Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung
Beschreibung
Wenn Sie Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben und in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten wollen, können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss je nach Beruf anerkennen lassen.
Dies gilt für die folgenden reglementierten Berufe:
- Architektin/Architekt
- Fachärztin/Facharzt
- Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
- Apothekerin/Apotheker
- Erzieherin/Erzieher
- Fachzahnärztin/Fachzahnarzt
- Heilpädagogin BA/Heilpädagoge BA
- Heilpädagogin/Heilpädagoge
- Lehrerin/Lehrer
- Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA
- Sozialpädagogin BA/Sozialpädagoge BA
- Straßenwärterin/Straßenwärter
- Ingenieurin/Ingenieur
- Markscheiderin/Markscheider
- Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent
- Tierärztin/Tierarzt
- Veterinärmedizinische technische Assistentin/Veterinärmedizinischer technischer Assistent
- Hochschullehrerin/Hochschullehrer
- Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter
- Bewährungshelferin/Bewährungshelfer
Klicken Sie für weitere Informationen bitte auf die entsprechende Leistung.
Neben den genannten reglementierten Berufen gibt es auch weitere, die über ein Bundesgesetz geregelt sind. Informationen hierz erhalten Sie in der Leistung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation nach Bundesrecht.
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Anerkennung ausländische Berufsausbildungsabschlüsse
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Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 06.08.2015
Stichwörter
reglementierten Berufen