• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Veterinärmedizinisch-technische(r) Assistentin / -assistent Erteilung

Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als veterinärmedizinische technische Assistentin/veterinärmedizinischer technischer Assistent

Beschreibung

Wenn Sie in Deutschland als veterinärmedizinische technische Assistentin oder veterinärmedizinischer technischer Assistent ohne Einschränkung tätig sein wollen, brauchen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Stelle. Die Erlaubnis berechtigt Sie, die Berufsbezeichnung zu führen und den Beruf auszuüben.

Auch mit einem im Ausland erworbenen Abschluss können Sie in Deutschland eine staatliche Erlaubnis beantragen.

Online-Dienst

Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als veterinärmedizinische technische Assistentin/ veterinärmedizinischer technischer Assistent

ID: L100040_385302976

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 09.12.2019

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES).

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

Adresse

Hausanschrift

Röverskamp 5

26203 Wardenburg

Postanschrift

Postfach 39 49

26029 Oldenburg (Oldenburg)

Kontakt

Telefon Festnetz: 0441 570 26-0

Fax: 0441 570 26-179

E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.de

Internet

Formulare

Veterinärmedizinische technische Assistentin/Veterinärmedizinischer technischer Assistent - elektronische Antragstellung

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 19.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Formulare

Veterinärmedizinische technische Assistentin/Veterinärmedizinischer technischer Assistent - elektronische Antragstellung

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • tabellarische Aufstellung Ihrer absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten
  • Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes
  • Identitätsnachweis
  • im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
  • Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben
  • ggf. Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit

Alle Unterlagen müssen Sie in der Regel im Original oder als beglaubigte Kopie und in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einer öffentlich bestellten Übersetzerin oder einem öffentlich bestellten Übersetzer.

Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Sie können gegen die Entscheidung von der zuständigen Stelle rechtlich vorgehen. Details zu diesem Verfahren stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides.

Verfahrensablauf

Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für Beruf der veterinärmedizinischen technischen Assistentin/des veterinärmedizinischen technischen Assistents entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen. Für akademische Qualifikationen können Sie eine Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland". Dieses Internetportal gibt schnell und einfach Antworten auf Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:

  • Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?    
  • Lohnt sich die Anerkennung für mich?
  • Darf ich den Antrag stellen? Habe ich einen formalen Anspruch darauf?
  • An welche Stelle muss ich mich wenden?
  • Wie sieht das Verfahren aus?
  • Welche Dokumente sind nötig? Welche Form müssen die Dokumente haben?
  • Wie lange dauert das Verfahren?
  • Was kostet das Verfahren?  
  • Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Unterstützende Institutionen

Die Service-Stellen des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt und Anerkennungs-Finder Deutschland am 06.08.2015

Version

Technisch erstellt am 15.12.2015

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als veterinärmedizinische technische Assistentin/veterinärmedizinischer technischer Assistent

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024