Notfallrettung SicherstellungOnline erledigen

    Notfallrettung Sicherstellung

    Beschreibung

    Die Notfallrettung beinhaltet bei lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten und bei Personen, bei denen schwere gesundheitliche Schäden zu erwarten sind, wenn sie nicht unverzüglich medizinische Versorgung erhalten, die erforderlichen medizinischen Maßnahmen am Einsatzort durchzuführen, die Transportfähigkeit dieser Personen herzustellen und sie erforderlichenfalls unter fachgerechter Betreuung mit dafür ausgestatteten Rettungsmitteln in eine für die weitere Versorgung geeignete Behandlungseinrichtung zu befördern.


    Die Notfallrettung wird vorwiegend über den bodengebundenen Rettungsdienst sichergestellt und durch die Luftrettung des Landes ergänzt.

    Die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung ist auf Aufgabe der zuständigen Stelle.

    Hinweise für Göttingen: Notfallrettung Sicherstellung

    Die Sicherstellung des Rettungsdienstes in Niedersachsen ist den Landkreisen übertragen. Diese sind Träger des Rettungsdienstes.

    Im Landkreis Göttingen sind gem. der Rettungsdienstbedarfsplanung Hilfsorganisationen, wie beispielsweise der ASB oder das DRK, mit der Wahrnehmung der Aufgaben des Rettungsdienstes beauftragt. Dies beinhaltet beispielsweise die medizinische Versorgung bei lebensbedrohlichen oder sonstigen Verletzungen an einem Einsatzort oder die Herstellung der Transportfähigkeit in eine Behandlungseinrichtung.

    Der Landkreis Göttingen aktualisiert in diesem Zusammenhang fortlaufend den Rettungsdienstbedarfsplan, überprüft die Vorhaltung ausreichend und qualifizierten Personal bei den Beauftragten sowie erteilt Konzessionen für den Bereich Krankentransportunternehmen.

    Darüber hinaus unterhält der Landkreis Göttingen gemeinsam mit der Stadt Göttingen gemeinsam die Kommunale Regionalleitstelle, zur Annahme und Koordinierung von u.a. Rettungsdiensteinsätzen.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Göttingen

    ID: L100040_508725269

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau Basisregistrierung).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt:

    • beim Landkreis und der Region Hannover, den kreisfreien Städten und den Städten Cuxhaven, Göttingen, Hameln und der Stadt Hildesheim (bodengebundene Notfallrettung)
    • beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (Luftrettung).

    Ansprechpartner

    Landkreis Göttingen - Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Reinhäuser Landstraße 4

    37083 Göttingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0551 525-0

    Fax: 0551 525-180

    E-Mail: info@landkreisgoettingen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Vorliegen der tatbestandlichen Notfallrettungsvoraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Bearbeitungsdauer

    • Unverzügliche Erledigung nach Anruf erforderlich in der Leitstelle

    Kosten

    Die Träger des Rettungsdienstes erheben Entgelte für die verschiedenen Leistungen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 08.01.2019

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Notarzt, 112, Rettungsdienst, Notruf, Notfallnummer, Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Notfallrettung Sicherstellung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de