunächst per Mail und klären Sie, welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden.

    Wird der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit gestellt, gilt der bisherige Aufenthaltserlaubnis bis zu einer endgültigen Entscheidung fort. Sofern eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erlaubt ist, dürfen Sie diese weiterhin ausüben. Hierüber wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.

    Die Gültigkeit von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen endet:

    Sie haben die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

    Sie wollen einen bereits beauftragten Aufenthaltstitel oder Reisepass abholen:

    Sie können montags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr ohne Termin zur Abholung von Aufenthaltstiteln und Reisepässen bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

    Sie benötigen einen Übertrag Ihres Aufenthaltstitels aufgrund eines neues Reisepasses oder aufgrund von Verlust Ihres bisherigen Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis):

    Ebenfalls können Sie für Überträge montags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

    Für die Servicestelle der Studierenden und Gastwissenschaftler ist die Vorsprache grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminabsprache möglich.

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Öffnungszeiten der Ausländerbehörde: * Montag 8:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch 8 bis 11 Uhr Freitag 8:30 bis 13 Uhr Hinweis: Bitte nehmen Sie zunächst per Mail Kontakt mit der Ausländerbehörde auf. Das weitere Vorgehen, erforderliche Unterlagen usw. für Ihr Anliegen werden dann im Einzelfall geklärt. Informationen zu den Vorsprachemöglichkeiten (Abholung bereits beantragter Aufenthaltstitel/Reisepässe, Überträge von Niederlassungserlaubnissen, Verlängerung von Duldungen/Gestattungen) entnehmen Sie bitte der obigen "Beschreibung". Weitere Informationen können Sie derInternetseite der Ausländerbehörde entnehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Servicestelle für Studenten und Wissenschaftler: Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten: Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache möglich Die gesamte Ausländerbehörde bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen: 24.12.2022 (Heiligabend) 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) 01.01.2023 (Neujahr) 07.04.2023 (Karfreitag) 08.04.2023 (Karsamstag) 10.04.2023 (Ostermontag) 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai) 01.05.2023 (Tag der Arbeit) 18.05.2023 (Christi Himmelfahrt) 27.05.2023 (Samstag vor Pfingsten) 29.05.2023 (Pfingstmontag) 03.10.2023 (Tag der deutschen Einheit) 31.10.2023 (Reformationstag) 23.12.2023 (Samstag vor Heiligabend) 25.12.2023 (1. Weihnachtsfeiertag) 26.12.2023 (2. Weihnachtsfeiertag) 30.12.2023 (Samstag vor Silvester) 31.12.2023 (Silvester) 01.01.2024 (Neujahr)

    Kontakt

    Fax: 0531 4706008

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    E-Mail: auslaenderbehoerde@braunschweig.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

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    Bitte melden Sie sich noch vor Ablauf der Gültigkeit zunächst per Mail und klären Sie, welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden.

    Wird der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit gestellt, gilt der bisherige Aufenthaltserlaubnis bis zu einer endgültigen Entscheidung fort. Sofern eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erlaubt ist, dürfen Sie diese weiterhin ausüben. Hierüber wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.

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    Ebenfalls können Sie für Überträge montags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

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    Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Öffnungszeiten der Ausländerbehörde: * Montag 8:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch 8 bis 11 Uhr Freitag 8:30 bis 13 Uhr Hinweis: Bitte nehmen Sie zunächst per Mail Kontakt mit der Ausländerbehörde auf. Das weitere Vorgehen, erforderliche Unterlagen usw. für Ihr Anliegen werden dann im Einzelfall geklärt. Informationen zu den Vorsprachemöglichkeiten (Abholung bereits beantragter Aufenthaltstitel/Reisepässe, Überträge von Niederlassungserlaubnissen, Verlängerung von Duldungen/Gestattungen) entnehmen Sie bitte der obigen "Beschreibung". Weitere Informationen können Sie derInternetseite der Ausländerbehörde entnehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Servicestelle für Studenten und Wissenschaftler: Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten: Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache möglich Die gesamte Ausländerbehörde bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen: 24.12.2022 (Heiligabend) 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) 01.01.2023 (Neujahr) 07.04.2023 (Karfreitag) 08.04.2023 (Karsamstag) 10.04.2023 (Ostermontag) 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai) 01.05.2023 (Tag der Arbeit) 18.05.2023 (Christi Himmelfahrt) 27.05.2023 (Samstag vor Pfingsten) 29.05.2023 (Pfingstmontag) 03.10.2023 (Tag der deutschen Einheit) 31.10.2023 (Reformationstag) 23.12.2023 (Samstag vor Heiligabend) 25.12.2023 (1. Weihnachtsfeiertag) 26.12.2023 (2. Weihnachtsfeiertag) 30.12.2023 (Samstag vor Silvester) 31.12.2023 (Silvester) 01.01.2024 (Neujahr)

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    Technisch geändert am 25.11.2023

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    Sie haben die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

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    Sie können montags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr ohne Termin zur Abholung von Aufenthaltstiteln und Reisepässen bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

    Sie benötigen einen Übertrag Ihres Aufenthaltstitels aufgrund eines neues Reisepasses oder aufgrund von Verlust Ihres bisherigen Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis):

    Ebenfalls können Sie für Überträge montags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

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    Die Gültigkeit von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen endet:

    Sie haben die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

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    Wird der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit gestellt, gilt der bisherige Aufenthaltserlaubnis bis zu einer endgültigen Entscheidung fort. Sofern eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erlaubt ist, dürfen Sie diese weiterhin ausüben. Hierüber wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.

