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    Ehrenamtliche Tätigkeit Bestellung als Schöffe/in

    Beschreibung

    Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter im Strafverfahren. Sie bringen ihre Lebens- und Berufserfahrung in die Entscheidungen ein und können so zu einer lebensnahen Wahrheits- und Rechtsfindung beitragen. Schöffinnen und Schöffen benötigen dabei keine besonderen Rechtskenntnisse.

    Bei der Urteilsfindung stimmen die Schöffinnen und Schöffen in vollem Umfang und mit gleichem Stimmrecht wie die Berufsrichterinnen und Berufsrichter über den Sachverhalt, die Schuld der Angeklagten und über das Strafmaß ab.

    Sie werden bei den Amtsgerichten im Rahmen des Schöffengerichts und  des erweiterten Schöffengerichts eingesetzt. Bei den Landgerichten sind sie in den Kleinen und Großen Strafkammern tätig.

    Schöffinnen und Schöffen werden für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt.

    Hinweise für Hannover: Schöffenangelegenheiten - Erwachsenenstrafsachen

    Schöff*innen sind Laienrichter*innen, die neben hauptberuflichen Richter*innen bei der Urteilsfindung am Gericht mitwirken. Sie repräsentieren das Volk bei der Urteilsfindung.

    Schöff*innen werden für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt. Die aktuelle Schöffenperiode endet am 31.12.2023. Sollten Sie Interesse an diesem Ehrenamt haben, nimmt der Fachbereich Öffentliche Ordnung Ihre Bewerbung gerne entgegen.

    Bitte beachten Sie: Die Bewerbungsfrist für die Schöffenperiode 2024 bis 2028 ist bereits abgelaufen. Über das Online-Formular können Sie sich für den Zeitraum 2029 bis 2033 bewerben.

    Voraussetzungen

    Für das Schöffenamt kann sich jede*r bewerben,

    • die*der Deutsche*r im Sinne des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist.
    • die*der nicht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter durch strafgerichtliches Urteil verloren hat und nicht wegen eines Verbrechens oder eines vorsätzlichen Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden ist.
    • gegen die*den kein Ermittlungsverfahren wegen eines Verbrechens oder eines Vergehens, das den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, schwebt.
    • die*der nicht infolge richterlicher Anordnung in der Verfügung über das Vermögen beschränkt ist.
    • die*der keine geistigen oder körperlichen Gebrechen hat, die die Eignung zum Schöffenamt mindern.
    • die*der bei Beginn der Schöffenperiode das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
    • die*der seit mindestens einem Jahr im Stadtgebiet von Hannover den Hauptwohnsitz angemeldet hat, sowie

    die*der nicht

    • Mitglied der Bundes- oder Landesregierung ist;
    • Beamter*Beamtin, die*der jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand versetzt werden kann, ist;
    • Richter*in oder eine verbeamtete Person der Staatsanwaltschaft, Notar*in oder Rechtsanwalt* anwältin ist;
    • gerichtliche*r Vollstreckungsbeamter*beamtin, Polizeivollzugsbeamter*beamtin, Bedienstete*r des Strafvollzugs oder hauptamtliche*r Bewährungs- oder Gerichtshelfer*in ist;
    • Religionsdiener*in oder Mitglied solcher religiöser Vereinigungen, die satzungsgemäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind, ist.

    Online-Dienst

    Bewerbung Schöffendienst

    ID: L100040_537956792

    Beschreibung

    Schöffen sind Laienrichter*innen, die neben hauptberuflichen Richter*innen bei der Urteilsfindung am Gericht mitwirken. Sie repräsentieren das Volk bei der Urteilsfindung.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Bewerberin oder der Bewerber ihren bzw. seinen Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Hannover - 32.43.0 -Schöffenangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr.: 08:30 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 168-42469

    Fax: +49 511 168-43205

    E-Mail: 32.43@Hannover-Stadt.de

    Weitere Informationen

    ÖPNV Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (HDI Arena) 120 (Waterlooplatz)

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine Unterlagen benötigt.

