Internationalen Leichenpass beantragen
Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Niedersachsens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.
Beschreibung
Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Niedersachsens befördern. Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.
Hinweise für Vechta: internationalen Leichenpass beantragen - LKVec
Wichtig: Der Antrag muss die genaue Streckenführung inklusive der Grenzorte und Länder enthalten.
Wichtig: Der Antrag muss die genaue Streckenführung inklusive der Grenzorte und Länder enthalten.
Online-Dienst
Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses
Beschreibung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landkreis Vechta - Gesundheitsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1353
49375 Vechta
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung.
Kontakt
Fax: 04441 898-1034
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher formloser Antrag
- bei Beantragung durch ein Bestattungsunternehmen: schriftliche Vollmacht
- Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen
- Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamts
- Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt oder die verstorbene Person nicht sicher identifiziert werden kann.
Hinweise für Vechta: internationalen Leichenpass beantragen - LKVec
Wichtig: Der Antrag muss die genaue Streckenführung inklusive der Grenzorte und Länder enthalten.
Wichtig: Der Antrag muss die genaue Streckenführung inklusive der Grenzorte und Länder enthalten.
Formulare
Formloser Antrag
Voraussetzungen
- Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.
- Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Klage
Verfahrensablauf
Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.
Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.
Hinweise für Vechta: internationalen Leichenpass beantragen - LKVec
Die einzureichenden vertraulichen Unterlagen dürfen im digitalen Antrag allerdings nicht hochgeladen werden. Davon ausgenommen ist eine Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft.
Die antragstellende Person muss in jedem Fall persönlich im Gesundheitsamt Vechta, Neuer Markt 8, 49377 Vechta erscheinen und folgende Unterlagen vorlegen:
- Sterbeurkunde
- vertraulichen Teil der Todesbescheinigung
- optional Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft.
Bitte setzen Sie sich bezüglich des persönlichen Erscheinens per E-Mail an gesundheitsamt@landkreis-vechta.de oder unter der Tel. 04441-898-0 mit Ihrem Gesundheitsamt in Verbindung, damit lange Wartezeiten vermieden werden. Ein Erscheinen ohne Termin ist nicht möglich.
Für die Ausstellung des internationalen Leichenpasses fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 40,00 € an.
Sie können die Gebühr in bar oder per Kartenzahlung bei Abholung bezahlen. Sollten Sie die online Bezahlfunktion verwendet haben, bringen Sie bitte unbedingt die Quittung mit.
Die einzureichenden vertraulichen Unterlagen dürfen im digitalen Antrag allerdings nicht hochgeladen werden. Davon ausgenommen ist eine Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft.
Die antragstellende Person muss in jedem Fall persönlich im Gesundheitsamt Vechta, Neuer Markt 8, 49377 Vechta erscheinen und folgende Unterlagen vorlegen:
- Sterbeurkunde
- vertraulichen Teil der Todesbescheinigung
- optional Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft.
Bitte setzen Sie sich bezüglich des persönlichen Erscheinens per E-Mail an gesundheitsamt@landkreis-vechta.de oder unter der Tel. 04441-898-0 mit Ihrem Gesundheitsamt in Verbindung, damit lange Wartezeiten vermieden werden. Ein Erscheinen ohne Termin ist nicht möglich.
Für die Ausstellung des internationalen Leichenpasses fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 40,00 € an.
Sie können die Gebühr in bar oder per Kartenzahlung bei Abholung bezahlen. Sollten Sie die online Bezahlfunktion verwendet haben, bringen Sie bitte unbedingt die Quittung mit.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Gebühr 40.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12.04.2022
Stichwörter
Bestattungsunternehmen, Leichenpass Ausstellung, Grenzübergang, Transport, Landesgrenze, Überführung, international, Leichenpass, Ausstellung, Leiche