Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachtierärztin oder Fachtierarzt bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz Erteilung

    Anerkennung einer Weiterbildung zur Erlangung einer Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnung nach Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen bei Qualifikation aus EU/EWR/Schweiz

    Sie haben im Ausland eine Weiterbildung/Qualifijation zur Fachtierärztin oder zum Fachtierarzt erworben? Dann können Sie in Deutschland die Anerkennung als Fachtierärztin oder Fachtierarzt unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.

    Beschreibung

    Die Qualifikation zur Fachtierärztin oder Fachtierarzt muss in Deutschland anerkannt werden. Das bedeutet: Sie benötigen eine Anerkennung, wenn Sie in dem gewählten Bundesland die Bezeichnung „Fachtierärztin“ oder „Fachtierarzt“ für Ihre Spezialisierung führen möchten.

    Tierärztinnen und Tierärzte können nach Abschluss ihrer Ausbildung und der Erteilung der Approbation bzw. der Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes weitere Bezeichnungen erwerben.

    Ziel der Weiterbildung ist es, eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zu vermitteln, die befähigen und berechtigen, neben der Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen als Hinweis auf besondere oder andere zusätzliche Kenntnisse oder Fähigkeiten in einem bestimmten tiermedizinischen Gebiet (Fachtierarzt) oder Bereich (Zusatzbezeichnung) zu führen. Sie dient auch der Sicherung der Qualität tierärztlicher Berufsausübung.

    Die entsprechenden Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnungen dürfen nur geführt werden, wenn die hierfür vorgeschriebene Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen wurde und eine Anerkennung der Bezeichnung durch die Kammer erfolgt ist.

    Hinweis: Sie dürfen die Bezeichnung nach Anerkennung für Ihre Spezialisierung nur führen, wenn es eine entsprechende Weiterbildungsbezeichnung auch in Deutschland gibt.

    Online-Dienste

    Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Tierärztin/Tierarzt/Fachtierärztin/Fachtierarzt

    ID: L100040_381624224

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    Technisch erstellt am 23.09.2019 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    FTA-/ZB-Anerkennung

    ID: L100040_453063987

    Beschreibung

    Tierärztinnen und Tierärzte können nach Abschluss ihrer Ausbildung und der Erteilung der Approbation bzw. der Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes weitere Bezeichnungen erwerben. Ziel der Weiterbildung ist es, eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zu vermitteln.

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2022 (von: Behrens, Anna)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei der Tierärztekammer Niedersachsen.

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Tierärztekammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fichtestraße 13

    30625 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 555091

    Fax: 0511 550297

    E-Mail: mail@tknds.de

    Formulare

    Fachtierärztin/Fachtierarzt - elektronische Antragstellung

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Hannes Himburg)

    Technisch geändert am 30.03.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Formulare

    Fachtierärztin/Fachtierarzt - elektronische Antragstellung

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Lebenslauf mit Angaben zu absolvierten Weiterbildungen und Berufspraxis
    • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
    • Nachweis der deutschen Approbation oder Berufserlaubnis und Nachweis über den gleichwertigen Ausbildungsstand
    • Weiterbildungsnachweise und Bescheinigungen über die Berufspraxis
    • Schriftliche Erklärung, ob Sie bereits bei einer anderen Tierärztekammer einen Antrag auf Anerkennung gestellt haben.
    • Weitere vorzulegende Unterlagen ergeben sich aus der verlinkten Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen.

    Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein, Schriftform erforderlich: Ja, Formlose Antragsstellung möglich: Ja, Persönliches Erscheinen nötig: Nein, Online-Dienste vorhanden: Nein

    Voraussetzungen

    • Sie müssen bereits eine in Deutschland gültige staatliche Berufszulassung (Approbation) als Tierärztin oder Tierarzt oder eine Berufserlaubnis haben.
    • Sie müssen die Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation als Fachtierärztin oder Fachtierarzt nachweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Bevor Sie den Antrag stellen, müssen Sie in Deutschland schon die Approbation als Tierärztin oder Tierarzt oder eine Berufserlaubnis haben.

    Die Anerkennung Ihrer Weiterbildungsbezeichnung als Fachtierärztin oder Fachtierarzt beantragen Sie bei der zuständigen Landtierärztekammer:

    • Zunächst reichen Sie Ihren Antrag und die erforderlichen Unterlagen bei der Tierarztkammer des Bundeslandes ein, in dem Sie arbeiten möchten.
    • Gegebenenfalls werden Sie aufgefordert, fehlende Dokumente nachzureichen.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob Ihre Qualifikation gleichwertig ist. Sie ist gleichwertig, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen Qualifikation und der deutschen Weiterbildungsqualifikation gibt.
    • Wird Ihre Qualifikation als Fachtierärztin oder Fachtierarzt anerkannt, können Sie die Fachbezeichnung in Deutschland führen. Sie erhalten einen Bescheid.

    Wenn wesentliche Unterschiede festgestellt werden, wird Ihnen die Gleichwertigkeit Ihrer Qualifikation als Fachtierärztin oder Fachtierarzt nicht bescheinigt:

    • Sie erhalten eine Begründung.
    • Sie können eine Weiterbildung zum Erwerb der Bezeichnung in einer berechtigten Stätte (die Sie einstellen würde) beginnen.

    Gegen den Bescheid der zuständigen Stelle können Sie innerhalb einer bestimmten Frist rechtlich vorgehen (zum Beispiel Widerspruch einlegen). Die Entscheidung wird dann überprüft. Details dazu stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung am Ende Ihres Bescheides. Wir empfehlen Ihnen: Sprechen Sie zuerst mit der zuständigen Stelle, bevor Sie rechtlich gegen die Entscheidung vorgehen.

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 8 Monate (Innerhalb von 8 Monaten nach Eingang vollständiger, prüfbarer Unterlagen.)

    1 bis 8 Monate (Innerhalb von 8 Monaten nach Eingang vollständiger, prüfbarer Unterlagen.)

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Zahlungsweise: Überweisung, ggf. SEPA-Lastschrift: Gebühr ab 200.0 EUR bis 650.0 EUR

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle. Zahlungsweise: Überweisung, ggf. SEPA-Lastschrift: Gebühr ab 200.0 EUR bis 650.0 EUR

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Tierärztekammer Niedersachsen und  am 22.06.2023

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2015 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Versuchstierkunde, Weiterbildung, Tier- und Umwelthygiene, Ziervögel, Tierärztin, EU/EWR/Schweiz, Pferde, Schweine, Wildvögel, Pferdechirurgie, Pharmakologie und Toxikologie, Kleine Wiederkäuer, Molekulargenetik, Zoovögel, Tierernährung und Diätetik, Fachtierärztin, Klinische Laboratoriumsdiagnostik, Wildtiere und Artenschutz, Tierschutz, Parasitologie, Fachtierarzt, Lebensmittelhygiene, Zootiere, Fleischhygiene, Tierärztekammer, Öffentliches Veterinärwesen, Fische, Pathologie, Milchhygiene, Gentechnologie, Rinder, Erlaubnis, Anerkennung, Tierarzt, Berufsausübung, Geflügel, Qualifikation, Innere Medizin Kleintiere, Reptilien, Heim- und Kleintiere

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)