Eheurkunde Ausstellung

    Eheurkunde beantragen

    Sie benötigen eine Eheurkunde? Ihre Eheurkunde erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde. Das Standesamt stellt sie aus dem Eheregister aus.

    Beschreibung

    Haben Sie geheiratet und benötigen Sie eine neue Eheurkunde, können Sie diese beim Standesamt beantragen. Hierfür wenden Sie sich bitte an das Standesamt, in dem Sie geheiratet haben.

    Die Eheurkunde beweist die Eheschließung von Ihnen mit Ihrem Ehepartner oder Ihrer Ehepartnerin. Sie enthält die Vor- und Familiennamen zum Zeitpunkt der Eheschließung und davor, den Ort und Tag der Geburt der Ehegatten sowie den Ort und Tag der Eheschließung.

    Sie können die Eheurkunde in folgenden Formen erhalten:

    • Eheurkunde
    • Internationale Eheurkunde
    • Beglaubigter Registerausdruck aus dem Eheregister

    Ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister gibt alle Daten wieder, die das Standesamt im Zusammenhang mit Ihrer Eheschließung eingetragen hat.

    Sie erhalten die Urkunde einschließlich eventuell vorhandener Folgebeurkundungen als Ausdruck aus dem elektronischen Register.

    Ändern sich die personenstandsrechtlichen Daten der Ehegattin oder des Ehegatten, zum Beispiel durch eine Namensänderung oder eine Scheidung der Ehe, wird der Eheeintrag durch eine Folgebeurkundung ergänzt. Auf Antrag kann Ihnen dann eine neue Eheurkunde ausgestellt werden.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Eheurkunde Ausstellung

    Allgemeine Informationen

    Gesamtthemenübersicht Personenstandsurkunde

    Folgende Urkunden zur Eheschließung können beim Standesamt (unter Berücksichtigung der unten genannten Voraussetzungen) bestellt werden:

    • Eheurkunden
    • Ausdrucke aus den Personenstandsregistern/beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch auch mit Hinweisen
    • Auf besonderen Wunsch:
      • mehrsprachige (internationale) Eheurkunde

    Die Eheurkunde enthält Angaben über

    • Vor- und Familiennamen der Lebenspartner
    • Ort und Tag ihrer Geburt
    • gegebenenfalls Religionszugehörigkeit
    • Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
    • Aktuelle Namensführung nachBegründung der
      Lebenspartnerschaft
    • Gegebenenfalls Anlass und Zeitpunkt der Auflösung

    Der Registerausdruck (beglaubigte Abschrift aus dem Personenstandsbuch)

    • enthält alle Eintragungen des Registers mit allen Folgebeurkundungen und auf Wunsch mit allen Hinweisen.
    • Geburtszeit und Sterbezeit sind nur in Registerausdrucken enthalten.
    • Der Registerausdruck aus den bisherigen (in Buchform geführten)
      Personenstandsbüchern wird als beglaubigte Abschrift fototechnisch erstellt.


    Online-Dienst

    Eheurkunde online beantragen

    ID: L100040_562079897

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Visa Karte
    • Paypal
    • Mastercard

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Standesamt, in dessen Bereich die Ehe geschlossen wurde.

    Wurde die Ehe im Ausland geschlossen und in Deutschland nachbeurkundet, stellt das Standesamt der Nachbeurkundung die Eheurkunde aus.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Eheurkunde Ausstellung

    • Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Eheschließung) geführt. Dort erhält man die entsprechenden Urkunden, auch wenn man dort nicht oder nicht mehr wohnt. Dies gilt auch für alle Personenstandsfälle im Ausland. Diese Urkunden erhält man dann im Ausland bei dem zuständigen Standesamt.
    • Dies gilt auch für internationale Urkunden.

    Ansprechpartner

    Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 12

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr Freitag: 8 bis 12 Uhr

    Kontakt

    Fax: 0441 235-2738

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    E-Mail: standesamt@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Im Standesamt können sich nicht nur Brautpaare trauen lassen, hier werden außerdem in den Registern viele zentrale Ereignisse der Menschen, wie Geburt, Heirat, Scheidung und auch der Tod urkundlich festgehalten. Die Standesbeamten helfen außerdem bei so unterschiedlichen Dingen wie dem Wunsch nach Namensänderung, Kirchenaustritt, Anerkennung der Vaterschaft. Empfehlung: Wenn Sie sich zu diesen Themen erkundigen wollen oder Fragen haben, können Sie dies am besten in einem direkten Gespräch mit einem Standesbeamten erledigen. Wenn Sie dazu persönlich vorbeikommen möchten, vereinbaren Sie bitte vorher telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns. Ihre Ansprechpartner und hilfreiche Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten.

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Für die Beantragung einer Eheurkunde benötigen Sie:

    • Ihren Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung eine Kopie, online müssen Sie sich mit dem neuen Personalausweis elektronisch authentifizieren),
    • bei Beantragung beziehungsweise Abholung durch einen Vertreter oder eine Vertreterin: schriftliche Vollmacht der berechtigten Person, deren Personalausweis oder Reisepass und den Personalausweis oder Reisepass des Vertreters beziehungsweise der Vertreterin,
    • für andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, einen Nachweis ihres rechtlichen Interesses, beispielsweise ein Schreiben des Nachlassgerichts, ein gerichtliches Urteil oder ein vollstreckbarer Titel.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Eheurkunde Ausstellung

    beim Abholen direkt im Standesamt durch die Antragstellerin/den Antragsteller

    • gültiger Personalausweises oder Reisepasses

    beim Abholen direkt im Standesamt durch eine bevollmächtigte Person

    • formlose Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers und der bevollmächtigen Person

    beim Abholen direkt im Standesamt durch Eltern/Kinder

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Abholenden

    Formulare

    Onlineverfahren möglich

    Schriftform erforderlich

    Persönliches Erscheinen bei mündlicher Antragstellung nötig

    Voraussetzungen

    Eheurkunden enthalten persönliche Daten, daher unterliegt deren Ausstellung datenschutzrechtlichen Beschränkungen.

