Architektenliste Eintragung deutsche Kapitalgesellschaft

    Antrag auf Eintragung in die Gesellschaftsliste der Architektenkammer Niedersachsen (Kapitalgesellschaft)

    Beschreibung

    Das Niedersächsische Architektengesetz (NArchtG) regelt das Führen der Berufsbezeichnungen „Architekt“, „Innenarchitekt“, „Landschaftsarchitekt“ und „Stadtplaner“ im Firmennamen einer Kapitalgesellschaft (insb. GmbH). Gleiches gilt für Wortverbindungen mit einer der Berufsbezeichnungen (z.B. Architektengruppe) und ähnliche Wortwendungen (z.B. Architekturbüro). Eine der genannten Bezeichnungen darf nur dann von der Kapitalgesellschaft in der Firma geführt werden, wenn diese in die Gesellschaftsliste bei der Architektenkammer Niedersachsen oder ein vergleichbares Verzeichnis einer Architektenkammer eines anderen Bundeslandes eingetragen oder als auswärtige Gesellschaft zum Führen der Berufsbezeichnung berechtigt ist.

    Zur Eintragung einer Kapitalgesellschaft in die Gesellschaftsliste sind mehrere Voraussetzungen zu erfüllen.

    Die Gesellschaft kann zudem mit dem Zusatz „freischaffend“ in die Gesellschaftsliste eingetragen werden, wenn sämtliche Gesellschafter und zur Geschäftsführung befugte Personen unabhängig tätig sind (§ 16 Abs. 3 i.V.m. § 10 Abs. 2 NArchtG).

    Online-Dienst

    Antrag Eintragung in die Gesellschaftsliste der Architektenkammer Niedersachsen:

    ID: L100040_420964079

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2021 (von: Schuster, Tim)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Verden

    Adresse

    Hausanschrift

    Lindhooper Straße 67

    27283 Verden (Aller)

    Version

    Technisch erstellt am 10.12.2009 (von: Landkreis Verden Webservice)

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Architektenkammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 5

    30159 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 28096-0

    Fax: 0511 28096-19

    E-Mail: info@aknds.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Ulrich Christoph)

    Technisch geändert am 27.05.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

    • Kopie des Gesellschaftsvertrages in seinem vollständigen Wortlaut; der Inhalt des Gesellschaftsvertrags muss insbesondere vorsehen, dass die Regelungen des § 16 Abs. 1 Nrn. 3, 4, 6, 8 und 9 NArchtG umgesetzt sind.
    • Liste der Gesellschafter mit insbesondere folgenden Angaben: Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnort, Beruf (bei Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten und Stadtplanern mit Angaben über die Eintragung in die Architektenliste, bei Nicht-Berufsangehörigen: Nachweis zur Ausübung eines freien Berufs), Stammeinlage(n), Stimmanteil,
    • Liste der Geschäftsführer mit folgenden Angaben: Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnort, Beruf (für Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten, Stadtplaner mit Angaben zur Eintragung in die Architektenliste), Vertretungsbefugnisse,
    • ggf. Kopie der Anmeldung (Erst- oder Änderungsanmeldung) zum Handelsregister (sofern bereits erfolgt),
    • ggf. aktueller Auszug aus dem Handelsregister (mit Gesellschafterliste) bei bereits in das Register ein-getragener Gesellschaft,
    • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung der Gesellschaft entsprechend § 16 Abs. 4 NArchtG.

    Formulare

    Formulare:

    • Antrag auf Eintragung in die Gesellschaftsliste der Architektenkammer Niedersachsen (als Kapitalgesellschaft) nebst den oben genannten Nachweisen
    • online (Link einfügen sobald eingerichtet)

    oder schriftlich

    Voraussetzungen

    Eine Kapitalgesellschaft wird nach § 16 NArchtG in die Gesellschaftsliste eingetragen, wenn

    1. sie ihren Sitz in Niedersachsen hat,

    2. sie über eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Anforderungen des § 16 Abs. 4 NArchtG verfügt,

