Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen Anzeige
Beschreibung
Wer eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen will, hat dies der am Ort der Veranstaltung zuständigen Behörde anzuzeigen.
Online-Dienst
Anzeige einer Prostitutionsveranstaltung
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Zuständigkeitsbereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Landkreis Aurich - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Öffnungszeiten
Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr,  14:30-17:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Landkreis Aurich
Empfänger: Landkreis Aurich
IBAN: DE73 2835 0000 0000 0900 27
BIC: BRLADE21ANO
Bankinstitut: Sparkasse AurichNorden
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG
Anzeige über eine Prostitutionsveranstaltung nach § 20 ProstSchG
Hinweise an Prostitutionsgewerbetreibende
Stichwörter
Ordnungsabteilung
Stadt Aurich
Adresse
Postanschrift
Postfach 17 69
26587 Aurich (Ostfriesland)
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 26
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch: 8.00 - 15.30 Uhr Donnerstag: 8.00 - 18.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04941 12-0
E-Mail: info@stadt.aurich.de
Bankverbindung
Stadt Aurich
Empfänger: Stadt Aurich
IBAN: DE80 2501 0030 0014 9223 01
BIC: PBNKDEFF
Bankinstitut: Postbank Hannover
Stadt Aurich
Empfänger: Stadt Aurich
IBAN: DE57 2856 2297 0405 1149 00
BIC: GENODEF1UPL
Bankinstitut: Raiffeisen-Volksbank e. G.
Stadt Aurich
Empfänger: Stadt Aurich
IBAN: DE70 2847 0091 0067 9910 00
BIC: DEUTDEHB284
Bankinstitut: Deutsche Bank
Stadt Aurich
Empfänger: Stadt Aurich
IBAN: DE17 2835 0000 0000 0906 47
BIC: BRLADE21ANO
Bankinstitut: Sparkasse Aurich-Norden
Stadt Aurich
Empfänger: Stadt Aurich
IBAN: DE33 2802 0050 8312 7167 00
BIC: OLBODEH2XXX
Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG
Anzeige über eine Prostitutionsveranstaltung nach § 20 ProstSchG
Hinweise an Prostitutionsgewerbetreibende
Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Aurich
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG
Anzeige über eine Prostitutionsveranstaltung nach § 20 ProstSchG
Hinweise an Prostitutionsgewerbetreibende
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
Formulare
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 12 ProstSchG
Anzeige über eine Prostitutionsveranstaltung nach § 20 ProstSchG
Hinweise an Prostitutionsgewerbetreibende
erforderliche Unterlagen
- vollständiger Name des Betreibers
- Kopie der Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen,
- falls Personen als Stellvertretung des Betreibers eingesetzt werden sollen
- Vor- und Nachnamen und
- Kopie der Stellvertretungserlaubnis
- das der Erlaubnis zugrunde liegende Betriebskonzept,
- das auf die jeweilige Veranstaltung bezogene Veranstaltungskonzept,
- Ort und Zeit der Veranstaltung,
- vollständige Name des Eigentümers der für die Veranstaltung genutzten Gebäude, Räume oder sonstigen ortsfesten oder mobilen Anlagen sowie dessen Einverständnis,
- die zum Nachweis der Mindestanforderungen erforderlichen Unterlagen über die Beschaffenheit der zum Prostitutionsgewerbe genutzten Anlage,
- Kopien der Anmeldebescheinigungen oder Aliasbescheinigungen der Prostituierten, die bei der Veranstaltung voraussichtlich tätig werden, und
- Kopien der mit den Prostituierten geschlossenen Vereinbarungen
Voraussetzungen
Die Prostitutionsveranstaltung muss vor Ort durch den Betreiber oder durch die in der Anzeige als Stellvertretung benannten Personen geleitet werden.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Anzeige ist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn zu erstatten.
Kosten
Die Höhe der Gebühren ergibt sich nach Zeitaufwand. Es fallen jedoch mindestens 70,00 EUR an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 13.03.2018
Stichwörter
Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung Anzeige