• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin oder Sozialpädagoge/Sozialarbeiter bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung

Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter

Auch mit einem im Ausland erworbenen berufsqualifizierenden Bachelorabschluss oder vergleichbaren als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter können Sie in Deutschland die staatliche Anerkennung beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie in Deutschland als Sozialpädagogin (B.A.) / Sozialpädagoge (B.A.) oder als Sozialarbeiterin (B.A.) /  Sozialarbeiter (B.A.) tätig sein wollen, brauchen Sie in aller Regel die entsprechende staatliche Anerkennung in Form der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Sozialpädagogin (B.A.)“ bzw. „Staatlich anerkannter Sozialpädagoge ( B.A.)/ „Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin (B.A)“ „staatlich anerkannter Sozialarbeiter (B.A.)“.


Soziale Arbeit ist ein reglementierter Beruf. Auch mit einem im Ausland erworbenen einschlägigen grundständigen Hochschulabschluss können Sie in Deutschland die diesbezügliche staatliche Anerkennung beantragen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei den Hochschulen in Niedersachsen, die gemäß § 1 SozHeilKindVO einen B.A. Studiengang auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit anbieten:

  • Hochschule Emden / Leer
  • Hochschule Hannover
  • Hochschule HAWK Hildesheim / Holzminden / Göttingen
  • Universität Hildesheim
  • Universität Lüneburg
  • Hochschule Osnabrück
  • Hochschule Ostfalia
  • Universität Vechta

Ansprechpartner

Hochschule Hannover

Adresse

Hausanschrift

Ricklinger Stadtweg 118/120

30625 Hannover

Postanschrift

Postfach 92 02 51

30441 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 92960

E-Mail: poststelle@hs-hannover.de

Internet

Formulare

Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung

Version

Technisch erstellt am 16.12.2015

Technisch geändert am 02.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Leuphana Universität Lüneburg

Adresse

Hausanschrift

Universitätsallee 1

21335 Lüneburg

Kontakt

Telefon Festnetz: 04131 6770

Fax: 04131 6771090

E-Mail: kontakt@leuphana.de

Internet

Formulare

Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung

Version

Technisch erstellt am 04.02.2020

Technisch geändert am 12.10.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Universität Vechta

Adresse

Hausanschrift

Driverstraße 22

49377 Vechta

Kontakt

Telefon Festnetz: 04441 15-0(Zentrale)

Telefon Festnetz: +49 4441 15373(ServicePoint)

E-Mail: info@uni-vechta.de

Internet

Formulare

Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung

Stichwörter

University of Vechta

Version

Technisch erstellt am 21.06.2021

Technisch geändert am 17.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen

Adresse

Hausanschrift

Hohnsen 4

31134 Hildesheim

Kontakt

Telefon Festnetz: 05121 8810

Internet

Formulare

Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung

Version

Technisch erstellt am 21.06.2021

Technisch geändert am 12.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Universität Hildesheim

Adresse

Hausanschrift

Universitätsplatz 1

31141 Hildesheim

Kontakt

Telefon Festnetz: 05121 8830

E-Mail: infoline@uni-hildesheim.de

Internet

Formulare

Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung

Stichwörter

Stiftung Universität Hildesheim, Uni Hildesheim

Version

Technisch erstellt am 21.06.2021

Technisch geändert am 12.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften

Adresse

Hausanschrift

Salzdahlumer Str. 46/48

38302 Wolfenbüttel

Kontakt

Telefon Festnetz: 05331 939-77770(Immatrikulationsbüro)

E-Mail: info@ostfalia.de

E-Mail: immatrikulation@ostfalia.de(Mailadresse des Immatrikulationsamts)

Internet

Formulare

Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung

Weitere Informationen

Die Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften – Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel(Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften bzw. Ostfalia) ist eine 1971 gegründete Fachhochschule im östlichen Niedersachsen. Sie verfügt über Standorte in Salzgitter, Wolfenbüttel, Wolfsburg und Suderburg (bei Uelzen). Der internationale Name der Hochschule lautet Ostfalia University of Applied Sciences.

