Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter
Auch mit einem im Ausland erworbenen berufsqualifizierenden Bachelorabschluss oder vergleichbaren als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter können Sie in Deutschland die staatliche Anerkennung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland als Sozialpädagogin (B.A.) / Sozialpädagoge (B.A.) oder als Sozialarbeiterin (B.A.) / Sozialarbeiter (B.A.) tätig sein wollen, brauchen Sie in aller Regel die entsprechende staatliche Anerkennung in Form der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Sozialpädagogin (B.A.)" bzw. "Staatlich anerkannter Sozialpädagoge ( B.A.)/ "Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin (B.A)" "staatlich anerkannter Sozialarbeiter (B.A.)".
Soziale Arbeit ist ein reglementierter Beruf. Auch mit einem im Ausland erworbenen einschlägigen grundständigen Hochschulabschluss können Sie in Deutschland die diesbezügliche staatliche Anerkennung beantragen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei den Hochschulen in Niedersachsen, die gemäß § 1 SozHeilKindVO einen B.A. Studiengang auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit anbieten:
- Hochschule Emden / Leer
- Hochschule Hannover
- Hochschule HAWK Hildesheim / Holzminden / Göttingen
- Universität Hildesheim
- Universität Lüneburg
- Hochschule Osnabrück
- Hochschule Ostfalia
- Universität Vechta
Ansprechpartner
Hochschule Hannover
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 92 02 51
30441 Hannover
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 92960
E-Mail: poststelle@hs-hannover.de
Kontaktperson
Internet
Formulare
Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung
Leuphana Universität Lüneburg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Formulare
Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung
Universität Vechta
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4441 15373(ServicePoint)
Telefon Festnetz: 04441 15-0(Zentrale)
E-Mail: info@uni-vechta.de
Internet
Formulare
Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung
Stichwörter
University of Vechta
HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05121 8810
Internet
Formulare
Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung
Universität Hildesheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05121 8830
E-Mail: infoline@uni-hildesheim.de
Internet
Formulare
Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung
Stichwörter
Stiftung Universität Hildesheim, Uni Hildesheim
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05331 939-77770(Immatrikulationsbüro)
E-Mail: immatrikulation@ostfalia.de
E-Mail: info@ostfalia.de
Internet
Formulare
Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung
Weitere Informationen
Die Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften - Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel(Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften bzw. Ostfalia) ist eine 1971 gegründete Fachhochschule im östlichen Niedersachsen. Sie verfügt über Standorte in Salzgitter, Wolfenbüttel, Wolfsburg und Suderburg (bei Uelzen). Der internationale Name der Hochschule lautet Ostfalia University of Applied Sciences.
Stichwörter
Ostfalia University of Applied Sciences
Hochschule Emden/Leer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04921 8070
E-Mail: info@hs-emden-leer.de
Internet
Formulare
Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung
Hochschule Osnabrück
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0541 9690
E-Mail: webmaster@hs-osnabrueck.de
Internet
Formulare
Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung
Weitere Informationen
Die Hochschule Osnabrück (ehemals: Fachhochschule Osnabrück) ist eine niedersächsische Fachhochschule mit Verwaltungssitz in Osnabrück. Neben den beiden Standorten Osnabrück-Westerberg und Osnabrück-Haste verfügt die Hochschule Osnabrück noch über einen weiteren Standort in Lingen (Ems).
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1 01
30001 Hannover
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
Formulare
Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- tabellarische Aufstellung Ihrer absolvierten Studiengänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten
- Angabe Ihrer Kontaktdaten (Anschrift gegenwärtiger Wohnort / E-Mail)
- Identitätsnachweis
- Beglaubigter Hochschulabschluss bzw. Bachelorurkunde einschließlich Fächer- und Notenübersicht oder sonstige Befähigungs- und Ausbildungsnachweise / transcript of records / Diploma Supplement über das Studium im Ausland
- Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (z. B. Arbeitsverträge, Praktikumsnachweise, Arbeitszeugnisse) mit Angabe zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit, zu den absolvierten Tätigkeitsbereichen, Beurteilungen der Tätigkeiten sowie zur jeweiligen Gesamtdauer der beruflichen Tätigkeiten, oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
- Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben und ggf. Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit
- Ein aktuelles, erweitertes Führungszeugnis bzw. ein Beleg darüber, dass bei der Meldebehörde ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregister zur Vorlage an der Hochschule beantragt worden ist
Alle Unterlagen müssen Sie im Original oder als beglaubigte Kopie und in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einer öffentlich bestellten Übersetzerin oder einem öffentlich bestellten Übersetzer.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung werden Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf dem Sprachniveau B2 empfohlen.
Formulare
Online-Dienst für Niedersachsen: ja
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Die Entscheidung wird nach §§ 1 - 3 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit (SozHeilKindVO) vom 17. Mai 2017 (Nds. GVBl. S. 155), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. März 2018 (Nds. GVBl. S. 42) getroffen.
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung ist ein Rechtsbehelf möglich.
Verfahrensablauf
Für die staatliche Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer eingereichten Dokumente, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für den Beruf der Sozialpädagogin (B.A.)/des Sozialpädagogen (B.A.) bzw. der Sozialarbeiterin (B.A.)/des Sozialarbeiters (B.A.) entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen und inhaltlichen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer des Hochschulstudiums. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen.
Wichtiger Hinweis: Für akademische Qualifikationen können Sie eine grundsätzliche Bewertung Ihres Hochschulabschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen. Die Bewertung durch die ZAB ersetzt nicht das hier zu beantragende Verfahren für die staatliche Anerkennung (inhaltliche Prüfung durch eine zuständige Hochschule).
Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland". Dieses Internetportal gibt schnell und einfach Antworten auf Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:
- Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?
- Lohnt sich die Anerkennung für mich?
- Darf ich den Antrag stellen? Habe ich einen formalen Anspruch darauf?
- An welche Stelle muss ich mich wenden?
- Wie sieht das Verfahren aus?
- Welche Dokumente sind nötig? Welche Form müssen die Dokumente haben?
- Wie lange dauert das Verfahren?
- Was kostet das Verfahren?
- Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
- Ausführliche Informationen im Portal Anerkennung in Deutschland
- anabin Datenbank zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise auf den Seiten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
- Informationen zu Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulqualifikationen
- Die Service-Stellen des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.
Unterstützende Institutionen
Die Service-Stellen des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen und Anerkennungs-Finder Deutschland am 14.12.2020
Stichwörter
Ausland, Ausbildung, Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA, ausländischer Berufsabschluss, Sozialpädagoge, Sozialarbeiterin, Anerkennen, Staatliche Anerkennung, Berufsqualifikation, Anerkennung in Deutschland, Berufsanerkennung, Sozialpädagogin, Sozialarbeiter