Internationalen Leichenpass beantragen
Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Niedersachsens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.
Beschreibung
Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Niedersachsens befördern. Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Internationalen Leichenpass beantragen
Für die Überführung einer Leiche/Urne in das Ausland kann ein Leichenpass erforderlich sein. Wenn die Person im Landkreis oder in der Stadt Oldenburg gestorben ist oder hier bestattet wurde, muss die Ausstellung eines Leichenpasses beim Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg beantragt werden. Den Antrag können die Angehörigen oder das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen stellen.
Für die Überführung einer Leiche/Urne in das Ausland kann ein Leichenpass erforderlich sein. Wenn die Person im Landkreis oder in der Stadt Oldenburg gestorben ist oder hier bestattet wurde, muss die Ausstellung eines Leichenpasses beim Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg beantragt werden. Den Antrag können die Angehörigen oder das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen stellen.
Online-Dienst
Leichenpass online beantragen
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Internationalen Leichenpass beantragen
Lisa Wenzel
Telefon: 0441-235 8623
E-Mail: leichenwesen[at]stadt-oldenburg.de
Die Beantragung des internationalen Leichenpasses ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr möglich.
Lisa Wenzel
Telefon: 0441-235 8623
E-Mail: leichenwesen[at]stadt-oldenburg.de
Die Beantragung des internationalen Leichenpasses ist montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr möglich.
Ansprechpartner
Verwaltung Gesundheitsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- schriftlicher formloser Antrag
- bei Beantragung durch ein Bestattungsunternehmen: schriftliche Vollmacht
- Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen
- Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamts
- Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt oder die verstorbene Person nicht sicher identifiziert werden kann.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Internationalen Leichenpass beantragen
Die einzureichenden Unterlagen müssen auch bei Online-Beantragung persönlich bei der Abholung des Leichenpasses vorgelegt werden. Ausgenommen davon ist eine Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft.
Zur Abholung des Leichenpasses müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Sterbeurkunde
- vertraulicher Teil der Todesbescheinigung
- optional Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft
Die einzureichenden Unterlagen müssen auch bei Online-Beantragung persönlich bei der Abholung des Leichenpasses vorgelegt werden. Ausgenommen davon ist eine Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft.
Zur Abholung des Leichenpasses müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Sterbeurkunde
- vertraulicher Teil der Todesbescheinigung
- optional Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft
Formulare
Formloser Antrag
Voraussetzungen
- Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.
- Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Internationalen Leichenpass beantragen
Rechtsbehelf
- Klage
Verfahrensablauf
Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.
Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Internationalen Leichenpass beantragen
Der Antrag für einen Leichenpass kann online oder direkt vor Ort erfolgen. Der Leichenpass muss von der antragstellenden Person in jedem Fall persönlich im Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg, Industriestraße 1 b, 26121 Oldenburg abgeholt werden.
Um Wartezeiten zu vermeiden und eine Bearbeitung sicher stellen zu können, melden Sie sich bitte am Vortag telefonisch im Gesundheitsamt an und vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 0441-235-8623.
Der Antrag für einen Leichenpass kann online oder direkt vor Ort erfolgen. Der Leichenpass muss von der antragstellenden Person in jedem Fall persönlich im Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg, Industriestraße 1 b, 26121 Oldenburg abgeholt werden.
Um Wartezeiten zu vermeiden und eine Bearbeitung sicher stellen zu können, melden Sie sich bitte am Vortag telefonisch im Gesundheitsamt an und vereinbaren Sie einen Termin unter der Telefonnummer 0441-235-8623.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Kosten
Gebühr 40.0 EUR
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Internationalen Leichenpass beantragen
Für die Ausstellung des internationalen Leichenpasses fällt eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro an.
Für die Ausstellung des internationalen Leichenpasses fällt eine Gebühr in Höhe von 40,00 Euro an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.
Weitere Informationen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Internationalen Leichenpass beantragen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12.04.2022
Stichwörter
Bestattungsunternehmen, Leichenpass Ausstellung, Grenzübergang, Transport, Landesgrenze, Überführung, international, Leichenpass, Ausstellung, Leiche