• Ochtersum (Landkreis Wittmund, Niedersachsen)
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieurin oder Ingenieur bei Berufsqualifikationen aus dem Ausland Erteilung

Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Ingenieurin/Ingenieur

Beschreibung

Wenn Sie in Deutschland die Berufsbezeichnung „Ingenieurin" oder "Ingenieurin" führen wollen, muss die Gleichwertigkeit Ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit dem deutschen Abschluss durch die zuständige Stelle festgestellt werden.

Die Bescheinigung der Gleichwertigkeit ist für die Berufsausübung hilfreich, aber keine zwingende Voraussetzung. Sie können sich als Ingenieurin oder Ingenieur mit ausländischen Qualifikationen auch ohne eine formale Gleichwertigkeitsbescheinigung auf dem Arbeitsmarkt bewerben. Ohne Gleichwertigkeitsbescheinigung dürfen Sie aber nicht die deutsche Berufsbezeichnung „Ingenieurin" oder "Ingenieurin“ führen oder benutzen.

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Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Ingenieurin/Ingenieur

ID: L100040_381624229

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Version

Technisch erstellt am 23.09.2019

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.

Ansprechpartner

Ingenieurkammer Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Hohenzollernstraße 52

30161 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: 0049-511 39789-0

Fax: 0049-511 39789-34

E-Mail: kammer@ingenieurkammer.de

Formulare

Ingenieurin/Ingenieur - elektronische Antragstellung

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 19.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Formulare

Ingenieurin/Ingenieur - elektronische Antragstellung

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • tabellarische Aufstellung Ihrer absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten
  • Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes
  • Identitätsnachweis
  • im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
  • Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben
  • ggf. Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit

Alle Unterlagen müssen Sie in der Regel im Original oder als beglaubigte Kopie und in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einer öffentlich bestellten Übersetzerin oder einem öffentlich bestellten Übersetzer.

Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Formulare

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für den Beruf der Ingenieurin/des Ingenieurs entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen.

Für akademische Qualifikationen können Sie eine Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen.

Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland". Dieses Internetportal gibt schnell und einfach Antworten auf Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:

  • Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?    
  • Lohnt sich die Anerkennung für mich?
  • Darf ich den Antrag stellen? Habe ich einen formalen Anspruch darauf?
  • An welche Stelle muss ich mich wenden?
  • Wie sieht das Verfahren aus?
  • Welche Dokumente sind nötig? Welche Form müssen die Dokumente haben?
  • Wie lange dauert das Verfahren?
  • Was kostet das Verfahren?  
  • Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Unterstützende Institutionen

Die Service-Stellen des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr und Anerkennungs-Finder Deutschland am 19.10.2016

Version

Technisch erstellt am 15.12.2015

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Ingenieurin/Ingenieur

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024