Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in Gesundheitsdienstberufen Feststellung

    Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung von Gesundheitsfachberufen

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihren Abschluss in einem Gesundheitsfachberuf im Ausland erworben haben, können Sie die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem deutschen Abschluss durch die zuständige Stelle überprüfen lassen.

    Zu den Gesundheitsfachberufen zählen folgende Berufe:

    • Altenpfleger/-in
    • Diätassistent/in
    • Ergotherapeut/-in
    • Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
    • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
    • Hebamme/Entbindungspfleger
    • Logopädin/Logopäde
    • Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
    • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
    • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
    • Medizinisch-technische/r Assistent/in in der Funktionsdiagnostik
    • Orthoptist/in
    • Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in
    • Physiotherapeut/in
    • Podologin/Podologe

    Und aktuell noch (bis zum 31.12.2018) folgende Weiterbildungen:

    • Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege
    • Fachkraft für onkologische Pflege
    • Fachkraft für psychiatrische Pflege
    • Fachkraft für operative und endoskopische Pflege
    • Fachkraft für Hygiene in der Pflege
    • Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege
    • Pflegedienstleiterin, Pflegedienstleiter
    • Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung
    • Fachkraft Frühe Hilfen - Familienhebamme oder Fachkraft Frühe Hilfen - Familienentbindungspfleger, Fachkraft Frühe Hilfen - Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in

    Online-Dienst

    Feststellung der Gleichwertigkeit - Dienstleistungserbringung in Gesundheitsfachberufen

    ID: L100040_379554235

    Beschreibung

    https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/44 ersetzt durch https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/8347?c=bc am 12.2.2024 "Feststellung der Gleichwertigkeit von Gesundheitsfachberufen für EU-Staatsangehörige" ersetzt durch "Erlaubniserteilung - Feststellung der Gleichwertigkeit - Dienstleistungserbringung in Gesundheitsfachberufen" für "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung aufgrund einer in- oder ausländischen Aus- bzw. Weiterbildung oder Anzeige einer entsprechenden Dienstleistungserbringung"

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf der Hude 2

    21339 Lüneburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Telefonische Erreichbarkeiten: Mo bis Fr 10:00 - 11:00 Uhr, Di und Do 14:00 - 15:00 (außer an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen) * Besuchstermine sind zwingend zu vereinbaren.

    Kontakt

    Internet

    Formulare

    Weiterbildung in Gesundheitsfachberufe Anerkennung

    Version

    Technisch geändert am 05.05.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Formulare

    Weiterbildung in Gesundheitsfachberufe Anerkennung

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit von Gesundheitsfachberufen für EU- und Drittstaatenangehörige
    • Tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf in deutscher Sprache
    • Einfache Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis/Reisepass)
    • Ihr Diplom in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Übersetzung sowie ggf. eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung in Ihrem Herkunftsstaat in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Übersetzung
      (Hinweis: Bei einer Krankenpflegeausbildung oder Hebammen-/Entbindungspflegeausbildung innerhalb der EU genügt zunächst die Vorlage des Diploms / Ihrer Berechtigung in Ihrer Heimatsprache.)
    • Detaillierte Übersichten in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Übersetzung aus der die theoretischen und praktischen Unterrichtsfächer mit Stundenumfang der Ausbildung / des Studiums hervorgehen.
      (Hinweis: Bei einer Krankenpflegeausbildung oder Hebammen-/Entbindungspflegeausbildung innerhalb der EU sind diese Unterlagen zunächst entbehrlich.)
    • Detaillierte Übersichten in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Übersetzung über die während der Ausbildung / des Studiums absolvierten Praktika mit Angaben zu den Tätigkeitsmerkmalen und dem Stundenumfang.
      (Hinweis: Bei einer Krankenpflegeausbildung oder Hebammen-/Entbindungspflegeausbildung innerhalb der EU sind diese Unterlagen zunächst entbehrlich.)
    • Ein individualisiertes Curriculum mit aufgeschlüsselten Inhalten
      (Hinweis: Bei einer Krankenpflegeausbildung oder Hebammen-/Entbindungspflegeausbildung innerhalb der EU sind diese Unterlagen zunächst entbehrlich.)
    • Sollten Sie noch keinen Wohnsitz in Niedersachsen haben, sondern die Absicht in Niedersachsen einer Ihrer beantragten Berufsbezeichnung entsprechende Tätigkeit ausüben zu wollen: Unterlagen, die die Ernsthaftigkeit Ihrer Absichtserklärung in Niedersachsen arbeiten zu wollen belegen. Zum Beispiel: Stellengesuche, Bewerbungsschreiben oder Kontaktaufnahmen einer beauftragten Personalvermittlungsagentur
    • Sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit geeignet sind in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Übersetzung
    • Soll das Antragsverfahren nicht über Sie persönlich abgewickelt werden, sondern z. B. über eine Personalvermittlungsagentur oder eine andere Person Ihres Vertrauens, so ist eine von Ihnen persönlich erstellte Vollmacht im Original erforderlich. Sofern die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich ggf. erforderlicher Gutachten von der bevollmächtigten Person übernommen werden, ist dem Antrag außerdem eine entsprechende Bestätigung der bevollmächtigten Person im Original beizufügen.

    Formulare

    Die Antragstellung kann elektronisch erfolgen. Die Übermittlung des Antrages und der Anlagen (pdf-Format) ist ohne elektronische Signatur per Benachrichtigungsmail an die zuständige Stelle möglich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer beträgt maximal 4 Monate ab Vorliegen aller für die Entscheidung relevanter Unterlagen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an (je nach Arbeitsaufwand).

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 19.09.2018

    Version

    Technisch geändert am 26.04.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de