Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Sozialpädagogin/Sozialarbeiterin oder Sozialpädagoge/Sozialarbeiter bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung

    Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Sozialarbeiterin oder Sozialarbeiter

    Auch mit einem im Ausland erworbenen berufsqualifizierenden Bachelorabschluss oder vergleichbaren als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge oder Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter können Sie in Deutschland die staatliche Anerkennung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland als Sozialpädagogin (B.A.) / Sozialpädagoge (B.A.) oder als Sozialarbeiterin (B.A.) /  Sozialarbeiter (B.A.) tätig sein wollen, brauchen Sie in aller Regel die entsprechende staatliche Anerkennung in Form der Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Sozialpädagogin (B.A.)" bzw. "Staatlich anerkannter Sozialpädagoge ( B.A.)/ "Staatlich anerkannte Sozialarbeiterin (B.A)" "staatlich anerkannter Sozialarbeiter (B.A.)".


    Soziale Arbeit ist ein reglementierter Beruf. Auch mit einem im Ausland erworbenen einschlägigen grundständigen Hochschulabschluss können Sie in Deutschland die diesbezügliche staatliche Anerkennung beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei den Hochschulen in Niedersachsen, die gemäß § 1 SozHeilKindVO einen B.A. Studiengang auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit anbieten:

    • Hochschule Emden / Leer
    • Hochschule Hannover
    • Hochschule HAWK Hildesheim / Holzminden / Göttingen
    • Universität Hildesheim
    • Universität Lüneburg
    • Hochschule Osnabrück
    • Hochschule Ostfalia
    • Universität Vechta

    Ansprechpartner

    Hochschule Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Ricklinger Stadtweg 118/120

    30625 Hannover

    Postfachadresse

    Postfach 92 02 51

    30441 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 92960

    E-Mail: poststelle@hs-hannover.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung

    Version

    Technisch geändert am 09.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Leuphana Universität Lüneburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Universitätsallee 1

    21335 Lüneburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04131 6770

    Fax: 04131 6771090

    E-Mail: kontakt@leuphana.de

    Internet

    Formulare

    Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung

    Version

    Technisch geändert am 12.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Universität Vechta

    Adresse

    Hausanschrift

    Driverstraße 22

    49377 Vechta

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4441 15373(ServicePoint)

    Telefon Festnetz: 04441 15-0(Zentrale)

    E-Mail: info@uni-vechta.de

    Internet

    Formulare

    Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung

    Stichwörter

    University of Vechta

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst Hildesheim/Holzminden/Göttingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohnsen 4

    31134 Hildesheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 8810

    Internet

    Formulare

    Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Universität Hildesheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Universitätsplatz 1

    31141 Hildesheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 8830

    E-Mail: infoline@uni-hildesheim.de

    Internet

    Formulare

    Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung

    Stichwörter

    Stiftung Universität Hildesheim, Uni Hildesheim

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften

    Adresse

    Hausanschrift

    Salzdahlumer Str. 46/48

    38302 Wolfenbüttel

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05331 939-77770(Immatrikulationsbüro)

    E-Mail: immatrikulation@ostfalia.de

    E-Mail: info@ostfalia.de

    Internet

    Formulare

    Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung

    Weitere Informationen

    Die Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften - Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel(Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften bzw. Ostfalia) ist eine 1971 gegründete Fachhochschule im östlichen Niedersachsen. Sie verfügt über Standorte in Salzgitter, Wolfenbüttel, Wolfsburg und Suderburg (bei Uelzen). Der internationale Name der Hochschule lautet Ostfalia University of Applied Sciences.

    Stichwörter

    Ostfalia University of Applied Sciences

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hochschule Emden/Leer

    Adresse

    Hausanschrift

    Constantiaplatz 4

    26723 Emden

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04921 8070

    E-Mail: info@hs-emden-leer.de

    Internet

    Formulare

    Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung

    Version

    Technisch geändert am 11.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Hochschule Osnabrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Albrechtstr. 30

    49076 Osnabrück

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541 9690

    E-Mail: webmaster@hs-osnabrueck.de

    Internet

    Formulare

    Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung

    Weitere Informationen

    Die Hochschule Osnabrück (ehemals: Fachhochschule Osnabrück) ist eine niedersächsische Fachhochschule mit Verwaltungssitz in Osnabrück. Neben den beiden Standorten Osnabrück-Westerberg und Osnabrück-Haste verfügt die Hochschule Osnabrück noch über einen weiteren Standort in Lingen (Ems).