Stichwörter

Ostfalia University of Applied Sciences

Version

Technisch erstellt am 21.06.2021

Technisch geändert am 17.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Hochschule Emden/Leer

Adresse

Hausanschrift

Constantiaplatz 4

26723 Emden

Kontakt

Telefon Festnetz: 04921 8070

E-Mail: info@hs-emden-leer.de

Internet

Formulare

Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung

Version

Technisch erstellt am 21.06.2021

Technisch geändert am 11.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Hochschule Osnabrück

Adresse

Hausanschrift

Albrechtstr. 30

49076 Osnabrück

Kontakt

Telefon Festnetz: 0541 9690

E-Mail: webmaster@hs-osnabrueck.de

Internet

Formulare

Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung

Weitere Informationen

Die Hochschule Osnabrück (ehemals: Fachhochschule Osnabrück) ist eine niedersächsische Fachhochschule mit Verwaltungssitz in Osnabrück. Neben den beiden Standorten Osnabrück-Westerberg und Osnabrück-Haste verfügt die Hochschule Osnabrück noch über einen weiteren Standort in Lingen (Ems).

Version

Technisch erstellt am 23.06.2021

Technisch geändert am 17.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Formulare

Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • tabellarische Aufstellung Ihrer absolvierten Studiengänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten
  • Angabe Ihrer Kontaktdaten  (Anschrift gegenwärtiger Wohnort / E-Mail)
  • Identitätsnachweis
  • Beglaubigter Hochschulabschluss bzw. Bachelorurkunde einschließlich Fächer- und Notenübersicht oder sonstige Befähigungs- und Ausbildungsnachweise / transcript of records / Diploma Supplement über das Studium im Ausland
  • Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (z. B. Arbeitsverträge, Praktikumsnachweise, Arbeitszeugnisse) mit Angabe zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit, zu den absolvierten Tätigkeitsbereichen, Beurteilungen der Tätigkeiten sowie zur jeweiligen Gesamtdauer der beruflichen Tätigkeiten, oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
  • Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben und ggf. Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit
  • Ein aktuelles, erweitertes Führungszeugnis bzw. ein Beleg darüber, dass bei der Meldebehörde ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregister zur Vorlage an der Hochschule beantragt worden ist

Alle Unterlagen müssen Sie im Original oder als beglaubigte Kopie und in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einer öffentlich bestellten Übersetzerin oder einem öffentlich bestellten Übersetzer.

Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung werden Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf dem Sprachniveau B2 empfohlen.

Formulare

Online-Dienst für Niedersachsen: ja

Voraussetzungen

Rechtsgrundlage(n)

Die Entscheidung wird nach §§ 1 - 3 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit (SozHeilKindVO) vom 17. Mai 2017 (Nds. GVBl. S. 155), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. März 2018 (Nds. GVBl. S. 42) getroffen.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung ist ein Rechtsbehelf möglich.

Verfahrensablauf

Für die staatliche Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer eingereichten Dokumente, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für den Beruf der Sozialpädagogin (B.A.)/des Sozialpädagogen (B.A.) bzw. der Sozialarbeiterin (B.A.)/des Sozialarbeiters (B.A.) entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen und inhaltlichen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer des Hochschulstudiums. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen.

Wichtiger Hinweis: Für akademische Qualifikationen können Sie eine grundsätzliche Bewertung Ihres Hochschulabschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen. Die Bewertung durch die ZAB ersetzt nicht das hier zu beantragende Verfahren für die staatliche Anerkennung (inhaltliche Prüfung durch eine zuständige Hochschule).

Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland". Dieses Internetportal gibt schnell und einfach Antworten auf Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:

  • Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?
  • Lohnt sich die Anerkennung für mich?
  • Darf ich den Antrag stellen? Habe ich einen formalen Anspruch darauf?
  • An welche Stelle muss ich mich wenden?
  • Wie sieht das Verfahren aus?
  • Welche Dokumente sind nötig? Welche Form müssen die Dokumente haben?
  • Wie lange dauert das Verfahren?
  • Was kostet das Verfahren?
  • Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Unterstützende Institutionen

Die Service-Stellen des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen und Anerkennungs-Finder Deutschland am 14.12.2020

Version

Technisch erstellt am 15.12.2015

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Sozialarbeiterin, Sozialarbeiter, Sozialpädagogin, Sozialpädagoge, Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA, Berufsqualifikation, Ausbildung, Staatliche Anerkennung, Berufsanerkennung, ausländischer Berufsabschluss, Anerkennen, Anerkennung in Deutschland, Ausland

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024