    Formulare

    Hinweise für Hannover: Schöffenangelegenheiten - Erwachsenenstrafsachen

    Voraussetzungen

    • deutsche Staatsbürgerschaft
    • Befähigung zur deutschen Sprache
    • Vollendung des 25. Lebensjahrs
    • Alter maximal 70. Lebensjahr bei Beginn der Amtsperiode
    • Wohnsitz im Bezirk der für die Aufstellung der Vorschlagslisten zuständigen Verwaltungsbehörde
    • Gesundheitliche Eignung
    • Befähigung zum Bekleiden eines öffentlichen Amtes
    • Kein laufendes Ermittlungsverfahren
    • Kein Vorliegen eines rechtskräftiges Urteil zu einer Freiheitstrafe von mehr als 6 Monaten wegen einer vorsätzlichen Tat
    • Keine Ausübung eines Berufs in den Berufsgruppen
      • Berufsrichterinnen oder Berufsrichter
      • Staatsanwältinnen oder Staatsanwalt
      • Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwalt
      • Notarinnen oder Notar
      • Polizeibeamtinnen oder Polizeibeamte und Pfarrerinnen oder Pfarrer

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Wahlen der Schöffinnen und Schöffen werden Vorschlagslisten durch die Vertretung der Gemeinden bzw. Samtgemeinden erstellt.

    Kandidatinnen und Kandidaten für das Schöffenamt können der zuständigen Stelle vorgeschlagen werden. Werden weniger Personen vorgeschlagen als benötigt, so schlägt die zuständige Stelle von sich aus geeignete Kandidatinnen und Kandidaten vor.

    Die Aufnahme in die Vorschlagsliste erfolgt bei den Schöffinnen und Schöffen durch Beschluss der Gemeinde- oder Stadtvertretung.

    Die Vorschlagslisten werden nach der Aufstellung zur Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Gegen die aufgestellten Kandidatinnen und Kandidaten kann jedermann innerhalb einer Frist von einer Woche mit der Begründung Einspruch einlegen, dass bestimmte Kandidatinnen oder Kandidaten für das Schöffenamt nicht geeignet sind.

    Die Vorschlagslisten und etwaige Einsprüche werden dem örtlichen Amtsgericht übersandt. Dort tritt der Schöffenwahlausschuss zusammen, dem unter anderem sieben Vertrauenspersonen angehören, die von der örtlichen Gemeinde gewählt wurden. Den Vorsitz hat eine Richterin oder ein Richter beim Amtsgericht. Der Ausschuss entscheidet zunächst über die Einsprüche und wählt anschließend aus den Vorschlagslisten die notwendige Anzahl der Haupt- und Hilfsschöffinnen und -schöffen.

    Am Ende eines jeden Jahres wird die Reihenfolge, in der die Hauptschöffinnen und Hauptschöffen an den ordentlichen Sitzungen des folgenden Geschäftsjahres teilnehmen, durch das Gericht per Auslosung bestimmt.

    Die Schöffinnen und Schöffen werden zu Beginn ihrer Tätigkeit in öffentlicher Sitzung des Gerichts vereidigt. Der Eid oder ein entsprechendes Gelöbnis können mit oder ohne religiöse Beteuerungsformel ("so wahr mir Gott helfe") geleistet werden. Die Vereidigung gilt für die gesamte Dauer der Wahlperiode.

    Fristen

    Die Wahlen finden alle fünf Jahre statt.

    Hinweise für Hannover: Schöffenangelegenheiten - Erwachsenenstrafsachen

    Eine Schöffenperiode dauert fünf Jahre (01.01.2019 bis 31.12.2023, 01.01.2024 bis 31.12.2028 usw.), in der die Schöff*innen ca. einen Sitzungstag pro Monat haben.

    Nähere Auskünfte können Sie unter (0511) 168-40176 erhalten.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hauptschöffinnen und Hauptschöffen werden unmittelbar zu den jeweiligen Sitzungstagen des Gerichts herangezogen.

    Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen hingegen werden nur bei Verhinderung von Hauptschöffinnen und Hauptschöffen aus wichtigen Gründen oder bei außerplanmäßigen Sitzungen des Gerichts herangezogen.

    Die Reihenfolge der Heranziehung der Hilfsschöffinnen und Hilfsschöffen wird zu Beginn der Wahlperiode ausgelost.

    Hinweise für Hannover: Schöffenangelegenheiten - Erwachsenenstrafsachen

    Sie haben auch die Möglichkeit sich als Jugendschöffe*schöffin beim Fachbereich Jugend und Familie zu bewerben. Weitere Informationen erhalten Sie telefonisch unter der Rufnummer 168-45897.

    Unter Anträge & Formulare finden Sie die Voraussetzungen für das Schöffenamt zum Herunterladen sowie das entsprechende Bewerbungsformular.

    Bemerkungen

    Hinweise für Hannover: Schöffenangelegenheiten - Erwachsenenstrafsachen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 31.07.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schöffendienst, Schöffen, Richter, Ehrenamt, Laienrichter, Schöffe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de