Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure Eintragung Partnergesellschaft
Beschreibung
Das Führen der Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ im Namen der Gesellschaft ist in Niederachsen geschützt. Wenn die Gesellschaft in Niedersachsen einen Sitz hat und im Namen einer Partnerschaftsgesellschaft die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ geführt werden soll, so hat sich die Gesellschaft in die Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieure eintragen zu lassen.
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Eintragung in die Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieure (Kapital- und Partnerschaftsgesellschaften)
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Lüneburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 26-1765
E-Mail: ea@landkreis.lueneburg.de
Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Lüneburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 2540
21315 Lüneburg
Kontakt
E-Mail: stadt@lueneburg.de
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Liste der Gesellschafter
- Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
- Nachweis Anmeldung zum Handels- oder Partnerschaftsregister
Formulare
- Formulare: Eintragung in Gesellschaftsliste
- OnlineVerfahren möglich: zukünftig ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Voraussetzungen
Bei Partnerschaftsgesellschaften:
- Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ der Partner
- Berufshaftpflichtversicherung
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage
Verfahrensablauf
- Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
- Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein
- Die Gesellschaft wird entweder in die Gesellschaftsliste eingetragen oder es erfolgt eine Ablehnung des Antrages
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Bearbeitungsdauer
Maximal drei Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen
Kosten
300 € einmalige Eintragungsgebühr
Folgende Bezahlverfahren sind online möglich:
- Kreditkarte
- paydirekt
- giropay
- SEPA-Lastschrift (ohne Sperrlistenprüfung)
- PayPal
Hinweise (Besonderheiten)
Die Gesellschaft hat Änderungen der Eintragung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister, Änderungen im Gesellschafterbestand sowie Änderungen des Umfangs der Beteiligung einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters an der Gesellschaft der Ingenieurkammer unverzüglich anzuzeigen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ingenieurkammer Niedersachsen. am 04.12.2020
Stichwörter
Ingenieurkammer, Ingenieure, Ingenieur, - Beratender Ingenieur - Partnerschaftsgesellschaften, Ingenieurinnen