    3. Zweck der Gesellschaft die ausschließliche Wahrnehmung von Berufsaufgaben nach § 2 NArchtG ist,

    4. Kapitalanteile nicht für Rechnung Dritter gehalten werden,

    5. Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten oder Stadtplaner mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile auf ihren Namen lautend innehaben und weitere Anteile nur von natürlichen Personen gehalten werden, die Angehörige eines freien Berufes sind,

    6. die Firma erkennen lässt, welche Berufsbezeichnungen nach § 1 Abs. 1 NArchtG (Architekt/Landschaftsarchitekt/Innenarchitekt/ Stadtplaner) die Gesellschafter führen,

    7. mindestens die Hälfte der zur Geschäftsführung befugten Personen Architekten, Landschaftsarchitekten, Innenarchitekten oder Stadtplaner sind,

    8. Stimmrechte nicht für Dritte oder von Dritten ausgeübt werden dürfen und

    9. die Übertragung von Kapital- und Gesellschaftsanteilen an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden ist.

    Die Eintragung in die Gesellschaftsliste ist zu versagen, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen sich ergibt, dass eine zur Geschäftsführung befugte Person nicht die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit besitzt. Die Gesellschaft hat eine zur Deckung bei der Berufsausübung verursachter Schäden ausreichende Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen und die Versicherung während der Dauer der Eintragung ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes aufrechtzuerhalten. Die Versicherung muss mindestens fünf Jahre über den Zeitpunkt der Streichung der Eintragung in der Gesellschaftsliste hinausreichen. Personenschäden müssen mindestens zu 1 500 000 Euro, Sach- und Vermögensschäden mindestens zu 200 000 Euro je Versicherungsfall versichert sein. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf die Beträge nach Satz 3, vervielfacht mit der Zahl der Gesellschafterinnen und Gesellschafter sowie der zur Geschäftsführung befugten Personen, die nicht Gesellschafterinnen oder Gesellschafter sind, begrenzt werden; es muss jedoch zumindest eine Deckung in Höhe des Dreifachen der Beträge nach Satz 3 bestehen. § 11 Abs. 2 und 5 NArchtG gilt entsprechend.

    Eine Gesellschaft wird mit dem Zusatz „freischaffend“ in die Gesellschaftsliste eingetragen, wenn sämtliche Gesellschafterinnen, Gesellschafter und zur Geschäftsführung befugten Personen unabhängig im Sinne des § 10 Abs. 2 Satz 3 NArchtG tätig sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klagemöglichkeit vor dem Verwaltungsgericht Hannover.

    Verfahrensablauf

    Ein Antrag auf Eintragung ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen.

    Die unter „erforderliche Unterlagen“ genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.

    Das Verfahren ist im Wesentlichen in § 16 NArchtG geregelt.

    Der Antrag auf Eintragung in die Gesellschaftsliste bei der Architektenkammer sollte zeitgleich mit der Anmeldung zum Handelsregister gestellt werden.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

    Bearbeitungsdauer

    Bis zu 3 Monate, in Ausnahmefällen bis zu 4 Monate.

    Kosten

    Gebühr für die Eintragung: 465,00 EUR

    Sofern Sie nicht das vollelektronische Antragsverfahren einschließlich der Online-Bezahlfunktion nutzen, fügen Sie Ihrem Eintragungsantrag bitte einen Beleg, z.B. Ausdruck der Überweisung bei Online-Banking über die Zahlung bei. Die Bankverbindungen lauten:

    Nord/LB Hannover: BIC NOLADE2HXXX - IBAN: DE55 2505 0000 0101 4747 81

    Commerzbank Hannover: BIC COBADEFFXXX - IBAN: DE97 2504 0066 0338 8345 00

    Hinweis: Für das Prüfen, Aktualisieren und Vertreiben der Gesellschaftsliste wird von den darin eingetragenen Gesellschaften eine Gebühr in Höhe von 144,00 EUR pro Jahr erhoben.

    Folgende Bezahlverfahren sind online möglich:

    • Kreditkarte 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Architektenkammer Niedersachsen am 30.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 23.07.2020 (von: Schuster, Tim)

    Technisch geändert am 10.07.2023 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Architektenkammer, Architektenliste, Architekt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)