Hufbeschlaglehrschmied/ -schmiedin AnerkennungOnline erledigen

    Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied Anerkennung

    Beschreibung

    Wer als Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied tätig werden will, benötigt eine staatliche Anerkennung.

    Außerhalb Deutschlands erworbene Prüfungszeugnisse im Bereich des Huf- und Klauenbeschlags können nach Maßgabe der Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung (HufBeschl-AnerkennV) gleichgestellt werden. Diese Verordnung regelt auch das Verfahren der staatlichen Anerkennung für Personen mit gleichgestellten Prüfungszeugnissen.

    Online-Dienst

    Anerkennung als Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied

    ID: L100040_456816123

    Beschreibung

    Wer als Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied tätig werden will, benötigt eine staatliche Anerkennung.

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Überweisung
    • SEPA-Überweisung

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

    Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 39 49

    26029 Oldenburg (Oldenburg)

    Hausanschrift

    Röverskamp 5

    26203 Wardenburg

    Kontakt

    Fax: 0441 570 26-179

    Telefon Festnetz: 0441 570 26-0

    E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden zunächst keine speziellen Unterlagen benötigt. Soll eine vorhandene Qualifikation anerkennt werden, müssen die Unterlagen beigefügt sein, die diese Qualifikation belegen. Über im Einzelfall weitere notwendige Unterlagen erteilt die zuständige Stelle Auskunft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    1 Monat (Eingangsbestätigung für den Antrag)

    3 Monate (Entscheidung in der Sachlage nach Vollständigkeit der Unterlagen (Fristverlängerung möglich))

    Kosten

    Die Gebührensätze richten sich nach den Vorgaben des Abschnitts XI der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) in der jeweils geltenden Fassung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit dem Antrag auf Anerkennung muss auch ein Führungszeugnis beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 20.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Hufbeschlaglehrschmiedin/Hufbeschlaglehrschmied Anerkennung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de