• Veltheim (Ohe) (Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen)
Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachtierärztin oder Fachtierarzt bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung

Anerkennung einer Weiterbildung zur Erlangung einer Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnung nach Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen bei Qualifikation aus EU/EWR/Schweiz

Sie haben im Ausland eine Weiterbildung/Qualifijation zur Fachtierärztin oder zum Fachtierarzt erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung als Fachtierärztin oder Fachtierarzt unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

Beschreibung

Die Qualifikation zur Fachtierärztin oder Fachtierarzt muss in Deutschland anerkannt werden. Das bedeutet: Sie benötigen eine Anerkennung, wenn Sie in dem gewählten Bundesland die Bezeichnung „Fachtierärztin“ oder „Fachtierarzt“ für Ihre Spezialisierung führen möchten.

Tierärztinnen und Tierärzte können nach Abschluss ihrer Ausbildung und der Erteilung der Approbation bzw. der Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes weitere Bezeichnungen erwerben.

Ziel der Weiterbildung ist es, eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zu vermitteln, die befähigen und berechtigen, neben der Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen als Hinweis auf besondere oder andere zusätzliche Kenntnisse oder Fähigkeiten in einem bestimmten tiermedizinischen Gebiet (Fachtierarzt) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) zu führen. Sie dient auch der Sicherung der Qualität tierärztlicher Berufsausübung.

Die entsprechenden Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnungen dürfen nur geführt werden, wenn die hierfür vorgeschriebene Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen wurde und eine Anerkennung der Bezeichnung durch die Kammer erfolgt ist.

Hinweis: Sie dürfen die Bezeichnung nach Anerkennung für Ihre Spezialisierung nur führen, wenn es eine entsprechende Weiterbildungsbezeichnung auch in Deutschland gibt.

Online-Dienste

Anerkennung einer Weiterbildung zur Erlangung einer Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnung nach Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen

ID: L100040_453063987

Beschreibung

Tierärztinnen und Tierärzte können nach Abschluss ihrer Ausbildung und der Erteilung der Approbation bzw. der Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes weitere Bezeichnungen erwerben. Ziel der Weiterbildung ist es, eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zu vermitteln.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Version

Technisch erstellt am 12.05.2022

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung Approbation Tierärztin/Tierarzt/Fachtierärztin/Fachtierarzt

ID: L100040_381624224

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 23.09.2019

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt bei der Tierärztekammer Niedersachsen.

Zuständigkeit

Ansprechpartner

Tierärztekammer Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Fichtestraße 13

30625 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 555091

Fax: 0511 550297

E-Mail: mail@tknds.de

Formulare

Fachtierärztin/Fachtierarzt - elektronische Antragstellung

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 30.03.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Formulare

Fachtierärztin/Fachtierarzt - elektronische Antragstellung

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Lebenslauf mit Angaben zu absolvierten Weiterbildungen und Berufspraxis
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Nachweis der deutschen Approbation oder Berufserlaubnis und Nachweis über den gleichwertigen Ausbildungsstand
  • Weiterbildungsnachweise und Bescheinigungen über die Berufspraxis
  • Schriftliche Erklärung, ob Sie bereits bei einer anderen Tierärztekammer einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben.
  • Weitere vorzulegende Unterlagen ergeben sich aus der verlinkten Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen.

Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.

Formulare

Formulare vorhanden: Nein, Schriftform erforderlich: Ja, Formlose Antragsstellung möglich: Ja, Persönliches Erscheinen nötig: Nein, Online-Dienste vorhanden: Nein

Voraussetzungen

  • Sie müssen bereits eine in Deutschland gültige staatliche Berufszulassung (Approbation) als Tierärztin oder Tierarzt oder eine Berufserlaubnis haben.
  • Sie müssen die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation als Fachtierärztin oder Fachtierarzt nachweisen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Verfahrensablauf

Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie in Deutschland schon die Approbation als Tierärztin oder Tierarzt oder eine Berufserlaubnis haben.

Die Anerkennung Ihrer Weiterbildungsbezeichnung als Fachtierärztin oder Fachtierarzt beantragen Sie bei der zuständigen Landtierärztekammer:

  • Zunächst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei der Tierarztkammer des Bundeslandes ein, in dem Sie arbeiten möchten.
  • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzureichen.
  • Die zuständige Stelle prüft, ob Ihre Qualifikation gleichwertig ist. Sie ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Qualifikation und der deutschen Weiterbildungsqualifikation gibt.
  • Wird Ihre Qualifikation als Fachtierärztin oder Fachtierarzt anerkannt, können Sie die Fachbezeichnung in Deutschland führen. Sie erhalten einen Bescheid.

Wenn wesentliche Unterschiede festgestellt werden, wird Ihnen die Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation als Fachtierärztin oder Fachtierarzt nicht bescheinigt:

  • Sie erhalten eine Begründung.
  • Sie können eine Weiterbildung zum Erwerb der Bezeichnung in einer berechtigten Stätte (die Sie einstellen würde) beginnen.

Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie innerhalb einer bestimmten Frist rechtlich vorgehen (zum Beispiel Widerspruch einlegen). Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

Fristen

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

1 bis 8 Monate (Innerhalb von 8 Monaten nach Eingang vollständiger, prüfbarer Unterlagen.)

1 bis 8 Monate (Innerhalb von 8 Monaten nach Eingang vollständiger, prüfbarer Unterlagen.)

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Zahlungsweise: Überweisung, ggf. SEPA-Lastschrift: Gebühr ab 200.0 EUR bis 650.0 EUR

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Zahlungsweise: Überweisung, ggf. SEPA-Lastschrift: Gebühr ab 200.0 EUR bis 650.0 EUR

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Tierärztekammer Niedersachsen und  am 22.06.2023

Version

Technisch erstellt am 15.12.2015

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Pferde, Wildtiere und Artenschutz, Molekulargenetik, Parasitologie, Milchhygiene, Fachtierarzt, Berufsausübung, Tierärztin, Öffentliches Veterinärwesen, Erlaubnis, Rinder, Fische, Versuchstierkunde, Lebensmittelhygiene, Tierernährung und Diätetik, Gentechnologie, Zootiere, Schweine, Tierschutz, Wildvögel, Geflügel, Pharmakologie und Toxikologie, Fleischhygiene, Tierarzt, Reptilien, Kleine Wiederkäuer, Tierärztekammer, Fachtierärztin, Tier- und Umwelthygiene, Klinische Laboratoriumsdiagnostik, Pathologie, Ziervögel, Zoovögel, Innere Medizin Kleintiere, EU/EWR/Schweiz, Weiterbildung, Pferdechirurgie, Anerkennung, Heim- und Kleintiere, Qualifikation

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024