• Scheeßel (Landkreis Rotenburg (Wümme), Niedersachsen)
Tierschutzbeauftragte Bestellung

Tierschutzbeauftragte Bestellung

Beschreibung

Jede Einrichtung benötigt eine/n oder mehrere Tierschutzbeauftragte/n, wenn Sie

  • Tierversuche an Wirbeltieren oder Kopffüßern durchführen möchten.
  • Wirbeltiere oder Kopffüßer, die zur Verwendung in Tierversuchen bestimmt sind, züchten oder halten möchten.
  • Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken töten möchten.
  • Organ- und Gewebeentnahmen zu anderen als wissenschaftlichen Zwecken vornehmen möchten.

Der oder die Tierschutzbeauftragte/n müssen von Ihnen vor Aufnahme der Tätigkeit beim LAVES angezeigt werden.

Aufgaben des oder der Tierschutzbeauftragten:

  • Beachtung und Einhaltung von Vorschriften (Tierschutzgesetz, Tierschutz-Versuchstierverordnung), Bedingungen und Auflagen
  • Beratung der Einrichtung und der Personen, die mit der Haltung von Tieren im Betrieb befasst sind hinsichtlich des Wohlergehens der Tiere beim Erwerb, der Unterbringung, der Pflege und der medizinischen Behandlung

Wenn in Ihrem Betrieb oder Ihrer Einrichtung auch Tierversuche durchgeführt werden, ist der oder die Tierschutzbeauftragte darüber hinaus verpflichtet

  • Stellung zu Anträgen auf Genehmigung eines Versuchshabens zu nehmen und diese Stellungnahme der zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.
  • innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln hinzuwirken, die
    • die zuzufügenden Schmerzen, Leiden und Schäden,
    • die Zahl der verwendeten Tiere,

auf das unerlässliche Maß zu beschränken.

  • innerbetrieblich auf die Entwicklung und Einführung von Verfahren und Mitteln hinzuwirken, die
    • prüfen, ob der verfolgte Zweck eines Tierversuchs nicht durch eine andere Methode oder ein anderes Verfahren erreicht werden kann.
    • dafür sorgen, dass Schmerzen, Leiden oder Schäden für die Tiere nur in dem Maße zugefügt werden, als es für den verfolgen Zweck unerlässlich ist; insbesondere dürfen sie nicht aus Gründen der Arbeits-, Zeit- oder Kostenersparnis zugefügt werden.
    • sicherstellen, dass Tierversuche nur an Tieren durchgeführt werden, deren artspezifische Fähigkeit, unter den Versuchseinwirkungen zu leiden, weniger stark entwickelt ist, als für den verfolgten Zweck unerlässlich.
  • die mit der Durchführung von Tierversuchen befassten Personen im Hinblick auf die genannten Anwendungen, Verfahren und Mittel zu beraten und diese laufend über diesbezügliche technische und wissenschaftliche Entwicklungen zu informieren.

Ihre Aufgaben als Einrichtung oder der Betrieb:

Sie haben den oder die Tierschutzbeauftragte

  • bei der Erfüllung seiner Aufgaben so zu unterstützen, dass er/sie seine/ihre Aufgaben uneingeschränkt wahrnehmen kann, und
  • von allen Versuchsvorhaben zu unterrichten.

Sie haben sicherzustellen, dass der/die Tierschutzbeauftragte sich regelmäßig in dem Bereich Tierversuche fortbildet (Themenbereiche gemäß  Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 1-15 TierSchVersV).

Sie haben sicherzustellen, dass der/die Tierschutzbeauftragte bei der Erfüllung der Aufgaben weisungsfrei ist und wegen der Erfüllung seiner/ihrer Aufgaben nicht benachteiligt wird. Die Stellung und die Befugnisse des/der Tierschutzbeauftragten sind durch Satzung, innerbetriebliche Anweisung oder in ähnlicher Form zu regeln. Werden mehrere Tierschutzbeauftragte bestellt, so sind ihre Aufgabenbereiche festzulegen.

Online-Dienst

Anzeige der Bestellung des Tierschutzbeauftragten nach § 5 Abs. 1 TierSchVersV

ID: L100040_576657171

Beschreibung

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Version

Technisch erstellt am 09.10.2024

Technisch geändert am 23.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen beim Niedersächsischem Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Dezernat 33 Tierschutzdienst.

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) - Dez. 33 Tierschutzdienst

Adresse

Hausanschrift

Röverskamp 5

26203 Wardenburg

Nahe der Ecke Sandkruger Str. / Westerholtsweg 26133 Oldenburg

Postanschrift

Postfach 39 49

26029 Oldenburg (Oldenburg)

Kontakt

Telefon Festnetz: 0441 57026-0

Fax: 0441 57026-179

E-Mail: Dezernat33@laves.niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 09.05.2011

Technisch geändert am 02.06.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Nachweise über die Fachkenntnisse / Qualifikation
  • Innerbetriebliche Anweisungen / Satzung
  • Einverständniserklärung des/der zu bestellenden Tierschutzbeauftragten
  • Formular zur Anzeige des Tierschutzbeauftragten

Formulare

  • Formular zur Anzeige des Tierschutzbeauftragten
  • Nachweise über die Fachkenntnisse / Qualifikation
  • Innerbetriebliche Anweisungen / Satzung
  • Ab 2023 können Sie die Anzeige auch online über das Unternehmensportal einreichen
  • Einverständniserklärung des/der zu bestellenden Tierschutzbeauftragten

Voraussetzungen

  • Der oder die Tierschutzbeauftragte darf nicht zugleich der/die Verantwortliche für die Überwachung von Tierversuchen oder das Züchten und Halten von Tieren nach § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 TerSchG sein (Ausnahmen nach §5 Absatz 3 Satz 2 TierSchV davon sind möglich, wenn die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden)
  • Als Tierschutzbeauftragte/r können nur Personen mit abgeschlossenem Hochschulstudium der Veterinärmedizin angezeigt werden (Ausnahmen nach §5 Absatz 3 Satz 4 TierSchV davon sind möglich, wenn die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen werden)
  • Der oder die Tierschutzbeauftragte muss die für die durchzuführenden Aufgaben erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten haben
  • Der oder die Tierschutzbeauftragte muss die für die durchzuführenden Aufgaben erforderliche Zuverlässigkeit haben

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden. Die Klage ist schriftlich zuständigen Verwaltungsgericht, oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichtes einzulegen. Die Klage kann auch mit qualifizierter elektronischer Signatur durch Zuleitung über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts erhoben werden.

Verfahrensablauf

Die von Ihnen eingereichten Dokumente werden vom LAVES auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft.

Fristen

Sie müssen rechtzeitig vor Aufnahme Ihrer Tätigkeiten eine/n Tierschutzbeauftragte/n bestellen.

Kosten

Anzeige Tierschutzbeauftragte/r: Gebühren: EUR 25 – 100

Zulassung einer Ausnahme für den/die Tierschutzbeauftragte/n: Gebühren: EUR 25 – 100

Hinweise (Besonderheiten)

Führt der/die Tierschutzbeauftragte Ihrer Einrichtung selbst einen Tierversuch durch, muss für diesen Versuch ein/e anderer/andere Tierschutzbeauftragte/r tätig sein.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. am 02.09.2020

Version

Technisch erstellt am 21.09.2020

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Anzeige eines/r Tierschutzbeauftragten, Tierschutzbeauftragte/r, Tierschutzbeauftragte Bestellung, Tierversuche

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024