Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt bei Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz ErteilungOnline erledigen

    Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fachzahnärztin/Fachzahnarzt

    Beschreibung

    Wenn Sie in Deutschland als Fachzahnärztin oder Fachzahnarzt tätig sein wollen, brauchen Sie die Anerkennung Ihrer Weiterbildungsqualifikationen durch die zuständige Stelle.

    Online-Dienst

    Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fachzahnärztin/Fachzahnarzt

    ID: L100040_381624225

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Zahnärztekammer Niedersachsen.

    Ansprechpartner

    Zahnärztekammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Zeißstraße 11a

    30519 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 83391-0

    Fax: 0511 83391-116

    E-Mail: info@zkn.de

    Internet

    Formulare

    Fachzahnärztin/Fachzahnarzt - elektronische Antragstellung

    Version

    Technisch geändert am 16.06.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Referat: 20 Postalische Adresse: Friedrichswall 1 30159 Hannover Postfach 1 01 30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0800 818-8100

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Formulare

    Fachzahnärztin/Fachzahnarzt - elektronische Antragstellung

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:

    • tabellarische Aufstellung Ihrer absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten
    • Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes
    • Identitätsnachweis
    • im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
    • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
    • Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben
    • ggf. Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit

    Alle Unterlagen müssen Sie in der Regel im Original oder als beglaubigte Kopie und in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einer öffentlich bestellten Übersetzerin oder einem öffentlich bestellten Übersetzer.

    Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Verfahrensablauf

    Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für Beruf der Fachzahnärztin/des Fachzahnarztes entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen. Für akademische Qualifikationen können Sie eine Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen.

    Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland". Dieses Internetportal gibt schnell und einfach Antworten auf Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:

    • Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?    
    • Lohnt sich die Anerkennung für mich?
    • Darf ich den Antrag stellen? Habe ich einen formalen Anspruch darauf?
    • An welche Stelle muss ich mich wenden?
    • Wie sieht das Verfahren aus?
    • Welche Dokumente sind nötig? Welche Form müssen die Dokumente haben?
    • Wie lange dauert das Verfahren?
    • Was kostet das Verfahren?  
    • Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Unterstützende Institutionen

    Die Service-Stellen des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt und Anerkennungs-Finder Deutschland am 06.08.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fachzahnärztin/Fachzahnarzt

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de