Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Erlaubnis

    Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe Erlaubnis

    Beschreibung

    Wer ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben will, bedarf hierfür einer Stellvertretungserlaubnis.
    Die Stellvertretungserlaubnis wird dem Betreiber für die als Stellvertretung eingesetzte Person erteilt. Sie kann befristet sein.

    Online-Dienst

    Zum Online-Antrag über NAVO

    ID: L100040_487590347

    Beschreibung

    Wer ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben will, bedarf hierfür einer Stellvertretungserlaubnis. Die Stellvertretungserlaubnis wird...

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    Version

    Technisch erstellt am 07.03.2023

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
    Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen

    Ansprechpartner

    Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 11

    26409 Wittmund

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemein: Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Ausländerbehörde (nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung): Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04462 86-1235

    Fax: 04462 86-1604

    E-Mail: Ordnungsamt@lk.wittmund.de

    Kontaktperson

    Formulare

    Stellvertretungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 ProstSchG

    Version

    Technisch erstellt am 13.10.2023 (von: Webservice, Landkreis Wittmund)

    Technisch geändert am 11.02.2025 (von: Webservice, Landkreis Wittmund)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Wittmund

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 9

    26409 Wittmund

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr Do. zusätzlich 14:15 bis 15:45 Uhr Zulassungsstelle: Mo. bis Mi. und Fr. 7:30 bis 12:00 Uhr Do. 7:30 bis 16:30 Zentrum für Arbeit, Jugend und Soziales: Mo. Bis Fr. von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Mo., Di. und Do. zusätzlich von 14:15 Uhr bis 15:45 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4462 8601

    Fax: +49 04462 861125

    E-Mail: landkreis@lk.wittmund.de

    Internet

    Formulare

    Stellvertretungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 ProstSchG

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2009

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Formulare

    Stellvertretungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 ProstSchG

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009

    Technisch geändert am 09.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Es werfen ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Mindestalter von 18 Jahren für die als Stellvertretung vorgesehene Person
    • Zuverlässigkeit für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

    Fristen

    Wird das Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch die als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben, so hat der Betreiber dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Kosten

    Nach Zeitaufwand, mindestens 200,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.03.2018

    Version

    Technisch erstellt am 13.04.2018

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe Erteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024