Architektenliste Eintragung berufspraktische Tätigkeit - inländischer Antragsteller

    Antrag auf Eintragung in die Architektenliste als Autodidakt

    Die Berufsbezeichnung Architekt/Architektin, darf nur führen, wer unter dieser Bezeichnung in der Architektenliste einer Architektenkammer eingetragen ist. Die Eintragung kann aufgrund einer berufspraktischen Tätigkeit und einer ergänzenden Prüfung erfolgen.

    Beschreibung

    Die Berufsbezeichnung "Architektin" oder "Architekt", "Innenarchitektin" oder "Innenarchitekt", "Landschaftsarchitektin" oder "Landschaftsarchitekt" und "Stadtplanerin" oder "Stadtplaner" darf nur führen, wer unter der jeweiligen Bezeichnung in die Architektenliste der Architektenkammer Niedersachsen, das entsprechende Verzeichnis in einem anderen Bundesland oder das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleisterinnen und Dienstleister eingetragen ist. Gleiches gilt für Wortverbindungen mit einer der Berufsbezeichnungen oder ähnliche Bezeichnungen. Die maßgeblichen Regelungen finden sich insbesondere in § 1 Niedersächsischen Architektengesetz (NArchtG).

    Auf diesem Wege wird zum Schutz der Verbraucher gewährleistet, dass nur hinreichend qualifizierte Planer den Beruf ausüben und dass sie bestimmte Berufsregeln einhalten. Ein solcher Schutz der Berufsbezeichnung macht es allerdings notwendig, dass die Architektenkammer von den Einzutragenden den Nachweis ihrer Qualifikation verlangt.

    Auch Personen ohne einen entsprechenden Hochschulabschluss können sich in die Architektenliste als Architekt/in, Innenarchitekt/in, Landschaftsarchitekt/in oder Stadtplaner/in eintragen lassen (§ 8 Abs. 1 NArchtG), wenn sie insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • mindestens 7-jährige fachrichtungsbezogene berufspraktische Tätigkeit unter Aufsicht einer berufsangehörigen Person
    • Vorlage eigener Arbeiten
    • Ablegen einer Leistungsprüfung auf Hochschulniveau

    Die Eintragung in die Architektenliste gem. § 8 Abs. 1 NArchtG setzt u. a. voraus, dass Sie den Erwerb berufsfachlicher/berufspraktischer Kenntnisse und Fähigkeiten durch eine Leistungsprüfung nachweisen, die in ihren Anforderungen mindestens dem Abschluss einer Hochschulausbildung entspricht. Die Leistungsprüfung wird von mindestens drei Mitgliedern des Eintragungsausschusses, die Professoren an einer Hochschule sind, abgenommen. Die Teilnahme an einer solchen Leistungsprüfung ist Pflicht.

    Die Leistungsprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, der durch einen mündlichen Teil ergänzt werden kann. Die schriftliche Leistungsprüfung besteht aus den nachfolgenden Leistungsteilen:

    • Entwurf und Gestaltung; Bearbeitungsdauer 8 Stunden
    • Technik und Konstruktion; Bearbeitungsdauer 6 Stunden
    • Bau- und Planungsrecht; Bearbeitungsdauer 2 Stunden
    • Baudurchführung; Bearbeitungsdauer 2 Stunden

    Mit der Eintragung werden Sie Kammermitglied. Verbunden mit der Mitgliedschaft ist bei Architektinnen/Architekten die Bauvorlageberechtigung gemäß § 53 Abs. 3 Nr. 1 Niedersächsische Bauordnung (NBauO).

    Beschäftigungsart

    Die Eintragung in die Architektenliste erfolgt in Abhängigkeit von Ihrer Tätigkeit in einer der folgenden vier Beschäftigungsarten:

    • freischaffend
    • baugewerblich tätig
    • angestellt
    • beamtet 

    Online-Dienst

    Antrag auf Eintragung in die Architektenliste als Autodidakt

    ID: L100040_419328505

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Architektenkammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 5

    30159 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 28096-0

    Fax: 0511 28096-19

    E-Mail: info@aknds.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Cloppenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Eschstraße 29

    49661 Cloppenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1480

    49644 Cloppenburg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe Montag bis Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

    Bei allen Unterlagen in nichtdeutscher Sprache ist jeweils eine Übersetzung, die von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer bestätigt sein muss, beizufügen.

