Wertmarke auf Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis Ausstellung

    Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

    Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos den Personennahverkehr nutzen oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung erhalten.

    Beschreibung

    Menschen mit Schwerbehinderung können bestimmte Leistungen und Nachteilsausgleiche erhalten.

    Wenn Sie etwa einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.

    Sie können damit folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

    • die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder
    • eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer

    Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben.

    Sie müssen die Eigenbeteiligung nicht zahlen, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder Sie bestimmte soziale Leistungen beziehen.

    Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.

    Personen mit bestimmten Merkzeichen können mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen.

    Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.

    Beiblatt und Wertmarke beantragen Sie formlos bei dem örtlich zuständigen Versorgungsamt.

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis

    ID: L100040_453938178

    Beschreibung

    Unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 20.05.2022 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg

    Aktuelles

    Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg - ist entstanden durch die Auflösung des Versorgungsamtes Oldenburg. Wir sind zuständig für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Nachteilsausgleiche nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Das in der Außenstelle Oldenburg angesiedelte Integrationsamt ist im Bereich Weser-Ems zuständig für den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen und der Gewährung finanzieller Leistungen aus der Ausgleichsabgabe. Im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts erfolgt die Kriegsopferversorgung für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und im Rahmen der Anhanggesetze werden Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), Zivildienstgesetz (ZDG), Infektionsschutzgesetz (IfSG), Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und dem Häftlingshilfegesetz (HHG) gewährt.

    Adresse

    Hausanschrift

    Moslestraße 3

    26122 Oldenburg (Oldenburg)

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2


    Parkplatz: null
    Anzahl: 2

    Bushaltestellen "Lappan" oder "Stadtmuseum"

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr  Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 2229-0

    Fax: 0441 2229-3270

    E-Mail: PoststelleLSOldenburg@ls.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2007 (von: Andrea Erbarth)

    Technisch geändert am 04.12.2023 (von: Allewelt, Sabine)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
    • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

    Voraussetzungen

    • Sie haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50.
    • Sie besitzen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis.
    • Auf Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eins der folgenden Merkzeichen eingetragen:
      • G
      • aG
      • B
      • H
      • Bl
      • Gl
      • TBl

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:

    •  Widerspruch
    • Klage

    Bearbeitungsdauer

    • Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke:  wenige Tage
    • Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke: ungefähr 2 Wochen
    • Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.

    Kosten

    Die Kosten gelten für die Ausstellung des Beiblatts.: Gebühr kostenfrei

    Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.: Gebühr 46.0 EUR

    Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.: Gebühr 91.0 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Sie können bei der zuständigen Stelle telefonisch formlos ein Antragsformular anfordern.

    Hinweise für Niedersachsen: Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen

    Sie können bei der zuständigen Stelle telefonisch formlos ein Antragsformular anfordern.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 23.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2018 (von: Erbarth, Andrea)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Eigenbeteiligung, Beiblatt, Schwerbehindertenausweis, Kfz-Steuer Ermäßigung, Sozialleistungen, Versorgungsamt, unentgeltliche Beförderung, Schwerbehinderung, Merkzeichen, Wertmarke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)