Leichenpass Ausstellung

    Internationalen Leichenpass beantragen

    Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Niedersachsens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.

    Beschreibung

    Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Niedersachsens befördern. Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.

    Hinweise für Delmenhorst: Leichenpass Ausstellung

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses

    ID: L100040_548805017

    Beschreibung

    Sie möchten eine verstorbene Person in das Ausland überführen. Um die Überführung vornehmen lassen zu können, ist ein Leichenpass erforderlich. Der Antrag zur Ausstellung eines Leichenpasses muss grundsätzlich beim Gesundheitsamt des Sterbeortes, oder falls es sich um ausgegrabene sterbliche Überreste handelt, des Bestattungsortes gestellt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass beantragen lassen. Für die Ausstellung des internationalen Leichenpasses fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 40 € an.

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    Version

    Technisch erstellt am 21.05.2024

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Gesundheit

    Aktuelles

    Der Fachdienst Gesundheit versteht sich vor allem als Gesundheitsdienstleister für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger. Deshalb stehen Beratungs- und Serviceleistungen im Vordergrund. Er bearbeitet eine Vielzahl von Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens. Diese werden fachübergreifend durch verschiedene Berufsgruppen wahrgenommen. Natürlich unterliegen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schweigepflicht.

    Beschreibung

    Klicken Sie hier, um mit Nova zu chatten, dem KI-gestützten Chatbot des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts. Nova bietet Zugang zu wichtigen Informationen rund um das Thema Gesundheit. Sie möchten sich zu einem bestimmten Gesundheitsrisiko erkundigen? Sie sind sich unsicher, ob es eine Impfung gegen eine bestimmte Erkrankung gibt? Nova weiß Bescheid – rund um die Uhr. Weitere Informationen zu Nova gibt es hier.

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 1a

    27749 Delmenhorst

    City-Center (CCD)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr Dienstag und Donnerstag: 14 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04221 992616

    Fax: 04221 991231

    E-Mail: gesundheit@delmenhorst.de

    Stichwörter

    Gesundheitsamt

    Version

    Technisch erstellt am 19.03.2012

    Technisch geändert am 04.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    erforderliche Unterlagen

    - schriftlicher formloser Antrag

    - bei Beantragung durch ein Bestattungsunternehmen: schriftliche Vollmacht

    - Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen

    - Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt

    - Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamts

    - Freigabebescheinigung  der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt oder die verstorbene Person nicht sicher identifiziert werden kann.

    Formulare

    Formloser Antrag

    Voraussetzungen

    - Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses  bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.

    - Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.

    Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

    Kosten

    Gebühr 40.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 16.04.2020

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Grenzübergang, Überführung, Transport, Ausstellung, international, Leiche, Leichenpass, Bestattungsunternehmen, Landesgrenze, Leichenpass Ausstellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024