Prostitutionsgewerbe Betrieb Stellvertretung Erlaubnis

    Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe Erlaubnis

    Beschreibung

    Wer ein Prostitutionsgewerbe durch eine als Stellvertretung eingesetzte Person betreiben will, bedarf hierfür einer Stellvertretungserlaubnis.
    Die Stellvertretungserlaubnis wird dem Betreiber für die als Stellvertretung eingesetzte Person erteilt. Sie kann befristet sein.

    Online-Dienst

    Prostitutionsgewerbe - Stellvertretungserlaubnis beantragen

    ID: L100040_573148768

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Bezirk die Tätigkeit ausgeübt werden soll.

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
    Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen

    Ansprechpartner

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Wolfenbüttel

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 11

    38300 Wolfenbüttel

    Kontakt

    E-Mail: Info@LKWF.de

    Formulare

    Stellvertretungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 ProstSchG

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Formulare

    Stellvertretungserlaubnis nach § 13 Abs. 1 ProstSchG

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werfen ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Mindestalter von 18 Jahren für die als Stellvertretung vorgesehene Person
    • Zuverlässigkeit für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Erlaubnis ist bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

    Fristen

    Wird das Prostitutionsgewerbe nicht mehr durch die als Stellvertretung eingesetzte Person betrieben, so hat der Betreiber dies unverzüglich der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Kosten

    Nach Zeitaufwand, mindestens 200,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.03.2018

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Stellvertretungserlaubnis für ein Prostitutionsgewerbe Erteilung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English