Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen
Wenn Sie schwerbehindert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos den Personennahverkehr nutzen oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung erhalten.
Beschreibung
Menschen mit Schwerbehinderung können bestimmte Leistungen und Nachteilsausgleiche erhalten.
Wenn Sie etwa einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.
Sie können damit folgende Leistungen in Anspruch nehmen:
- die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder
- eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer
Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben.
Sie müssen die Eigenbeteiligung nicht zahlen, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder Sie bestimmte soziale Leistungen beziehen.
Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.
Personen mit bestimmten Merkzeichen können mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen.
Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.
Beiblatt und Wertmarke beantragen Sie formlos bei dem örtlich zuständigen Versorgungsamt.
Online-Dienst
Antrag auf Ausstellung eines Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Braunschweig
Adresse
Hausanschrift
Hauptbahnhof/Stadthalle
Bus: M11, M19, M29, Linie 436
Straßenbahn: Metro-Linie M5
Hauptbahnhof
Straßenbahn: Metro-Linie M1 und M2
Bus: Linie 431, 461 und 420
Leonardplatz/Stadthalle
Straßenbahn: Metro-Linie M4
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr  Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Behindertenparkplätze und rollstuhlgerechter Eingang an der Rückseite des Dienstgebäudes. Zeitlich begrenzte Parkplätze (für 1 Stunde) sind an der Schillstraße vorhanden.
erforderliche Unterlagen
- gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
- gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke
Voraussetzungen
- Sie haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50.
- Sie besitzen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis.
- Auf Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eins der folgenden Merkzeichen eingetragen:
- G
- aG
- B
- H
- Bl
- Gl
- TBl
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:
- Widerspruch
- Klage
Bearbeitungsdauer
- Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke: wenige Tage
- Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke: ungefähr 2 Wochen
- Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.
Kosten
Die Kosten gelten für die Ausstellung des Beiblatts.: Gebühr kostenfrei
Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.: Gebühr 46.0 EUR
Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde.: Gebühr 91.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Sie können bei der zuständigen Stelle telefonisch formlos ein Antragsformular anfordern.
Hinweise für Niedersachsen: Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen
Sie können bei der zuständigen Stelle telefonisch formlos ein Antragsformular anfordern.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 23.02.2022
Stichwörter
Eigenbeteiligung, Beiblatt, Schwerbehindertenausweis, Kfz-Steuer Ermäßigung, Sozialleistungen, Versorgungsamt, unentgeltliche Beförderung, Schwerbehinderung, Merkzeichen, Wertmarke