Liste der beratenden Ingenieure Eintragung

    Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure

    Beschreibung

    Das Führen der Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" oder "Beratender Ingenieur" ist in Niederachsen geschützt. Nur derjenige, der in der Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure oder in einem entsprechenden Verzeichnis eines anderen Bundeslandes eingetragen ist, darf diese Berufsbezeichnung führen.

    Wenn Sie in Niedersachsen einen Wohnsitz oder eine berufliche Niederlassung haben oder Ihren Beruf ganz oder teilweise, aber nicht nur vorübergehend oder gelegentlich, in Niedersachsen ausüben, berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" zu führen, danach mindestens drei Jahre lang in Vollzeit oder entsprechend länger in Teilzeit als Ingenieurin oder Ingenieur tätig gewesen sind, zur Vertiefung der Berufspraxis mindestens an vier eintägigen berufsbezogenen Fortbildungsveranstaltungen teilgenommen haben, die Berufsaufgaben von Ingenieurinnen und Ingenieuren freiberuflich ausüben und über eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung verfügen, können Sie sich in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure eintragen lassen und Mitglied der Ingenieurkammer Niedersachsen werden.

    Die gem. § 1 NIngG geschützte Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" dürfen Sie führen, wenn die in § 6 NIngG näher festgelegten Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

    Personen, die über eine Qualifikation aus EU-Mitgliedstaat, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder einem durch Abkommen gleichgestellten Staat oder dem sonstigen Ausland verfügen, benötigen Sie zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" eine Genehmigung der Ingenieurkammer Niedersachsen nach den §§ 7 bis 9 NIngG oder müssen nach dem Recht eines anderen Bundeslandes zum Führen der Berufsbezeichnung berechtigt sein.

    Online-Dienst

    Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure

    ID: L100040_420501740

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Ingenieurkammer Niedersachsen

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Ingenieurkammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenzollernstraße 52

    30161 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0049-511 39789-0

    Fax: 0049-511 39789-34

    E-Mail: kammer@ingenieurkammer.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Uelzen

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrecht-Thaer-Straße 101

    29525 Uelzen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis Hochschulabschluss
    • Personen mit ausländischem Hochschulabschluss außerdem:
      Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur"
    • mindestens dreijährige Berufserfahrung als Ingenieur
    • Nachweise über die Teilnahme an mindestens vier eintägigen berufsbezogenen Fortbildungsveranstaltungen
    • Nachweis der unabhängigen und eigenverantwortlichen Tätigkeit als Ingenieurin oder Ingenieur durch Vorlage von z.B. Auszug aus dem Handelsregister, Kopie des Gesellschaftsvertrages, Bestätigung des Vorgesetzten über die fachliche Weisungsungebundenheit und / oder Bestätigung der Freiberuflichkeit durch Finanzamt oder Steuerberater
    • aktueller Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
    • Erklärung zur Zuverlässigkeit

    Halten Sie bitte für die elektronische Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen bereit. Ohne die vollständigen Unterlagen können Sie das elektronische Antragsverfahren nicht abschließen und Ihren Antrag nicht absenden.

    Formulare

    Anträge können jederzeit schriftlich oder Online bei der Ingenieurkammer Niedersachsen eingereicht werden.
     

    • Formulare zum Download (Anträge Mitgliedschaft)
       
    • OnlineVerfahren: Link zum OnlineAntrag
    • Persönliches Erscheinen nicht erforderlich

    Voraussetzungen

    Ein Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter "erforderliche Unterlagen" genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage.

    Verfahrensablauf

    • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
    • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein
    • Sie werden entweder in die Liste eingetragen oder es erfolgt eine Ablehnung des Antrages

    Bearbeitungsdauer

    Sofern die erforderlichen Unterlagen einschl. eines Nachweises der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung vollständig vorliegen, maximal drei Monate.

    Sofern die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung geprüft werden muss, in der Regel drei bis maximal vier Monate nach Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen für das vorhergehende Genehmigungsverfahren.

    Kosten

    • 249 Euro einmalige Eintragungsgebühr

    Folgende Bezahlverfahren sind online möglich:

    • Kreditkarte
    • paydirekt
    • giropay
    • SEPA-Lastschrift (ohne Sperrlistenprüfung)
    • PayPal 

    Gebühr 249.00 EUR (Der Betrag ist in Vorkasse zu bezahlen)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure zieht die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk der Ingenieurkammer Niedersachsen nach sich, es sei denn, das 45. Lebensjahr des Antragstellers ist bereits überschritten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ingenieurkammer Niedersachsen am 14.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ingenieur, Ingenieurkammer, Beratender Ingenieur, Ingenieurinnen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English