    Die Gültigkeit von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen endet:

    Sie haben die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

    Sie wollen einen bereits beauftragten Aufenthaltstitel oder Reisepass abholen:

    Sie können montags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr ohne Termin zur Abholung von Aufenthaltstiteln und Reisepässen bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

    Sie benötigen einen Übertrag Ihres Aufenthaltstitels aufgrund eines neues Reisepasses oder aufgrund von Verlust Ihres bisherigen Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis):

    Ebenfalls können Sie für Überträge montags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

    Für die Servicestelle der Studierenden und Gastwissenschaftler ist die Vorsprache grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminabsprache möglich.

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Öffnungszeiten der Ausländerbehörde: * Montag 8:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch 8 bis 11 Uhr Freitag 8:30 bis 13 Uhr Hinweis: Bitte nehmen Sie zunächst per Mail Kontakt mit der Ausländerbehörde auf. Das weitere Vorgehen, erforderliche Unterlagen usw. für Ihr Anliegen werden dann im Einzelfall geklärt. Informationen zu den Vorsprachemöglichkeiten (Abholung bereits beantragter Aufenthaltstitel/Reisepässe, Überträge von Niederlassungserlaubnissen, Verlängerung von Duldungen/Gestattungen) entnehmen Sie bitte der obigen "Beschreibung". Weitere Informationen können Sie derInternetseite der Ausländerbehörde entnehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Servicestelle für Studenten und Wissenschaftler: Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten: Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache möglich Die gesamte Ausländerbehörde bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen: 24.12.2022 (Heiligabend) 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) 01.01.2023 (Neujahr) 07.04.2023 (Karfreitag) 08.04.2023 (Karsamstag) 10.04.2023 (Ostermontag) 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai) 01.05.2023 (Tag der Arbeit) 18.05.2023 (Christi Himmelfahrt) 27.05.2023 (Samstag vor Pfingsten) 29.05.2023 (Pfingstmontag) 03.10.2023 (Tag der deutschen Einheit) 31.10.2023 (Reformationstag) 23.12.2023 (Samstag vor Heiligabend) 25.12.2023 (1. Weihnachtsfeiertag) 26.12.2023 (2. Weihnachtsfeiertag) 30.12.2023 (Samstag vor Silvester) 31.12.2023 (Silvester) 01.01.2024 (Neujahr)

    Kontakt

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    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Ausländerangelegenheiten

    Beschreibung

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    Die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels endet:

    Bitte melden Sie sich noch vor Ablauf der Gültigkeit zunächst per Mail und klären Sie, welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden.

    Wird der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit gestellt, gilt der bisherige Aufenthaltserlaubnis bis zu einer endgültigen Entscheidung fort. Sofern eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erlaubt ist, dürfen Sie diese weiterhin ausüben. Hierüber wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.

    Die Gültigkeit von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen endet:

    Sie haben die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

    Sie wollen einen bereits beauftragten Aufenthaltstitel oder Reisepass abholen:

    Sie können montags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr ohne Termin zur Abholung von Aufenthaltstiteln und Reisepässen bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

    Sie benötigen einen Übertrag Ihres Aufenthaltstitels aufgrund eines neues Reisepasses oder aufgrund von Verlust Ihres bisherigen Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis):

    Ebenfalls können Sie für Überträge montags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

    Für die Servicestelle der Studierenden und Gastwissenschaftler ist die Vorsprache grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminabsprache möglich.

    Adresse

    Postanschrift

    Friedrich-Seele-Straße 7

    38122 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Öffnungszeiten der Ausländerbehörde: * Montag 8:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch 8 bis 11 Uhr Freitag 8:30 bis 13 Uhr Hinweis: Bitte nehmen Sie zunächst per Mail Kontakt mit der Ausländerbehörde auf. Das weitere Vorgehen, erforderliche Unterlagen usw. für Ihr Anliegen werden dann im Einzelfall geklärt. Informationen zu den Vorsprachemöglichkeiten (Abholung bereits beantragter Aufenthaltstitel/Reisepässe, Überträge von Niederlassungserlaubnissen, Verlängerung von Duldungen/Gestattungen) entnehmen Sie bitte der obigen "Beschreibung". Weitere Informationen können Sie der

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 0531 4706008

    E-Mail: auslaenderbehoerde@braunschweig.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Reisepass
    • Aktuelles biometrisches Foto
    • Visum, soweit erforderlich
    • Nachweise zum Lebensunterhalt (z.B. Stipendium, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
    • Mietvertrag
    • Nachweis über Ihre Krankenversicherung
    • Defizit Bescheid der Anerkennungsstelle
    • Ggfls. Nachweis über Sprachkenntnisse (Zertifikat)

    Formulare

    • Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
    • Onlineverfahren vereinzelt möglich
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihre ausländische Berufsqualifikation kann in Deutschland noch nicht vollständig anerkannt werden.
    • Für die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation bedarf noch einer Ablegung einer Prüfung.
    • Sie verfügen über deutsche Sprachkenntnisse die der abzulegenden Prüfung entsprechen, in der Regel jedoch mindestens über Sprechkenntnisse auf Niveau A2.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

    • Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eATKarte) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Online-Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT- Karte) genommen.
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eATKarte.
    • Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eATKarte bei der Ausländerbehörde abholen.
    • Die eATKarte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
    • Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.

    Fristen

    • Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.
    • Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    etwa sechs bis acht Wochen.

    Kosten

    Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

    Weitere Informationen

    Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der "Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland" vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland

     Telefon: 030 1815-1111

     Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg am 10.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Prüfung, deutsche Sprachkenntnisse, Hinreichende Sprachkenntnisse, Ausländische Berufsqualifikationen, Aufenthaltserlaubnis, Einreise, Sprachkenntnisse, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Einwanderung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de