Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung für AusländerOnline erledigen

    Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

    Beschreibung

    Wenn sie im Ausland die Ehe schließen möchten, kann es sein, dass es im beabsichtigten Eheschließungsstaat eine gesetzliche Normierung gibt, welches die Vorlage eines solchen Zeugnisses verlangt.

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für die Eheschließung im Ausland ist in Deutschland auch für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, möglich.

    Die Ausstellung erfolgt durch das Standesamt im dessen Zuständigkeitsbereich die antragstellende Person ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat.

    Das Ehefähigkeitszeugnis gilt für die Dauer von sechs Monaten.

    Hinweise für Rotenburg (Wümme): Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland

    Allgemeine Informationen

    Deutsche, heimatlose Ausländer, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, die im Ausland heiraten wollen, benötigen in einigen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis. Das Ehefähigkeitszeugnis erteilt das Standesamt in dessen Bezirk, in dem der/die Verlobte seinen/ihren Wohnsitz hat oder hatte. Bestand nie ein Wohnsitz in Deutschland, ist das Standesamt I in Berlin zuständig. Das Ehefähigkeitszeugnis darf nur ausgestellt werden, wenn der beabsichtigten Eheschließung kein Hindernis nach deutschem Recht entgegensteht. Nach Rückkehr ins Inland haben die Ehegatten die Möglichkeit, einen Antrag auf Nachbeurkundung der Eheschließung in ein deutsches Eheregister beim Wohnsitzstandesamt zu stellen, bzw. eine Erklärung über einen gemeinsamen Ehenamen nach deutschem Recht abzugeben.

    Tipps

    Je nach Familienstand sind folgende Urkunden für die Erstellung des Ehefähigkeitszeugnisses mitzubringen:

    • Beide Verlobte sind ledig und haben keine Kinder
      • je eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
      • Aufenthaltsbescheinigungen der zuständigen Einwohnermeldeämter
      • Personalausweise
    • Beide Verlobte sind ledig, es sind Kinder vorhanden
      • je eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
      • Aufenthaltsbescheinigungen der zuständigen Einwohnermeldeämter
      • Personalausweise
      • Geburtsurkunden der Kinder oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburstregister
    • Einer der beiden Verlobten ist geschieden oder verwitwet
      • beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister
      • aktuelle Eheurkunde des geschiedenen/verwitweten Verlobten
      • Scheidungsurteil (wenn Kinder noch minderjährig sind)
      • Aufenthaltsbescheinigungen der zuständigen Einwohnermeldeämter
      • Personalausweise
      • Geburtsurkunden der Kinder, evtl. Geburtsurkunden gemeinsamer Kinder


    Online-Dienst

    Kontaktformular - Standesamt

    ID: L100040_519494589

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Für Rotenburg (Wümme) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Die Voraussetzungen, Art und Format der zu erbringenden Nachweise und die Prüfung der Ehevoraussetzungen richten sich wie bei einem deutschen Staatsbürger nach deutschem Recht. 
    • Durch öffentliche Urkunden ist nachzuweisen:
      • Der Personenstand.
      • Der Wohnsitz, gewöhnliche Aufenthalt.
      • Die Staatsangehörigkeit.
      • Sowie ggf. die letzte Ehen- und/oder Lebenspartnerschaften und deren Auflösungen.

    Voraussetzungen

    • Wenn die Person, die die Ehe im Ausland schließen möchte, eines der folgenden Personalstatute aufweist:
    • Staatenlos
    • Asylberechtigt
    • anerkannter Flüchtling
    • oder Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist,
    • sowie ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 13 PStG
    • § 39 PStG
    • § 1309 Absatz 1 Satz 1 und 2 BGB

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Anfechtung
    • Feststellungsverfahren

    Verfahrensablauf

    • Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses wird beim zuständigen Standesamt beantragt.
    • Ergibt die Prüfung, dass der beabsichtigten Eheschließung kein Ehehindernis nach deutschem Recht entgegensteht, und sind die erforderlichen Angaben zur Person beider Eheschließenden gemacht, so erteilt das Standesamt das beantragte Ehefähigkeitszeugnis.

    Fristen

    Nach Ausstellung, hat das Ehefähigkeitszeugnis eine Gültigkeit für die Dauer von sechs Monaten.

    Bearbeitungsdauer

    • Einzelfallabhängig

    Kosten

    • Für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses können Kosten entstehen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Standesamt.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch * Senator für Inneres, Referat 23 - Personenstandsrecht, des Landes Bremen am 12.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Eheschließung, Ehe, Ehevoraussetzungen, Ehefähigkeitszeugnis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de