• Auetal (Landkreis Schaumburg, Niedersachsen)
Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Erlaubnis

Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe Erlaubnis

Beschreibung

Wer ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben will, bedarf hierfür einer Stellvertretungserlaubnis.
Die Stellvertretungserlaubnis wird dem Betreiber für die als Stellvertretung eingesetzte Person erteilt. Sie kann befristet sein.

Hinweise für Schaumburg: Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe Erlaubnis

Allgemeine Informationen

Sofern Sie Fragen zu den unten einzeln aufgeführten Bereichen haben, diesbezüglich eine Anmeldung tätigen oder einen Antrag stellen wollen, wenden Sie sich zuvor bitte telefonisch, per E-Mail oder persönlich an den zuständigen Sachbearbeiter.

  • Betrieb einer Prostitutionsstätte Erlaubnis
  • Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe Erlaubnis
  • Prostitution Anmeldung erstmalig
  • Prostitution Anmeldung Verlängerung
  • Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges Erlaubnis
  • Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges Anzeige
  • Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Erlaubnis
  • Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Anzeige

Sollten Sie darüber hinaus Beratungen und Hilfestellungen in Anspruch nehmen wollen, kann Ihnen der Verein Phoenix e.V. anonym und kostenlos weiterhelfen.



Allgemeine Informationen

Sofern Sie Fragen zu den unten einzeln aufgeführten Bereichen haben, diesbezüglich eine Anmeldung tätigen oder einen Antrag stellen wollen, wenden Sie sich zuvor bitte telefonisch, per E-Mail oder persönlich an den zuständigen Sachbearbeiter.

  • Betrieb einer Prostitutionsstätte Erlaubnis
  • Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe Erlaubnis
  • Prostitution Anmeldung erstmalig
  • Prostitution Anmeldung Verlängerung
  • Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges Erlaubnis
  • Bereitstellen eines Prostitutionsfahrzeuges Anzeige
  • Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Erlaubnis
  • Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Anzeige

Sollten Sie darüber hinaus Beratungen und Hilfestellungen in Anspruch nehmen wollen, kann Ihnen der Verein Phoenix e.V. anonym und kostenlos weiterhelfen.



Online-Dienst

Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe Erlaubnis

ID: L100040_485951021

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Version

Technisch erstellt am 17.02.2023

Technisch geändert am 06.04.2025

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen

Ansprechpartner

Gewerbebehörde

Adresse

Hausanschrift

Jahnstraße 20

31655 Stadthagen

Aufzug vorhanden

Kontaktperson

Formulare

Stellvertretungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 ProstSchG

Version

Technisch erstellt am 17.02.2023

Technisch geändert am 27.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung ; Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Formulare

Stellvertretungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 ProstSchG

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werfen ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

  • Mindestalter von 18 Jahren für die als Stellvertretung vorgesehene Person
  • Zuverlässigkeit für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Fristen

Wird das Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch die als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben, so hat der Betreiber dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Kosten

Nach Zeitaufwand, mindestens 200,00 Euro.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.03.2018

Version

Technisch erstellt am 13.04.2018

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe Erteilung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024