    • Berufspraktische Tätigkeit:
    • Bescheinigung(en) von Berufsangehörigen der jeweiligen Fachrichtung, dass der Antragsteller mindestens 7 Jahre fachrichtungsbezogen berufspraktisch unter Aufsicht gearbeitet hat. 
    • Vorlage eigener Arbeiten Planungsunterlagen zu in der Regel mindestens 7 Objekten (Entwurfspläne - Maßstab 1 : 100) sowie zu einem Objekt mindestens 2 Ausführungs- und Detailzeichnungen (Maßstab 1 : 50 bzw. 1 : 20) 
    • Lebenslauf und Zeugnisse über die Ausbildung und den beruflichen Werdegang

    Beschäftigungsart

    • Die Beschäftigungsart freischaffend ist durch eine Bescheinigung des Steuerberaters, des Finanzamtes oder des/der Büropartner(s) nachzuweisen.
    • Die Beschäftigungsart angestellt wird durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen. Arbeitslose Antragsteller legen eine Bescheinigung der Agentur für Arbeit vor, ggf. Kopie des Bewilligungsbescheides.
    • Beamtete Antragsteller reichen eine Kopie ihrer Ernennungsurkunde und eine aktuelle Bescheinigung des Dienstherrn über die Art der Tätigkeit ein.
    • Baugewerblich tätige Antragsteller legen eine Gewerbeanmeldung oder einen Handelsregisterauszug mit Gesellschafterliste vor.

    Für freischaffende Antragsteller

    Nachweis einer durchlaufenden Haftpflichtversicherung (vgl. Ziffer 4 des Antrags)

    Hinweis:

    Die Eintragung setzt voraus, dass die Antragstellerin oder der Antragsteller einen Wohnsitz oder eine berufliche Niederlassung in Niedersachsen hat oder den Beruf ganz oder teilweise, aber nicht nur vorübergehend und gelegentlich, in Niedersachsen ausübt (§ 5 Abs. 1 Nr.1 NArchtG). 

    Formulare

    Formulare:

    • Antrag auf Eintragung in die Architektenliste der Architektenkammer Niedersachsen nebst den oben genannten Nachweisen
    • online (Link einfügen sobald eingerichtet)

    oder schriftlich

    Voraussetzungen

    Eintragungsvoraussetzungen

    Die Eintragung gemäß § 8 Abs. 1 NArchtG ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

    - Der Antragsteller war mindestens sieben Jahre lang unter Aufsicht einer berufsangehörigen Person der Fachrichtung, für die die Eintragung begehrt wird, fachrichtungsbezogen berufspraktisch tätig,

    - der Erwerb der für die Erfüllung der Berufsaufgaben nach § 2 Abs. 1 bis 5 NArchtG erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen wird nachwiesen

    a) durch Vorlage eigener Arbeiten und durch Unterlagen, die die Dauer der Tätigkeit und die dabei erworbenen berufspraktischen Kenntnisse, Erfahrungen und Kompetenzen erkennen lassen, sowie

    b) durch das anschließende Ablegen einer Leistungsprüfung, die in ihren Anforderungen den Anforderungen an den Abschluss des jeweiligen Studiums nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 NArchtG entspricht.

    Details zur Leistungsprüfung

    Fachrichtung Architektur

    Die Leistungsprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, der durch einen mündlichen Teil ergänzt werden kann. Die schriftliche Leistungsprüfung besteht aus den nachfolgenden Leistungsteilen: 

    Entwurf und Gestaltung; Bearbeitungsdauer 8 Stunden

    Zu bearbeiten ist eine Entwurfsaufgabe, welche die Bewältigung eines differenzierten Raumprogrammes beinhaltet. Erarbeitet werden soll der Entwurf eines mehrgeschossigen "hybriden" Gebäudes (z. B. Wohn- und Verwaltungsbau) einschließlich städtebaulicher Aspekte. Baurechtliche und organisatorische Kriterien fließen ein. Es wird erwartet, dass funktionale, technische und ästhetische Wechselwirkungen erkannt werden und sich im Gebäudeentwurf widerspiegeln.

    Leistungen

    • Skizzenhafte Baumassenstudie (Darstellung in räumlichen Skizzen)
    • Grundrisse
    • Schnitte
    • Ansichten
    • Konzeption von Einrichtungen

     Hilfsmittel

    • Wohnungsbaunormen
    • Neufert-Bauentwurfslehre

    Technik und Konstruktion; Bearbeitungsdauer 6 Stunden

    Aus dem umfassenden Leistungsbereich der ausführungsgerechten Durcharbeitung vorgegebener Entwurfskonzepte sind Fragestellungen zu Rohbauarbeiten (Mauerwerks- und Skelettbau) und zu Ausbauarbeiten (schwerer/leichter Ausbau) zu bearbeiten. Hierzu gehören Lösungsansätze zur Tragwerksgestaltung. Weiterhin sind Fragen zur Technischen Gebäudeausrüstung zu beantworten (Heizung, Lüftung, Sanitäre Installation, Elektroinstallation, Gas- und Wasserversorgung, Abwasser- und Niederschlagswasserentsorgung). Zudem sind ausreichende Kenntnisse zur Baustoffkunde, zur Bauphysik (Wärme- und Schallschutz) sowie zum Brandschutz nachzuweisen.

