Universität Hildesheim
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Kontakt
Telefon Festnetz: 05121 8830
E-Mail: infoline@uni-hildesheim.de
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Zuständigkeit für
Niedersachsen
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter
- Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Sozialpädagogin (B.A.)/Sozialpädagoge (B.A.)
- Ausländische Hochschulabschlüsse: Anerkennung
- Bewerbung für ein Studium mit ausländischen Schul- und Studienabschlusszeugnissen
- Bewerbung um einen Studienplatz an einer Hochschule
- Bezahlen der Semesterbeiträge und weitere anfallende Gebühren an der Hochschule
- Einschreibung zum Studium an der Hochschule beantragen
- Studienbeiträge in Niedersachsen: Erhebung
- Umwandlung des ausländischen Hochschulgrades von Spätaussiedlern in den entsprechenden inländischen Grad
- Zugang zum Studium aufgrund beruflicher Qualifikation (ohne schulische Hochschulreife) prüfen lassen
Stichwörter
Stiftung Universität Hildesheim, Uni Hildesheim