Eingliederungshilfe für psychisch Kranke
Sie haben eine psychische Erkrankung oder leben mit einer psychisch erkrankten Person zusammen? Die vielfältigen Hilfen sollen Ihnen helfen, wieder am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Beschreibung
Die Eingliederungshilfe verfolgt das Ziel, eine drohende seelische Behinderung zu vermeiden oder die Folgen einer Behinderung zu beseitigen oder zu mildern. Ihre Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft soll erhalten oder nach einem längeren Klinikaufenthalt oder längerer Isolation wiederhergestellt werden.
Unterstützung finden Sie bei der Bewältigung des täglichen Lebens. Dazu gehören insbesondere:
- das Wohnen
- die Finanzen
- die Haushaltsführung
- die Freizeitgestaltung
- die Förderung privater Kontakte und Hobbies,
- Ämtergänge (Vorbereitung und Unterstützung), sofern nicht Aufgabe einer gesetzlichen Betreuerin oder eines gesetzlichen Betreuers
- Elternschaft
Die Betreuungszeit ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und individuell ausgestaltet.
Die Kosten für die Leistungen werden bei Feststellung eines individuellen Bedarfs an Unterstützung vom zuständigen Träger der Eingliederungshilfe übernommen. Es erfolgt ggf. eine Anrechnung des Einkommens und Vermögens.
Online-Dienste
Antrag auf Leistungen der Eingliederungshilfe für Erwachsene
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Kontaktformular Eingliederungshilfe
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zuständige Stelle
Zuständig sind die Träger der Eingliederungshilfe.
Hinweise für Niedersachsen: Eingliederungshilfe für psychisch Kranke
- Zuständig für Eingliederungshilfe-Leistungen an erwachsene Personen ist das Land Niedersachsen als überörtlicher Träger der Eingliederungshilfe.
- Das Land Niedersachsen hat die Landkreise, kreisfreien Städte und die Region Hannover für diese Aufgabe herangezogen.
- Grundsätzlich ist der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig, in dem Ihr Wohnsitz liegt.
Ansprechpartner
Fachbereich Soziales und Senioren
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14:00 - 16:00 Uhr Zugang über Philosophenweg
Kontakt
Kontaktperson
Frau Druschel
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben Dr-E und Ng-Se
Fax: 04461 919-7720
E-Mail: eingliederungshilfe@friesland.de
Telefon Festnetz: 04461 919-6192
Frau Duensing
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben G-Ja & I-Gruppen Nordkreis
E-Mail: m.duensing@friesland.de
Fax: 04461 9197720
Telefon Festnetz: 04461 9196200
Frau Hinrichs
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben A - B & I-Gruppen Südkreis
Telefon Festnetz: 04461 919-6201
E-Mail: eingliederungshilfe@friesland.de
Fax: 04461 919-7720
Frau Klaus
Zuständig für
- Sonstiges: Sachgebietsleiterin
Telefon Festnetz: 04461 919-6180
Fax: 04461 919-7720
E-Mail: eingliederungshilfe@friesland.de
Frau Schäckermann
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben C-Do und Je-Ne
E-Mail: eingliederungshilfe@friesland.de
Telefon Festnetz: 04461 919-6181
Frau Dankwort
Zuständig für
- Sonstiges: pädagogische Fachkraft (seel. Erwachsene)
Fax: 04461 9197720
E-Mail: eingliederungshilfe@friesland.de
Telefon Festnetz: 04461 9196141
Frau Lübke
Zuständig für
- Sonstiges: pädagogische Fachkraft (seel. Erwachsene)
E-Mail: eingliederungshilfe@friesland.de
Telefon Festnetz: 04461 9196130
Fax: 04461 9197720
Frau Wätjen
Zuständig für
- Sonstiges: pädagogische Fachkraft (seel. Erwachsene)
E-Mail: eingliederungshilfe@friesland.de
Fax: 04461 9197720
Telefon Festnetz: 04461 9196150
Frau Hartmanns
Zuständig für
- Sonstiges: pädagogische Fachkraft (seel. Erwachsene)
Telefon Festnetz: 04461 9196193
E-Mail: w.hartmanns@friesland.de
Weitere Informationen
Fachbereich Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Friedrichs
Zuständig für
- Sonstiges: Buchstaben F und Sf - Z
Fax: 04461 919
Telefon Festnetz: 04461 919-6190
E-Mail: eingliederungshilfe@friesland.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Es genügt ein formloser Antrag bei der zuständigen Behörde. Diese wird Sie auffordern, ein Formular zu verwenden und weitere Unterlagen einzureichen.
Voraussetzungen
- das Vorliegen einer tatsächlichen oder drohenden seelischen Behinderung
sowie
- eine Einschränkung der Teilhabe.
Der individuelle Unterstützungsbedarf wird im Rahmen eines Teilhabe- und Gesamtplanverfahrens durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe festgestellt.
Verfahrensablauf
- Sie wenden sich an den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe. Dort können Sie um Beratung und Unterstützung bitten oder gleich einen formlosen Antrag stellen.
- Die zuständige Behörde wird Sie bitten, ein Formular auszufüllen und weitere Unterlagen einzureichen.
- Die Behörde wird ein Teilhabe und / oder Gesamtplanverfahren durchführen, um Ihren individuellen Bedarf an Eingliederungshilfeleistungen zu ermitteln.
- Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob beziehungsweise in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.
- Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Hinweise für Niedersachsen: Eingliederungshilfe für psychisch Kranke
In Niedersachsen wird Ihr Bedarf an individueller Unterstützung mithilfe des Bedarfsermittlungsinstrumentes, kurz B.E.Ni, ermittelt.
Fristen
Keine
Die Behörde, bei der der Antrag gestellt wird, muss innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrages feststellen, ob sie für den Antrag zuständig ist. Wenn die Behörde nicht zuständig ist, leitet sie den Antrag unverzüglich weiter.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Niedersachsen: Eingliederungshilfe für psychisch Kranke
Viele Krankenkassen informieren sehr ausführlich über das Thema psychische Gesundheit. Meist finden Sie auf den Internetseiten Kontakte und Anträge, die Ihnen weiterhelfen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.
Zudem halten die zuständigen Behörden für Eingliederungshilfe auf ihren Internetseiten Informationen zu den Leistungen und Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern bereit.
Die Landkreise und kreisfreien Städten verfügen zudem über einen Sozialpsychiatrischen Dienst, an den Sie sich wenden können.
Weitere Informationen
Viele Krankenkassen informieren sehr ausführlich über das Thema psychische Gesundheit. Meist finden Sie auf den Internetseiten Kontakte und Anträge, die Ihnen weiterhelfen.
Unterstützende Institutionen
Bitte sprechen Sie den für Sie zuständigen Träger der Eingliederungshilfe an. Sie können sich auch an den Sozialpsychiatrischen Dienst wenden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 17.08.2020
Stichwörter
geistige und seelische Erkrankung, Menschen, die von seelischer Behinderung bedroht sind, seelische Störung, Suchtkrankheit, chronisch mehrfach Abhängige, körperlich nicht begründbare Psychosen, Psychische Erkrankung, Menschen mit seelischer Behinderung, Eingliederungshilfe