    Antragsberechtigt sind Sie unter folgenden Bedingungen:

    • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
    • Sie sind die Ehegattin oder der Ehegatte, auf den oder die sich die Urkunde bezieht.
    • Sie sind die Eltern der Ehegatten.
    • Sie sind Kind der Ehegatten.
    • Andere Personen, also auch nähere Verwandte wie Tanten und Onkel, erhalten eine Urkunde nur dann, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, zum Beispiel durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.

    Wurde die Ehe im Ausland geschlossen, kann eine inländische Geburtsurkunde nur ausgestellt werden, wenn die Eheschließung vorher in Deutschland nachbeurkundet wurde. Die Nachbeurkundung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Informieren Sie sich ggf. beim Standesamt.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Eheurkunde Ausstellung

    Die Eheurkunde kann nur von folgenden Personen bestellt werden

    • Ehegattin/Ehegatte
    • sonstige berechtigte Person (Berechtigung ist nachzuweisen und wird vom Standesamt geprüft)

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Eheurkunde Ausstellung

    § 34 Personenstandsgesetz (PStG)

    Rechtsbehelf

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung

    Verfahrensablauf

    Sie können die Ausstellung einer Eheurkunde persönlich oder schriftlich beantragen.

    Ausstellung einer Eheurkunde persönlich beantragen:

    • Für eine persönliche Beantragung kann ein Termin erforderlich sein.
    • Sie müssen Ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
    • Die Gebühr zahlen Sie direkt bei der Beantragung im Standesamt.
    • Außer Ihnen selbst darf auch eine Person Ihres Vertrauens die Urkunde für Sie bestellen und abholen. Sie legt dazu neben einer schriftlichen Vollmacht Ihren Personalausweis oder Reisepass (Original oder Kopie) und den eigenen Personalausweis oder Reisepass vor.

    Ausstellung einer Eheurkunde schriftlich beantragen:

    Richten Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit der Bitte, Ihnen eine Eheurkunde auszufertigen.

    Ihr Schreiben sollte folgende Angaben enthalten:

    • Name, Vorname
    • Ihre Meldeanschrift
    • Ort und Datum der Schließung der Ehe und gegebenenfalls Begründung der Lebenspartnerschaft
    • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
    • den Grund der Beantragung
    • gegebenenfalls weitere Nachweise, zum Beispiel für das rechtliche Interesse

    Legen Sie dem Schreiben eine Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses bei.

    Daraufhin erhalten Sie einen Gebührenbescheid, sowie die Eheurkunde.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Eheurkunde Ausstellung

    Urkunden können online bestellt werden.

    Sollte die Online-Bestellung aus einem wichtigem Grund (zum Beispiel kein Internetanschluss) nicht möglich sein, kann die Urkunde auch persönlich im Standesamt bestellt werden.

    Bei persönlicher Bestellung im Standesamt muss die Urkunde vor Ort bar oder mit EC-Karte bezahlt werden.

    Hinweis

    Im Standesamt können nur Urkunden anfordert werden, die noch nicht an das Archiv abgegeben worden sind. Im Standesamt werden Eheregister 80 Jahre aufbewahrt.

    Sollten Auskünfte/Unterlagen für Zeiträume davor (ab 1876) benötigt werden, dann richten Sie Ihre Anfrage bitte an das Zwischenarchiv

    Beispiel (Stand 2021): Eheregister von 1935: Zuständig ist das Archiv

    Fristen

    Die Frist für die Führung des Eheregisters durch das Standesamt von 80 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

    Bearbeitungsdauer

    Einzelfallabhängig

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Eheurkunde Ausstellung

    Bei der persönlichen Beantragung im Standesamt wird Ihnen die Urkunde direkt ausgehändigt. Bitte kalkulieren Sie hierfür etwas Wartezeit ein.

    Die Bearbeitungszeit für die Online-Bestellung beträgt derzeit eine Woche (plus Postweg).

    Kosten

    Wird die Erteilung mehrerer Exemplare einer Personenstandsurkunde beantragt, so wird ab dem zweiten Exemplar eine auf die Hälfte verminderte Gebühr erhoben.: Gebühr 15.00 EUR

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Eheurkunde Ausstellung

    • Eheurkunde; Abschrift aus dem Heiratsregister/-buch; Internationale Urkunden 15 Euro
    • Für jede weitere gleichzeitig davon (inhaltsgleiche) ausgefertigte Urkunde 7,50 Euro

    Versandkosten

    • im Inland - keine Portokosten
    • im Ausland - 10,07 Euro Portokosten. Der Versand erfolgt per Einschreiben mit Rückschein.

    Hinweis

    Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Sie werden duch einen entsprechenden Stempel gekennzeichnet.

    Die Gebühren des Standesamtes können mit EC-Karte oder Bargeld entrichtet werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 06.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Trauung, Ausstellung Eheurkunde, Heiratsurkunde, Hochzeit, Eheurkunde, Heirat, Ehe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de