Hufbeschlaglehrschmied/ -schmiedin Anerkennung
Beschreibung
Wer als Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied tätig werden will, benötigt eine staatliche Anerkennung.
Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV) gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.
Online-Dienste
Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied
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Zahlungsweise
- Überweisung
- SEPA-Überweisung
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Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Onlinedienst Anerkennung als Hufbeschlag(lehr)schmied/in
Beschreibung
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden zunächst keine speziellen Unterlagen benötigt. Soll eine vorhandene Qualifikation anerkennt werden, müssen die Unterlagen beigefügt sein, die diese Qualifikation belegen. Über im Einzelfall weitere notwendige Unterlagen erteilt die zuständige Stelle Auskunft.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
1 Monat (Eingangsbestätigung für den Antrag)
1 Monat (Eingangsbestätigung für den Antrag)
3 Monate (Entscheidung in der Sachlage nach Vollständigkeit der Unterlagen (Fristverlängerung möglich))
3 Monate (Entscheidung in der Sachlage nach Vollständigkeit der Unterlagen (Fristverlängerung möglich))
Kosten
Die Gebührensätze richten sich nach den Vorgaben des Abschnitts XI der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) in der jeweils geltenden Fassung.
Hinweise (Besonderheiten)
Mit dem Antrag auf Anerkennung muss auch ein Führungszeugnis beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 20.09.2021
Stichwörter
Hufschmied, Huf- und Klauenbeschlag, Hufbeschlaglehrschmied, Hufschmiedin, Staatliche Anerkennung zum Hufbeschlaglehrschmied/in, Hufbeschlaglehrschmiedin