Wohnungsgeberbestätigung
Beschreibung
Ab dem 1. November 2015 treten auf Grundlage des neuen Bundesmeldegesetzes (BMG) Regelungen in Kraft, die Sie bei einem Wohnungswechsel beachten müssen.
Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der zuständigen Stelle bei jeder Anmeldung vorlegen.
Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist in der Regel die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die von der Eigentümerin/ von dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn Sie zur Untermiete wohnen, auch die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Wohnung sein.
Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers
- Name und Anschrift der Eigentümerin/des Eigentümers (falls dieser nicht selbst Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist)
- Anschrift der Wohnung
- Namen aller Personen, die die Wohnung beziehen und damit meldepflichtig sind
- Datum des Einzugs
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Gemeinde Beverstedt - Ordnung und Soziales
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 25 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Ladeplatz Elektromobilität
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: VBN-Plus Sammeltaxi
Linie:- Bus: AST 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 59
- Haltestelle: VBN Niedersachsen, Rathaus Beverstedt
Linie:- Bus: Linien 558/559, 567/571, 575, 579
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 07:30 - 15:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:00 Uhr, 15:00 - 18:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Bunjes-Meyer
Frau Doris Tönjes
Telefon Festnetz: 04747 181-29
E-Mail: toenjes@gemeinde-beverstedt.de
Internet
Bankverbindung
Gemeinde Beverstedt
Empfänger: Gemeinde Beverstedt
IBAN: DE51 2925 0000 0139 3311 90
BIC: BRLADE21BRS
Bankinstitut: Weser-Elbe Sparkasse
Gemeinde Beverstedt
Empfänger: Gemeinde Beverstedt
IBAN: DE58 2926 5747 4840 4004 00
BIC: GENODEF1BEV
Bankinstitut: Volksbank im Elbe-Weser-Dreieck eG
Formulare
Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
Formulare
Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes
erforderliche Unterlagen
- amtlicher Vordruck
Rechtsbehelf
§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 54 Bundesmeldegesetz (BMG)
Verfahrensablauf
Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter.
Es besteht für Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgeber auch die Möglichkeit, die Bestätigung elektronisch gegenüber der zuständigen Stelle abzugeben, wenn diese einen entsprechenden Zugang eröffnet hat. In dem Fall erhalten Sie von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal, welches ihr/ihm von der zuständigen Stelle mitgeteilt wird.
Wenn Sie sich bei der zuständigen Stelle anmelden, legen Sie die Wohnungsgeberbestätigung vor oder geben das Zuordnungsmerkmal an.
Fristen
Die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber ist verpflichtet, die Bestätigung spätestens 2 Wochen nach dem Einzug auszustellen.
Weigert sich die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber, die Bestätigung auszustellen oder ist es Ihnen aus anderen Gründen nicht möglich, die Bestätigung zu erhalten, müssen sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich mitteilen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Wenn die Bestätigung von der Wohnungsgeberin/vom Wohnungsgeber nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausgestellt wird.: Bußgeld ab 0.01 EUR bis 1000.00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn die Bestätigung von der Wohnungsgeberin/vom Wohnungsgeber nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausgestellt wird, begeht diese/dieser eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden kann.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Amt24 Sachsen
Stichwörter
Wohnsitzanmeldung, Wohnsitz anmelden, Wohnsitz Ummeldung, Wohnsitz Anmeldung, Wohnsitz ummelden, Hauptwohnsitz, Wohnsitzummeldung, Nebenwohnsitz