Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fachärztin/Facharzt
Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland als Fachärztin oder Facharzt tätig sein wollen, brauchen Sie die Anerkennung der Facharztbezeichnung durch die zuständige Stelle. Auch mit einem im Ausland erworbenen Facharztabschluss können Sie in Deutschland einen Antrag auf Anerkennung der Facharztbezeichnung stellen.
Weitere Informationen finden Sie zudem in der Leistung "Approbation als Ärztin/Arzt Erteilung für Personen aus dem EU-Ausland".
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Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung als Fachärztin/Facharzt
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Ärztekammer Niedersachsen.
Ansprechpartner
Ärztekammer Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Formulare
Fachärztin/Facharzt - elektronische Antragstellung
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1 01
30001 Hannover
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
Formulare
Fachärztin/Facharzt - elektronische Antragstellung
erforderliche Unterlagen
In der Regel benötigen Sie folgende Unterlagen:
- tabellarische Aufstellung Ihrer absolvierten Ausbildungsgänge und ausgeübten Erwerbstätigkeiten
- Angabe Ihres gegenwärtigen Wohnortes
- Identitätsnachweis
- im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise, sofern diese zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderlich sind
- Erklärung, ob und bei welcher Stelle Sie bereits einen Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit gestellt haben
- ggf. Bescheid über die Feststellung der Gleichwertigkeit
Alle Unterlagen müssen Sie in der Regel im Original oder als beglaubigte Kopie und in deutscher Sprache vorlegen. Sind die Unterlagen in einer anderen Sprache verfasst, benötigen Sie eventuell zusätzlich eine Übersetzung von einer öffentlich bestellten Übersetzerin oder einem öffentlich bestellten Übersetzer.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Anerkennung überprüft die zuständige Stelle auf der Grundlage Ihrer Zeugnisse, ob bzw. in welchem Umfang Ihre ausländische Qualifikation einer deutschen Qualifikation für Beruf der Fachärztin/des Fachartzes entspricht. Diese Überprüfung basiert auf festgelegten formalen Kriterien, wie zum Beispiel Inhalt und Dauer der Ausbildung. Ihre einschlägige Berufserfahrung wird ebenso berücksichtigt wie weitere einschlägige Qualifikationen. Für akademische Qualifikationen können Sie eine Bewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) beantragen.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal "Anerkennung in Deutschland". Dieses Internetportal gibt schnell und einfach Antworten auf Fragen rund um die Anerkennung, zum Beispiel:
- Muss ich meine berufliche Qualifikation anerkennen lassen?
- Lohnt sich die Anerkennung für mich?
- Darf ich den Antrag stellen? Habe ich einen formalen Anspruch darauf?
- An welche Stelle muss ich mich wenden?
- Wie sieht das Verfahren aus?
- Welche Dokumente sind nötig? Welche Form müssen die Dokumente haben?
- Wie lange dauert das Verfahren?
- Was kostet das Verfahren?
- Welche Gesetze sind relevant für meinen Fall?
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden. Der Fristlauf beim Stellen des Antrages beginnt mit der Bestätigung der zuständigen Stelle, dass die benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Unterstützende Institutionen
Die Service-Stellen des Netzwerks "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt und Anerkennungs-Finder Deutschland am 06.08.2015
Stichwörter
Facharzt für Augenheilkunde, Fachärztin für Orthopädie (und Unfallchirurgie), Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen, Fachärztin für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Fachärztin für Innere Medizin und Pneumologie, Fachärztin für Innere Medizin und Nephrologie, Fachärztin für Urologie, Fachärztin für Anatomie, Facharzt für Transfusionsmedizin, Facharzt für Urologie, Facharzt für Laboratoriumsmedizin, Facharzt für Pharmakologie und Toxikologie, Fachärztin für Thoraxchirurgie, Facharzt für Rechtsmedizin, Fachärztin für Herzchirurgie, Facharzt für Gefäßchirurgie, Facharzt für Anatomie, Fachärztin für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Fachärztin für Biochemie, Fachärztin für Psychosom. Medizin u. Psychotherapie, Fachärztin für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie, Facharzt für Herzchirurgie, Fachärztin für Arbeitsmedizin, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin, Facharzt für Innere Medizin und Angiologie, Facharzt für Nuklearmedizin, Fachärztin für Laboratoriumsmedizin, Facharzt für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Fachärztin für Anästhesiologie, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Facharzt für Thoraxchirurgie, Facharzt für Kinderchirurgie, Facharzt für Psychosom. Medizin u. Psychotherapie, Fachärztin für Klinische Pharmakologie, Fachärztin für Gefäßchirurgie, Fachärztin für Sprach-, Stimm- u. kindl. Hörstörungen, Fachärztin für Innere Medizin und Rheumatologie, Facharzt für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Facharzt für Humangenetik, Fachärztin für Humangenetik, Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie, Facharzt für Orthopädie (und Unfallchirurgie), Facharzt für Anästhesiologie, Facharzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Fachärztin für Nuklearmedizin, Facharzt für Neurologie, Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie, Fachärztin für Neuropathologie, Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Fachärztin für Innere Medizin, Fachärztin für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie, Facharzt für Allgemeinchirurgie, Fachärztin für Neurochirurgie, Facharzt für Viszeralchirurgie, Fachärztin für Allgemeinchirurgie, Facharzt für Klinische Pharmakologie, Fachärztin für Rechtsmedizin, Facharzt für Arbeitsmedizin, Facharzt für Pathologie, Facharzt für Neuropathologie, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Fachärztin für Kinderchirurgie, Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie, Facharzt für Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie, Facharzt für Neurochirurgie, Fachärztin für Physiologie, Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Facharzt für Hygiene und Umweltmedizin, Fachärztin für Physikalische und Rehabilitative Medizin, Fachärztin für Öffentliches Gesundheitswesen, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie, Fachärztin für Viszeralchirurgie, Fachärztin für Innere Medizin und Gastroenterologie, Fachärztin für Transfusionsmedizin, Facharzt für Sprach-, Stimm- u. kindl. Hörstörungen, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie, Fachärztin für Pathologie, Fachärztin für Neurologie, Facharzt für Innere Medizin, Facharzt für Radiologie, Facharzt für Strahlentherapie, Fachärztin für Hygiene und Umweltmedizin, Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie, Fachärztin für Innere Medizin und Angiologie, Facharzt für Biochemie, Fachärztin für Innere Medizin und Kardiologie, Facharzt für Physiologie, Facharzt für Mikrobiologie (Virologie) und Infektionsepidemiologie, Fachärztin für Pharmakologie und Toxikologie, Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Fachärztin für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Fachärztin für Augenheilkunde, Facharzt für Allgemeinmedizin, Fachärztin für Mikrobiologie (Virologie) und Infektionsepidemiologie, Facharzt für Innere Medizin und Rheumatologie, Fachärztin für Radiologie, Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Fachärztin für Strahlentherapie