• Sehlde (Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen)
Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Heilpädagogin oder Heilpädagoge bei Berufsqualifikation aus dem Ausland Erteilung

Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Heilpädagogin (B.A.)/Heilpädagoge (B.A.)

Auch mit einem im Ausland erworbenen Abschluss als Heilpädagogin oder Heilpädagoge können Sie in Deutschland die staatliche Anerkennung beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie in Deutschland als Heilpädagogin (B.A.) oder Heilpädagoge (B.A.) tätig sein wollen, brauchen Sie in aller Regel die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung „Staatlich anerkannte Heilpädagogin (B.A.)“ bzw. „Staatlich anerkannte Heilpädagoge (B.A.)“. Auch mit einem im Ausland erworbenen Abschluss können Sie in Deutschland die Berechtigung beantragen.

Online-Dienst

Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Heilpädagogin (B.A.)/Heilpädagoge (B.A.)

ID: L100040_381624227

Beschreibung

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Version

Technisch erstellt am 23.09.2019

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Hochschule Hannover.

Ansprechpartner

Hochschule Hannover

Adresse

Hausanschrift

Ricklinger Stadtweg 118/120

30625 Hannover

Postanschrift

Postfach 92 02 51

30441 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 92960

E-Mail: poststelle@hs-hannover.de

Internet

Formulare

Heilpädagogin BA/Heilpädagoge BA - elektronische Antragstellung

Version

Technisch erstellt am 16.12.2015

Technisch geändert am 02.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Formulare

Heilpädagogin BA/Heilpädagoge BA - elektronische Antragstellung

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • tabellarische Aufstellung Ihrer absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten
  • Angabe Ihrer Kontaktdaten  (Anschrift gegenwärtiger Wohnort / E-Mail)
  • Identitätsnachweis
  • im Ausland erworbene Befähigungs- und Ausbildungsnachweise (Bachelor, etc.)
  • Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
  • Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben und ggf. Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit

Alle Unterlagen müssen Sie im Original oder als beglaubigte Kopie und in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einer öffentlich bestellten Übersetzerin oder einem öffentlich bestellten Übersetzer.

Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung werden Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf dem Sprachniveau B2 empfohlen.

Voraussetzungen

Bitte nutzen Sie vor Antragstellung den individuellen Beratungsanpruch gemäß § 22 SozHeilKindVO. So kann frühzeitig geklärt werden, ob ein Antrag auf Anerkennung überhaupt sinnvoll ist.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung ist ein Rechtsbehelf möglich.

Verfahrensablauf

Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für Beruf der Heilpädagogin (B.A.)/des Heilpädagogen (B.A.) entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen.

Wichtiger Hinweis: Für akademische Qualifikationen können Sie eine grundsätzliche Bewertung Ihres Hochschulabschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen. Die Bewertung durch die ZAB ersetzt nicht das hier zu beantragende Verfahren für die staatliche Anerkennung (inhaltliche Prüfung durch eine zuständige Hochschule).

Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland". Dieses Internetportal gibt schnell und einfach Antworten auf Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:

  • Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?
  • Lohnt sich die Anerkennung für mich?
  • Darf ich den Antrag stellen? Habe ich einen formalen Anspruch darauf?
  • An welche Stelle muss ich mich wenden?
  • Wie sieht das Verfahren aus?
  • Welche Dokumente sind nötig? Welche Form müssen die Dokumente haben?
  • Wie lange dauert das Verfahren?
  • Was kostet das Verfahren?
  • Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes Niedersachsen und Anerkennungs-Finder Deutschland am 14.12.2020

Version

Technisch erstellt am 15.12.2015

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Ausbildung, ausländischer Berufsabschluss, Heilpädagogin, Anerkennung in Deutschland, Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Heilpädagogin BA/Heilpädagoge BA, Sozialpädagogik, Berufsqualifikation, Heilpädagoge, Anerkennen, Berufsanerkennung, Ausland

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024