    Leistungen

    • Skizzenhafte und zeichnerische Darstellungen konstruktiver Schnitte
    • Textliche Beschreibungen
    • Überschlägige Berechnungen

    Hilfsmittel

    • Einschlägige Normen
    • Bautabellenbücher
    • Einschlägige Fachliteratur zu vorgenannten Themenfeldern

    Bau- und Planungsrecht; Bearbeitungsdauer 2 Stunden

    Erwartet werden Kenntnisse über die Grundlagen des öffentlichen Baurechts, die sich an den allgemeinen Fragestellungen zur Bearbeitung einer Entwurfsaufgabe orientieren. Nachzuweisen sind Fähigkeiten, die vorbeschriebenen Kenntnisse im komplexen Zusammenhang der architekturbezogenen Planung von Bauvorhaben unter besonderer Beachtung des städtebaulichen Planungsrechts, Bauordnungsrechts einschließlich des Denkmalschutzes und der damit verbundenen Verwaltungsverfahren anzuwenden.

    Leistungen

    • Textliche Beschreibungen (Antworten) zu Einzelfragestellungen (Klausuraufgaben)
    • Ggf. skizzenhafte und zeichnerische Ergänzungen zu vorstehenden Antworten

    Hilfsmittel

    Textausgaben der vorstehenden Regelwerke (z. B. BauGB, BauNVO, NBauO inkl. DVO, NDSchG) 

    Baudurchführung; Bearbeitungsdauer 2 Stunden

    Nachzuweisen sind Kenntnisse des privaten Baurechts, die sich an den allgemeinen Fragestellungen zur Durchführung einer Baumaßnahme orientieren. Es werden Kenntnisse insbesondere der werkvertragsrechtlichen Grundlagen sowie der allgemeinen Grundlagen zur Baustellenorganisation und -ablaufplanung und der Kooperation mit der Bauherrschaft erwartet.

    Erwartet werden Kenntnisse u. a. der Grundsätze von BGB und VOB, HOAI, Grundlagenwissen zum Vergaberecht (VOB/A, VgV) etc. sowie insbesondere deren praktische Anwendung bei der Baudurchführung, des Weiteren Kenntnisse der Grundzüge vertraglicher Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer; des Werk- und Dienstvertragsrechts nach BGB, Unternehmereinsatzformen, Haftungsrisiken und prozessuale Streitigkeiten.

    Leistungen

    • Textliche Beschreibungen (Antworten) zu Einzelfragestellungen (Klausuraufgaben)
    • Ggf. skizzenhafte und zeichnerische Ergänzungen zu vorstehenden Antworten

     Hilfsmittel

    • Textausgaben der vorstehenden Regelwerke

    Die in den Erläuterungen zum Antrag erwähnten Hilfsmittel sowie Zeichenbrett für DIN A 2 und Zeichengerät, Zeichen- und Skizzenpapier sowie Schreibpapier sind vom Teilnehmer mitzubringen.

    Fachrichtungen Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung

    Die vorstehenden Ausführungen zur Leistungsprüfung in der Fachrichtung Architektur gelten sinngemäß.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klagemöglichkeit vor dem Verwaltungsgericht Hannover

    Verfahrensablauf

    Ein Antrag auf Eintragung ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter "erforderliche Unterlagen" genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.

    Das Verfahren ist im Wesentlichen in § 12 NArchtG geregelt

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

    Kosten

    Gebühr für die Eintragung: 1.585,00 EUR

    Sofern Sie nicht das vollelektronische Antragsverfahren einschließlich der Online-Bezahlfunktion nutzen, fügren Sie Ihrem Eintragungsantrag bitte einen Beleg, z.B. Ausdruck der Überweisung bei Online-Banking über die Zahlung bei. Die Bankverbindungen lauten:

    Nord/LB Hannover: BIC NOLADE2HXXX-IBAN: DE55 2505 0000 0101 4747 81

    Commerzbank Hannover: BIC COBADEFFXXX - IBAN: DE97 2504 0066 0338 8345 

    Folgende Bezahlverfahren sind online möglich:

    • Kreditkarte 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Architektenkammer Niedersachsen. am 02.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Antrag auf Eintragung in die Architektenliste als Autodidakt, Architekt, Architektenliste Eintragung, Architektenkammer, Architektenliste

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English