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Formulare

    Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA - elektronische Antragstellung

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • tabellarische Aufstellung Ihrer absolvierten Studiengänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten
    • Angabe Ihrer Kontaktdaten  (Anschrift gegenwärtiger Wohnort / E-Mail)
    • Identitätsnachweis
    • Beglaubigter Hochschulabschluss bzw. Bachelorurkunde einschließlich Fächer- und Notenübersicht oder sonstige Befähigungs- und Ausbildungsnachweise / transcript of records / Diploma Supplement über das Studium im Ausland
    • Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung
    • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung (z. B. Arbeitsverträge, Praktikumsnachweise, Arbeitszeugnisse) mit Angabe zur regelmäßigen Wochenarbeitszeit, zu den absolvierten Tätigkeitsbereichen, Beurteilungen der Tätigkeiten sowie zur jeweiligen Gesamtdauer der beruflichen Tätigkeiten, oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
    • Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben und ggf. Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit
    • Ein aktuelles, erweitertes Führungszeugnis bzw. ein Beleg darüber, dass bei der Meldebehörde ein erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Bundeszentralregister zur Vorlage an der Hochschule beantragt worden ist

    Alle Unterlagen müssen Sie im Original oder als beglaubigte Kopie und in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einer öffentlich bestellten Übersetzerin oder einem öffentlich bestellten Übersetzer.

    Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung werden Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf dem Sprachniveau B2 empfohlen.

    Formulare

    Online-Dienst für Niedersachsen: ja

    Voraussetzungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Entscheidung wird nach §§ 1 - 3 der Verordnung über die staatliche Anerkennung von Berufsqualifikationen auf dem Gebiet der Sozialen Arbeit, der Heilpädagogik und der Bildung und Erziehung in der Kindheit (SozHeilKindVO) vom 17. Mai 2017 (Nds. GVBl. S. 155), zuletzt geändert durch Verordnung vom 20. März 2018 (Nds. GVBl. S. 42) getroffen.

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung ist ein Rechtsbehelf möglich.

    Verfahrensablauf

    Für die staatliche Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer eingereichten Dokumente, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für den Beruf der Sozialpädagogin (B.A.)/des Sozialpädagogen (B.A.) bzw. der Sozialarbeiterin (B.A.)/des Sozialarbeiters (B.A.) entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen und inhaltlichen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer des Hochschulstudiums. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen.

    Wichtiger Hinweis: Für akademische Qualifikationen können Sie eine grundsätzliche Bewertung Ihres Hochschulabschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen. Die Bewertung durch die ZAB ersetzt nicht das hier zu beantragende Verfahren für die staatliche Anerkennung (inhaltliche Prüfung durch eine zuständige Hochschule).

    Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland". Dieses Internetportal gibt schnell und einfach Antworten auf Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:

    • Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?
    • Lohnt sich die Anerkennung für mich?
    • Darf ich den Antrag stellen? Habe ich einen formalen Anspruch darauf?
    • An welche Stelle muss ich mich wenden?
    • Wie sieht das Verfahren aus?
    • Welche Dokumente sind nötig? Welche Form müssen die Dokumente haben?
    • Wie lange dauert das Verfahren?
    • Was kostet das Verfahren?
    • Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Unterstützende Institutionen

    Die Service-Stellen des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen und Anerkennungs-Finder Deutschland am 14.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausland, Ausbildung, Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA, ausländischer Berufsabschluss, Sozialpädagoge, Sozialarbeiterin, Anerkennen, Staatliche Anerkennung, Berufsqualifikation, Anerkennung in Deutschland, Berufsanerkennung, Sozialpädagogin, Sozialarbeiter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English