Ingenieurinnen und Ingenieure EintragungOnline erledigen

    Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure Eintragung Partnergesellschaft

    Beschreibung

    Das Führen der Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" im Namen der Gesellschaft ist in Niederachsen geschützt. Wenn die Gesellschaft in Niedersachsen einen Sitz hat und im Namen einer Partnerschaftsgesellschaft die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" geführt werden soll, so hat sich die Gesellschaft in die Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieure eintragen zu lassen.

    Online-Dienst

    Eintragung in die Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieure (Kapital- und Partnerschaftsgesellschaften)

    ID: L100040_420967830

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 818-8100

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Kopie des Gesellschaftsvertrages
    • Liste der Gesellschafter
    • Nachweis Berufshaftpflichtversicherung
    • Nachweis Anmeldung zum Handels- oder Partnerschaftsregister

    Formulare

    • Formulare: Eintragung in Gesellschaftsliste
    • OnlineVerfahren möglich: zukünftig ja
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Bei Partnerschaftsgesellschaften:

    • Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieur" der Partner
    • Berufshaftpflichtversicherung

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Laden Sie das Formular online herunter und drucken Sie es aus.
    • Füllen Sie den Vordruck aus und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Ingenieurkammer Niedersachsen ein
    • Die Gesellschaft wird entweder in die Gesellschaftsliste eingetragen oder es erfolgt eine Ablehnung des Antrages

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Maximal drei Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen

    Kosten

    300 € einmalige Eintragungsgebühr

    Folgende Bezahlverfahren sind online möglich:

    • Kreditkarte
    • paydirekt
    • giropay
    • SEPA-Lastschrift (ohne Sperrlistenprüfung)
    • PayPal 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Gesellschaft hat Änderungen der Eintragung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister, Änderungen im Gesellschafterbestand sowie Änderungen des Umfangs der Beteiligung einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters an der Gesellschaft der Ingenieurkammer unverzüglich anzuzeigen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ingenieurkammer Niedersachsen. am 04.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2023

    Stichwörter

    Ingenieurkammer, Ingenieur, Ingenieure, Ingenieurinnen, - Beratender Ingenieur - Partnerschaftsgesellschaften

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English