Leichenpass Ausstellung

    Internationalen Leichenpass beantragen

    Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Niedersachsens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.

    Beschreibung

    Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Niedersachsens befördern. Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Internationalen Leichenpass beantragen

    Allgemeine Informationen

    Für die Überführung einer Leiche/Urne in das Ausland kann ein Leichenpass erforderlich sein. Wenn die Person im Landkreis oder in der Stadt Oldenburg gestorben ist oder hier bestattet wurde, muss die Ausstellung eines Leichenpasses beim Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg beantragt werden. Den Antrag können die Angehörigen oder das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen stellen.



    Allgemeine Informationen

    Für die Überführung einer Leiche/Urne in das Ausland kann ein Leichenpass erforderlich sein. Wenn die Person im Landkreis oder in der Stadt Oldenburg gestorben ist oder hier bestattet wurde, muss die Ausstellung eines Leichenpasses beim Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg beantragt werden. Den Antrag können die Angehörigen oder das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen stellen.



    Online-Dienst

    Leichenpass online beantragen

    ID: L100040_519493029

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2023 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Internationalen Leichenpass beantragen

    Lisa Wenzel
    Telefon: 0441-235 8623
    E-Mail: leichenwesen[at]stadt-oldenburg.de

    Die Beantragung des internationalen Leichenpasses ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr möglich.

    Lisa Wenzel
    Telefon: 0441-235 8623
    E-Mail: leichenwesen[at]stadt-oldenburg.de

    Die Beantragung des internationalen Leichenpasses ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr möglich.

    Ansprechpartner

    Verwaltung Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Industriestraße 1 b

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-8695

    Telefon Festnetz: 0441 235-8696

    Fax: 0441 235-8620

    E-Mail: gesundheitsamt@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Im Fachdienst Verwaltung erhalten Sie alle Auskünfte und Informationen über das Gesundheitsamt. Wenn Sie nicht genau wissen, an wen im Gesundheitsamt Sie sich wenden müssen, können Sie sich vertrauensvoll unter 235-8695/96 an die Information/Anmeldung wenden. Weiterhin können Sie sich hier anmelden, wenn Sie sich einer amtsärztlichen Untersuchung unterziehen müssen. Für Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz melden Sie sich bitte hier online » an oder wenden sich unter 235-4444 an das ServiceCenter der Stadt Oldenburg.

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    - schriftlicher formloser Antrag

    - bei Beantragung durch ein Bestattungsunternehmen: schriftliche Vollmacht

    - Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen

    - Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt

    - Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamts

    - Freigabebescheinigung  der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt oder die verstorbene Person nicht sicher identifiziert werden kann.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Internationalen Leichenpass beantragen

    Die einzureichenden Unterlagen müssen auch bei Online-Beantragung persönlich bei der Abholung des Leichenpasses vorgelegt werden. Ausgenommen davon ist eine Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft.

    Zur Abholung des Leichenpasses müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

    • Sterbeurkunde
    • vertraulicher Teil der Todesbescheinigung
    • optional Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft

    Die einzureichenden Unterlagen müssen auch bei Online-Beantragung persönlich bei der Abholung des Leichenpasses vorgelegt werden. Ausgenommen davon ist eine Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft.

    Zur Abholung des Leichenpasses müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

    • Sterbeurkunde
    • vertraulicher Teil der Todesbescheinigung
    • optional Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft

    Formulare

    Formloser Antrag

    Voraussetzungen

    - Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses  bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.

    - Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.

    Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Internationalen Leichenpass beantragen

    Der Antrag für einen Leichenpass kann online oder direkt vor Ort erfolgen. Der Leichenpass muss von der antragstellenden Person in jedem Fall persönlich im Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg, Industriestraße 1 b, 26121 Oldenburg abgeholt werden.

    Um Wartezeiten zu vermeiden und eine Bearbeitung sicher stellen zu können, melden Sie sich bitte am Vortag telefonisch im Gesundheitsamt an und vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 0441-235-8623.

    Der Antrag für einen Leichenpass kann online oder direkt vor Ort erfolgen. Der Leichenpass muss von der antragstellenden Person in jedem Fall persönlich im Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg, Industriestraße 1 b, 26121 Oldenburg abgeholt werden.

    Um Wartezeiten zu vermeiden und eine Bearbeitung sicher stellen zu können, melden Sie sich bitte am Vortag telefonisch im Gesundheitsamt an und vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 0441-235-8623.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

    Kosten

    Gebühr 40.0 EUR

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Internationalen Leichenpass beantragen

    Für die Ausstellung des internationalen Leichenpasses fällt eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro an.

    Für die Ausstellung des internationalen Leichenpasses fällt eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 16.04.2020 (von: Schuster, Tim)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Bestattungsunternehmen, Leichenpass Ausstellung, Grenzübergang, Transport, Landesgrenze, Überführung, international, Leichenpass, Ausstellung, Leiche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)