• Bohmte (Landkreis Osnabrück, Niedersachsen)
Hufbeschlaglehrschmied/ -schmiedin Anerkennung

Hufbeschlaglehrschmied/ -schmiedin Anerkennung

Beschreibung

Wer als Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied tätig werden will, benötigt eine staatliche Anerkennung.

Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV) gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

Online-Dienste

Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied

ID: L100040_456816123

Beschreibung

Wer als Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied tätig werden will, benötigt eine staatliche Anerkennung.

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Zahlungsweise

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  • Überweisung

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Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Version

Technisch erstellt am 16.06.2022

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Onlinedienst Anerkennung als Hufbeschlag(lehr)schmied/in

ID: L100040_572977040

Beschreibung

Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV) gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen. [HufBeschl-AnerkennV](http://www.gesetze-im-internet.de/hufbeschl-anerkennv "Gesetzestext, externe Seite")

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Version

Technisch erstellt am 26.09.2024

Technisch geändert am 23.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Adresse

Hausanschrift

Röverskamp 5

26203 Wardenburg

Postanschrift

Postfach 39 49

26029 Oldenburg (Oldenburg)

Kontakt

Telefon Festnetz: 0441 570 26-0

Fax: 0441 570 26-179

E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 19.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Es werden zunächst keine speziellen Unterlagen benötigt. Soll eine vorhandene Qualifikation anerkennt werden, müssen die Unterlagen beigefügt sein, die diese Qualifikation belegen. Über im Einzelfall weitere notwendige Unterlagen erteilt die zuständige Stelle Auskunft.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

1 Monat (Eingangsbestätigung für den Antrag)

1 Monat (Eingangsbestätigung für den Antrag)

3 Monate (Entscheidung in der Sachlage nach Vollständigkeit der Unterlagen (Fristverlängerung möglich))

3 Monate (Entscheidung in der Sachlage nach Vollständigkeit der Unterlagen (Fristverlängerung möglich))

Kosten

Die Gebührensätze richten sich nach den Vorgaben des Abschnitts XI der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) in der jeweils geltenden Fassung.

Hinweise (Besonderheiten)

Mit dem Antrag auf Anerkennung muss auch ein Führungszeugnis beantragt werden.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 20.09.2021

Version

Technisch erstellt am 15.12.2015

Technisch geändert am 18.07.2024

Stichwörter

Hufschmied, Huf- und Klauenbeschlag, Staatliche Anerkennung zum Hufbeschlaglehrschmied/in, Hufschmiedin, Hufbeschlaglehrschmied, Hufbeschlaglehrschmiedin

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024