Leichenpass Ausstellung

    Internationalen Leichenpass beantragen

    Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Niedersachsens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.

    Beschreibung

    Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Niedersachsens befördern. Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.

    Hinweise für Region Hannover: Internationalen Leichenpass beantragen

    Allgemeine Informationen

    Sofern die Person in der Region Hannover verstorben ist oder hier beigesetzt wurde, ist die untere Gesundheitsbehörde, hier der Fachbereich Gesundheitsmanagement der Region Hannover, zuständig für die Ausstellung eines Leichenpasses.

    Der Antrag hierfür kann von den Angehörigen des Verstorbenen als auch von einem beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
    Die Antragstellung kann online erfolgen oder auch vor Ort.

    Sie können die Ausstellung des Leichenpasses auch online beantragen.



    Allgemeine Informationen

    Sofern die Person in der Region Hannover verstorben ist oder hier beigesetzt wurde, ist die untere Gesundheitsbehörde, hier der Fachbereich Gesundheitsmanagement der Region Hannover, zuständig für die Ausstellung eines Leichenpasses.

    Der Antrag hierfür kann von den Angehörigen des Verstorbenen als auch von einem beauftragten Bestattungsunternehmen beantragt werden.
    Die Antragstellung kann online erfolgen oder auch vor Ort.

    Sie können die Ausstellung des Leichenpasses auch online beantragen.



    Online-Dienste

    53.01 - Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses

    ID: L100040_507383536

    Beschreibung

    Sie möchten eine verstorbene Person in das Ausland überführen. Um die Überführung vornehmen lassen zu können, kann ein Leichenpass erforderlich sein. Der Antrag zur Ausstellung eines Leichenpasses muss grundsätzlich beim Gesundheitsamt des Sterbeortes, oder falls es sich um ausgegrabene sterbliche Überreste handelt, des Bestattungsortes gestellt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass beantragen lassen. Dieser Antrag bezieht sich ausschließlich auf die Region Hannover. Für die Ausstellung des internationalen Leichenpasses fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 40 € an.

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    Version

    Technisch erstellt am 25.07.2023 (von: Webservice, FJD)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Internationalen Leichenpass beantragen

    ID: L100040_482814530

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    Version

    Technisch erstellt am 04.01.2023 (von: Webservice, Region Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Region Hannover)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

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    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Hinweise für Region Hannover: Internationalen Leichenpass beantragen

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Gesundheitsamt der Region Hannover.

    Die Zuständigkeit liegt bei dem Gesundheitsamt der Region Hannover.

    Ansprechpartner

    53.02 - Amtsärztliche Untersuchung (Leichenwesen)

    Adresse

    Hausanschrift

    Weinstraße 2

    30171 Hannover

    Öffnungszeiten

    Wichtiger Hinweis: Bis auf Weiteres erfolgt die Ausstellung internationaler Leichenpässe von 8.00 bis 12.00 Uhr. Vielen Dank für Ihr Verständnis

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61642505

    Telefon Festnetz: 0511 61643600

    E-Mail: Leichenwesen@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2023 (von: Webservice, Region Hannover)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Region Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    - schriftlicher formloser Antrag

    - bei Beantragung durch ein Bestattungsunternehmen: schriftliche Vollmacht

    - Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen

    - Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt

    - Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamts

    - Freigabebescheinigung  der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt oder die verstorbene Person nicht sicher identifiziert werden kann.

    Formulare

    Formloser Antrag

    Voraussetzungen

    - Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses  bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.

    - Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.

    Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

    Kosten

    Gebühr 40.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 16.04.2020 (von: Schuster, Tim)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Bestattungsunternehmen, Leichenpass Ausstellung, Grenzübergang, Transport, Landesgrenze, Überführung, international, Leichenpass, Ausstellung, Leiche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)