Leichenpass Ausstellung

    Internationalen Leichenpass beantragen

    Für die Beförderung einer Leiche an einen Ort außerhalb Niedersachsens ist unter bestimmten Voraussetzungen ein internationaler Leichenpass notwendig.

    Beschreibung

    Sie möchten eine verstorbene Person an einen Ort außerhalb Niedersachsens befördern. Um die Beförderung vornehmen lassen zu können, kann ein internationaler Leichenpass erforderlich sein. Sie können diesen auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses

    ID: L100040_494032500

    Beschreibung

    ## Allgemeine Informationen Sie möchten eine verstorbene Person in das Ausland überführen. Um die Überführung vornehmen lassen zu können, kann ein Leichenpass erforderlich sein. Der Antrag zur Ausstellung eines Leichenpasses muss grundsätzlich beim Gesundheitsamt des Sterbeortes, oder falls es sich um ausgegrabene sterbliche Überreste handelt, des Bestattungsortes gestellt werden. Sie können aber auch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen den Leichenpass beantragen lassen. ##Welche Unterlagen werden benötigt? Folgende Unterlagen müssen dafür im Fachbereich VII, Gesundheitsdienste, vorgelegt werden: - Sterbeurkunde - Sargbescheinigung (Erklärung über die vorschriftsmäßige Einsargung) - Personalausweis/Pass der/des Verstorbenen - Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters (nur bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod) - Todesbescheinigung (vertraulicher Teil) [Diese muss als Original beim Abholen des Leichenpasses vorgezeigt werden) ##Welche Gebühren fallen an? Für die Ausstellung des internationalen Leichenpasses fällt eine einmalige Gebühr in Höhe von 40,00 € an.

    Online erledigen

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    Version

    Technisch erstellt am 09.05.2023 (von: Webservice, FJD)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Für Einbeck wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    - schriftlicher formloser Antrag

    - bei Beantragung durch ein Bestattungsunternehmen: schriftliche Vollmacht

    - Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen

    - Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt

    - Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamts

    - Freigabebescheinigung  der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt oder die verstorbene Person nicht sicher identifiziert werden kann.

    Formulare

    Formloser Antrag

    Voraussetzungen

    - Die für die Ausstellung eines internationalen Leichenpasses  bei einer ungeklärten Todesursache oder einer nicht sicher identifizierten verstorbenen Person notwendige Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft liegt vor.

    - Die Transportbestimmungen gemäß dem Internationalen Abkommen zur Beförderung von Leichen werden eingehalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Klage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann entweder von Ihnen als Privatperson oder von dem beauftragten Bestattungsunternehmen beim Gesundheitsamt des Sterbeortes gestellt werden.

    Erst wenn alle benötigten Dokumente vorliegen und alle Voraussetzungen erfüllt sind, kann das Gesundheitsamt den Antrag auf Ausstellung eines internationalen Leichenpasses bearbeiten.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

    Kosten

    Gebühr 40.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei der Beförderung einer Leiche ins Ausland sind die gesetzlichen Bestimmungen des Ziellandes sowie der Durchfuhrländer zu beachten. Informationen erteilen die zuständigen Konsulate und Botschaften dieser Länder.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12.04.2022

    Version

    Technisch erstellt am 16.04.2020 (von: Schuster, Tim)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Bestattungsunternehmen, Leichenpass Ausstellung, Grenzübergang, Transport, Landesgrenze, Überführung, international, Leichenpass, Ausstellung, Leiche

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)