• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Gleichwertigkeit von ausländischen Berufsqualifikationen in Gesundheitsdienstberufen Feststellung

Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung von Gesundheitsfachberufen

Beschreibung

Wenn Sie Ihren Abschluss in einem Gesundheitsfachberuf im Ausland erworben haben, können Sie die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses mit dem deutschen Abschluss durch die zuständige Stelle überprüfen lassen.

Zu den Gesundheitsfachberufen zählen folgende Berufe:

  • Altenpfleger/-in
  • Diätassistent/in
  • Ergotherapeut/-in
  • Gesundheits- und Krankenpfleger/-in
  • Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in
  • Hebamme/Entbindungspfleger
  • Logopädin/Logopäde
  • Masseur/in und medizinische/r Bademeister/in
  • Medizinisch-technische/r Laboratoriumsassistent/in
  • Medizinisch-technische/r Radiologieassistent/in
  • Medizinisch-technische/r Assistent/in in der Funktionsdiagnostik
  • Orthoptist/in
  • Pharmazeutisch-technische/r Assistent/-in
  • Physiotherapeut/in
  • Podologin/Podologe

Und aktuell noch (bis zum 31.12.2018) folgende Weiterbildungen:

  • Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege
  • Fachkraft für onkologische Pflege
  • Fachkraft für psychiatrische Pflege
  • Fachkraft für operative und endoskopische Pflege
  • Fachkraft für Hygiene in der Pflege
  • Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege
  • Pflegedienstleiterin, Pflegedienstleiter
  • Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung
  • Fachkraft Frühe Hilfen - Familienhebamme oder Fachkraft Frühe Hilfen - Familienentbindungspfleger, Fachkraft Frühe Hilfen - Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/-in

Online-Dienst

Feststellung der Gleichwertigkeit - Dienstleistungserbringung in Gesundheitsfachberufen

ID: L100040_379554235

Beschreibung

https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/44 ersetzt durch https://www.navo.niedersachsen.de/navo2/go/a/8347?c=bc am 12.2.2024 "Feststellung der Gleichwertigkeit von Gesundheitsfachberufen für EU-Staatsangehörige" ersetzt durch "Erlaubniserteilung - Feststellung der Gleichwertigkeit - Dienstleistungserbringung in Gesundheitsfachberufen" für "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Führung einer Berufs- oder Weiterbildungsbezeichnung aufgrund einer in- oder ausländischen Aus- bzw. Weiterbildung oder Anzeige einer entsprechenden Dienstleistungserbringung"

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Vertrauensniveau

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Version

Technisch erstellt am 07.08.2019

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie.

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Lüneburg

Adresse

Hausanschrift

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeiten: Mo bis Fr 10:00 – 11:00 Uhr, Di und Do 14:00 – 15:00 (außer an Tagen vor niedersächsischen Feiertagen) Besuchstermine sind zwingend zu vereinbaren.

Kontakt

Formulare

Weiterbildung in Gesundheitsfachberufe Anerkennung

Version

Technisch erstellt am 13.09.2007

Technisch geändert am 16.05.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Formulare

Weiterbildung in Gesundheitsfachberufe Anerkennung

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit von Gesundheitsfachberufen für EU- und Drittstaatenangehörige
  • Tabellarischer und unterschriebener Lebenslauf in deutscher Sprache
  • Einfache Kopie eines Identitätsnachweises (Personalausweis/Reisepass)
  • Ihr Diplom in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Übersetzung sowie ggf. eine Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung in Ihrem Herkunftsstaat in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Übersetzung
    (Hinweis: Bei einer Krankenpflegeausbildung oder Hebammen-/Entbindungspflegeausbildung innerhalb der EU genügt zunächst die Vorlage des Diploms / Ihrer Berechtigung in Ihrer Heimatsprache.)
  • Detaillierte Übersichten in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Übersetzung aus der die theoretischen und praktischen Unterrichtsfächer mit Stundenumfang der Ausbildung / des Studiums hervorgehen.
    (Hinweis: Bei einer Krankenpflegeausbildung oder Hebammen-/Entbindungspflegeausbildung innerhalb der EU sind diese Unterlagen zunächst entbehrlich.)
  • Detaillierte Übersichten in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Übersetzung über die während der Ausbildung / des Studiums absolvierten Praktika mit Angaben zu den Tätigkeitsmerkmalen und dem Stundenumfang.
    (Hinweis: Bei einer Krankenpflegeausbildung oder Hebammen-/Entbindungspflegeausbildung innerhalb der EU sind diese Unterlagen zunächst entbehrlich.)
  • Ein individualisiertes Curriculum mit aufgeschlüsselten Inhalten
    (Hinweis: Bei einer Krankenpflegeausbildung oder Hebammen-/Entbindungspflegeausbildung innerhalb der EU sind diese Unterlagen zunächst entbehrlich.)
  • Sollten Sie noch keinen Wohnsitz in Niedersachsen haben, sondern die Absicht in Niedersachsen einer Ihrer beantragten Berufsbezeichnung entsprechende Tätigkeit ausüben zu wollen: Unterlagen, die die Ernsthaftigkeit Ihrer Absichtserklärung in Niedersachsen arbeiten zu wollen belegen. Zum Beispiel: Stellengesuche, Bewerbungsschreiben oder Kontaktaufnahmen einer beauftragten Personalvermittlungsagentur
  • Sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit geeignet sind in Ihrer Heimatsprache und in deutscher Übersetzung
  • Soll das Antragsverfahren nicht über Sie persönlich abgewickelt werden, sondern z. B. über eine Personalvermittlungsagentur oder eine andere Person Ihres Vertrauens, so ist eine von Ihnen persönlich erstellte Vollmacht im Original erforderlich. Sofern die Kosten des Antragsverfahrens einschließlich ggf. erforderlicher Gutachten von der bevollmächtigten Person übernommen werden, ist dem Antrag außerdem eine entsprechende Bestätigung der bevollmächtigten Person im Original beizufügen.

Formulare

Die Antragstellung kann elektronisch erfolgen. Die Übermittlung des Antrages und der Anlagen (pdf-Format) ist ohne elektronische Signatur per Benachrichtigungsmail an die zuständige Stelle möglich.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Fristen

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt maximal 4 Monate ab Vorliegen aller für die Entscheidung relevanter Unterlagen.

Kosten

Es fallen Gebühren an (je nach Arbeitsaufwand).

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Landesamt für Soziales, Jugend und Familie am 19.09.2018

Version

Technisch erstellt am 01.10.2018

Technisch geändert am 26.04.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024